Statistiken über die Schweiz: Bevölkerung
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Statistik Schweiz Bevölkerung
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Wohnbevölkerung
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Staatskunde - Statistiken Schweiz
Ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 2015
provisorische Ergebnisse
2015 Die Bevölkerung wächst und altert

Die Bevölkerung der Schweiz ist 2015 um 1,1 Prozent gewachsen. Diese Entwicklung ist auf einen positiven Wanderungssaldo und einen Geburtenüberschuss zurückzuführen. Die demografische Alterung setzt sich fort, wobei sie bei den Schweizerinnen und Schweizern stärker ausgeprägt war. Soweit die provisorischen Ergebnisse der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Ende 2015 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8'325'200 Personen. Damit ist sie gegenüber 2014 um 87'500 Personen gewachsen (+1,1%). Eine Zunahme war sowohl bei den Schweizerinnen und Schweizern (+38'500 Personen) als auch bei der ausländischen Bevölkerung (+49'100) zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auf einen positiven Wanderungssaldo und einen Geburtenüberschuss zurückzuführen.

Viele Zuwanderungen und zahlreiche Abwanderungen

Im Jahr 2015 registrierte die Schweiz 188'300 Einwanderungen, was gegenüber 2014 einer Zunahme von 0,5 Prozent entspricht. Bei 25'900 Personen handelte es sich um Schweizerinnen und Schweizer, bei 162'500 um ausländische Staatsangehörige. Die Zahl der Auswanderungen belief sich auf 113'400, davon betrafen 30'100 schweizerische und 83'300 ausländische Staatsangehörige. Im Vergleich zu 2014 nahmen die Auswanderungen somit um 2,1 Prozent zu.

Aufgrund der zahlreicheren Auswanderungen ging der Wanderungssaldo gegenüber 2014 leicht zurück. Er betrug 74'900 Personen gegenüber 76'200 im Vorjahr.

Jede zweite Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist zwischen 25 und 49 Jahre alt
Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der ständig in der Schweiz wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen zu. Sie stieg um 2,5 Prozent auf 2'047'500 Personen (24,6% der ständigen Wohnbevölkerung). Dieses Wachstum fällt jedoch weniger stark aus als in den Jahren 2011 bis 2014. Ähnliche Wachstumsraten wurden 2001 und 2010 verzeichnet.

Die ausländische Bevölkerung ist jünger als die schweizerische. In der ausländischen Bevölkerung sind die Altersklassen der 25- bis 49-Jährigen am stärksten vertreten. Ihr Durchschnittsalter beträgt rund 37 Jahre, gegenüber 44 Jahre bei den Schweizerinnen und Schweizern.

Der Altersquotient, d.h. die Anzahl Personen ab 65 Jahren auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre), liegt bei der ausländischen Bevölkerung bei 11. Bei den Schweizerinnen und Schweizern ist dieser Quotient gut dreimal höher (36), was auf eine ausgeprägtere Alterung schliessen lässt.

Mehr Frauen ab 65 Jahren als Frauen unter 20 Jahren

Der Anteil der Personen ab 65 Jahren beläuft sich in der Schweiz auf 18 Prozent (gegenüber 20% bei Personen unter 20 Jahren). Aktuell sind jede fünfte Frau und jeder sechste Mann über 64 Jahre alt. In der weiblichen Bevölkerung ist der Anteil der über 64-Jährigen bereits jetzt höher als derjenige der unter 20-jährigen Frauen (19,9% gegenüber 19,4%).

In der Schweiz kommen auf 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren 29 Personen im Pensionsalter. Der Altersquotient hat sich somit vorübergehend stabilisiert. Bei den Frauen liegt der Altersquotient bei 33, was ebenfalls auf eine stärkere Alterung in dieser Bevölkerungsgruppe hindeutet.

Die Zahl der Hundertjährigen und Älteren ist weiter gestiegen und betrug 1600 Personen (+0,6%). In dieser Altersgruppe sind die Frauen übervertreten; auf 100 Frauen kommen 23 Männer.

Markantes Bevölkerungswachstum in den Kantonen Zug und Genf

Drei Faktoren beeinflussen die Bevölkerungsentwicklung der Kantone: der Geburtenüberschuss, der internationale Wanderungssaldo und der interkantonale Wanderungssaldo. Der Geburtenüberschuss hat praktisch in allen Kantonen zu einem Anstieg der Bevölkerungszahl geführt. Besonders ausgeprägt war diese Zunahme in den Kantonen Zug, Freiburg und Genf. Einzig in Graubünden, Solothurn, Basel-Landschaft, Uri, Schaffhausen, Basel-Stadt und im Tessin lag die Zahl der Todesfälle über jener der Geburten.

