Statistiken über die Schweiz: Bevölkerung
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Statistik Schweiz Bevölkerung
Wohnbevölkerung der Schweiz 2015 definitiv 2018
Wohnbevölkerung 2015 provisorisch
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Staatskunde - Statistiken Schweiz
Ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 2015
definitive Ergebnisse
Einzig im Kanton Uri geht die Bevölkerungszahl zurück

Mit einem Anstieg von 1,1 Prozent wuchs die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2015 weniger stark als 2013 und 2014. Diese Veränderung ist ein Ergebnis des Zusammenspiels von Geburten, Todesfällen, Ein- und Auswanderungen. Diese demografischen Ereignisse haben einen unterschiedlichen Einfluss auf das Bevölkerungswachstum der Kantone. Alle Kantone mit Ausnahme von Uri verzeichneten eine Zunahme. Die Schweiz zählt mittlerweile 2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Soweit die definitiven Ergebnisse der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte des Bundesamtes für Statistik (BFS).


Ende 2015 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8 327 126 Personen. Damit ist sie gegenüber 2014 um 89 500 Personen gewachsen (+1,1%), was im Vergleich zu den Vorjahren einem geringeren Anstieg entspricht (2013: +1,3%; 2014: +1,2%).

Die Bevölkerungszunahme ist in erster Linie auf den Wanderungssaldo zurückzuführen. Aber auch der Geburtenüberschuss, d.h. die Differenz zwischen Geburten und Todesfällen, trug zum Bevölkerungswachstum in der Schweiz bei. Damit unterscheidet sich die Schweiz von vielen Ländern der Europäischen Union (EU): Deutschland, Griechenland, Italien oder Portugal etwa verzeichneten mehr Todesfälle als Geburten.

In neun Kantonen war die Bevölkerungszunahme stärker oder gleich wie in der gesamten Schweiz (+1,1%). Zug, Waadt und Genf registrierten mit +1,7 Prozent, +1,6 Prozent und +1,5 Prozent den grössten Anstieg. Das geringste Wachstum war in Neuenburg und Graubünden zu beobachten (+0,4%). Nur im Kanton Uri ging die Bevölkerungszahl zurück.

Das Gewicht der internationalen Wanderungsbewegungen

Die internationale Wanderung ist der wichtigste Einflussfaktor des Bevölkerungswachstums in der Schweiz. Im Jahr 2015 registrierte die Schweiz 188 500 Einwanderungen und 116 600 Auswanderungen, was einem Wanderungssaldo von 71 900 Personen schweizerischer und ausländischer Nationalität entspricht. Der Wanderungssaldo nimmt seit 2013 stetig ab und verzeichnete 2015 einen Rückgang von 5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Migrantinnen und Migranten, die in die Schweiz kommen oder das Land verlassen, stammen zumeist aus Italien, Frankreich, Deutschland, Portugal und Spanien.

Die meisten Ein- und Auswanderungen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl registrierten die Kantone Genf, Basel-Stadt und Waadt (51, 38 und 37 Einwanderungen pro 1000 Einwohner/innen sowie 34 bzw. je 23 Auswanderungen pro 1000 Einwohner/innen). Der Wanderungssaldo im Verhältnis zur Bevölkerung ist in diesen Kantonen am höchsten. An letzter Stelle liegt der Kanton Appenzell-Innerrhoden, der mit 9 Einwanderungen und 6 Auswanderungen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner die tiefsten Werte aufweist. Sein Bevölkerungswachstum durch internationale Wanderungen ist eines der tiefsten der Schweiz (4‰) und mit jenem von Schwyz und Uri vergleichbar.

Wohnbevölkerung 2015 Ausländische Wohnbevölkerung 2015
nach Kantonen nach Kantonen
Wohnbevölkerung 2015 nach Grossregionen und Kantonen Ausländische Wohbevölkerung 2015 nach Kantonen

Die relative Bedeutung der Geburten

Der Geburtenüberschuss trägt ebenfalls, wenn auch in geringerem Ausmass, zum Bevölkerungswachstum bei. Mit 86 600 Lebendgeburten und 67 600 Todesfällen registrierte die Schweiz 2015 einen Geburtenüberschuss von 19 000 Personen. Die Zahl der Geburten und der Todesfälle nahm im Vergleich zum Vorjahr um +3,1 Prozent bzw. +5,7 Prozent zu.

Die höchsten Geburtenraten verzeichneten die Kantone Zürich, Appenzell-Innerrhoden, Genf und Freiburg mit mehr als 11 Geburten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den Kantonen Uri, Graubünden, Schaffhausen und Tessin waren mit 9 Geburten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner die tiefsten Ziffern festzustellen (CH: 10,5‰). Mit mehr als 10 Todesfällen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner registrierten Uri und Basel-Stadt die höchsten Sterberaten der Schweiz. Dagegen beliefen sich die Sterberaten in den Kantonen Freiburg und Zug auf weniger als 7 Todesfälle pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner (CH: 8,2‰).