Der Saldo der internationalen und interkantonalen Wanderungen war in allen Kantonen positiv. Die Kantone Genf, Zug und Waadt wiesen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl die höchsten Wanderungssaldi auf, Neuenburg, Obwalden, St. Gallen und Uri die tiefsten.

Quelle: Text Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, April 2016

Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) wurden 2015 insgesamt 39'500 neue Asylanträge gestellt. Diese Einreisen werden in Übereinstimmung mit der Regel der zwölfmonatigen Aufenthaltsdauer nicht zu den Einwanderungen der ständigen Wohnbevölkerung im Jahr 2015 gezählt, sondern zu denjenigen von 2016, sofern sich diese Personen Ende 2016 immer noch in der Schweiz aufhalten.

UN Trend für die Schweiz bis 2050 Vergleiche mit Deutschland und Österreich
UN DESA 2015 Entwicklung der Weltbevölkerung 2015 - 2050
Demografische Alterung - Soziale Sicherheit
Wohnbevölkerung Konfessionen
Wohnbevölkerung 2014
Bevölkerungsentwicklung

Die Veränderung der Zahl der ständigen Wohnbevölkerung ist auf folgende Komponenten zurückzuführen:

1) Geburtenüberschuss,

2) Wanderungssaldo, inklusive Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung und

3) Bestandesbereinigungen.

Geburtenüberschuss: Differenz zwischen Geburten und Todesfällen.
Einwanderung: Effektive Einwanderung im betreffenden Kalenderjahr und Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung des gleichen Jahres.
Übertritt von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung: Die Personen mit einer gültigen Anwesenheitsbewilligung (Ausweis L, F oder N), die sich seit weniger als einem Jahr in der Schweiz aufhalten, zählen zur nichtständigen Wohnbevölkerung. Nach einem Aufenthalt von mindestens einem Jahr werden sie zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sofern ihre Anwesenheitsbewilligung noch gültig ist.
Wanderungssaldo: Differenz zwischen Ein- und Auswanderungen.
Bestandesbereinigung: Alle Veränderungen der Bevölkerungszahl, die nicht auf demografische Bewegungen zurückgeführt werden können.

Seit dem Statistikjahr 2013 präsentiert das BFS die Migrationszahlen in veränderter Form. Die Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung werden zur Einwanderung und somit auch zum Wanderungssaldo gezählt. Diese Änderung wurde rückwirkend ebenfalls auf die Jahre 2011 und 2012 angewandt.

Quelle: Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, April 2014

Demografische Alterung der Schweiz - Alter und Soziale Sicherheit

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Die neue Statistik der Personen und Haushalte (STATPOP)

Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems ersetzt seit diesem Jahr die neue (jährliche) Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) die bisherige Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP). STATPOP liefert Kennzahlen zum Bestand, zur Struktur (Alter, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit etc.), zur Entwicklung und zur räumlichen Verteilung der Bevölkerung sowie Angaben zur Zahl und Grösse der Haushalte.

Definition der ständigen Wohnbevölkerung

Mit der Einführung von STATPOP wurde unter Berücksichtigung von internationalen Empfehlungen auch der Begriff der «ständigen Wohnbevölkerung» neu definiert (Verordnung vom 19. Dezember 2008 über die eidgenössische Volkszählung [SR 431.112.1], Art. 2 Bst. d). Im Vergleich zu ESPOP umfasst die ständige Wohnbevölkerung in STATPOP ab 2010 zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten.

Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen:

- alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz;

- ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]);

- ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten;

- Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.

Haupt- und Nebenwohnsitz

Für die Zuordnung einer Person zu einer Gemeinde ist deren Hauptwohnsitz nach Art. 2 Bst. a der Volkszählungsverordnung massgebend. Eine Person kann nur einen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben.

Eine Person kann zudem einen oder mehrere Nebenwohnsitze gemäss Art. 2 Bst. b der Volkszählungsverordnung begründen - auch wenn sie in der Schweiz über keinen Hauptwohnsitz verfügt (z.B. Grenzgänger). In der «Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz» (Volkszählungsverordnung Art. 2 Bst. f) wird von STATPOP bei mehreren Nebenwohnsitzen hingegen einzig der jeweils zuletzt begründete gezählt und ausgewiesen.

Quelle: Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, August 2011

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Weitere Informationen
Arbeit und Karriere: Wie es nach 50 weitergeht
Statistik Schweiz: Demographie
Kanton Zürich: Altersverteilung 1970 - 2050
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Externe Links
Bundesamt für Statistik (BFS)
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