Das Tessin, Schaffhausen, Basel-Stadt und Uri verzeichneten 2015 mehr Todesfälle als Geburten. Somit hat die natürliche Bevölkerungsbewegung einen negativen Einfluss auf das demografische Wachstum in diesen Kantonen.

Die ausländische Bevölkerung wächst

Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz erreichte die 2-Millionen-Grenze und belief sich auf 2 048 700 Personen, was 24,6 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung entspricht. Davon sind 396 600 in der Schweiz und 1 652 100 im Ausland geboren. Unter den im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländern haben 44 Prozent ihren Wohnsitz seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz. Die grössten Ausländergruppen in der Schweiz waren italienischer, deutscher, portugiesischer, französischer und kosovarischer Staatsangehörigkeit. Sie machten mehr als die Hälfte aller ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz aus (54%).

Die höchsten Ausländeranteile waren in den Kantonen mit den höchsten Einwanderungs-überschüssen festzustellen, das heisst in Genf (41%), Basel-Stadt (35%) und Waadt (34%). Obwalden, Jura, Nidwalden, Uri und Appenzell-Innerrhoden wiesen Anteile unter 15 Prozent aus.

Im Jahr 2015 erhielten 2,1 Prozent der Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung die schweizerische Staatsbürgerschaft (40 700 Personen). Die Zahl der Einbürgerungen stieg gegenüber 2014 um 23,9 Prozent. In sieben Kantonen lag die rohe Einbürgerungsziffer über dem Schweizer Durschnitt: Genf (3,6%), Zürich (2,7%), Wallis (2,5%), Luzern (2,3%), Appenzell-Innerrhoden, Neuenburg und Jura (je 2,2%). Am Ende des Klassements befindet sich der Kanton Glarus mit einer rohen Einbürgerungsziffer von 0,9 Prozent.

Quelle: Text Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, August 2016

Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) wurden 2015 insgesamt 39 500 neue Asylanträge gestellt. Diese Einreisen werden in Übereinstimmung mit der Regel der zwölfmonatigen Aufenthaltsdauer nicht zu den Einwanderungen der ständigen Wohnbevölkerung im Jahr 2015 gezählt, sondern zu denjenigen von 2016, sofern sich diese Personen Ende 2016 immer noch in der Schweiz aufhalten.

Ausländische Wohnbevölkerung 2015
UN Trend für die Schweiz bis 2050 Vergleiche mit Deutschland und Österreich
UN DESA 2015 Entwicklung der Weltbevölkerung 2015 - 2050
Demografische Alterung - Soziale Sicherheit
Wohnbevölkerung Konfessionen
Bevölkerungsentwicklung

Die Veränderung der Zahl der ständigen Wohnbevölkerung ist auf folgende Komponenten zurückzuführen:

1) Geburtenüberschuss,

2) Wanderungssaldo, inklusive Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung und

3) Bestandesbereinigungen.

Geburtenüberschuss: Differenz zwischen Geburten und Todesfällen.
Einwanderung: Effektive Einwanderung im betreffenden Kalenderjahr und Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung des gleichen Jahres.
Übertritt von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung: Die Personen mit einer gültigen Anwesenheitsbewilligung (Ausweis L, F oder N), die sich seit weniger als einem Jahr in der Schweiz aufhalten, zählen zur nichtständigen Wohnbevölkerung. Nach einem Aufenthalt von mindestens einem Jahr werden sie zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sofern ihre Anwesenheitsbewilligung noch gültig ist.
Wanderungssaldo: Differenz zwischen Ein- und Auswanderungen.
Bestandesbereinigung: Alle Veränderungen der Bevölkerungszahl, die nicht auf demografische Bewegungen zurückgeführt werden können.

Seit dem Statistikjahr 2013 präsentiert das BFS die Migrationszahlen in veränderter Form. Die Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung werden zur Einwanderung und somit auch zum Wanderungssaldo gezählt. Diese Änderung wurde rückwirkend ebenfalls auf die Jahre 2011 und 2012 angewandt.

Quelle: Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, April 2014

Demografische Alterung der Schweiz - Alter und Soziale Sicherheit

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Die neue Statistik der Personen und Haushalte (STATPOP)

Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems ersetzt seit diesem Jahr die neue (jährliche) Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) die bisherige Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP). STATPOP liefert Kennzahlen zum Bestand, zur Struktur (Alter, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit etc.), zur Entwicklung und zur räumlichen Verteilung der Bevölkerung sowie Angaben zur Zahl und Grösse der Haushalte.

Definition der ständigen Wohnbevölkerung

Die ständige Wohnbevölkerung wurde unter Berücksichtigung der internationalen Empfehlungen in der Verordnung über die eidgenössische Volkszählung vom 19. Dezember 2008 [SR 431.112.1], Art. 2 Bst. d, definiert. Sie umfasst alle Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit mit Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie die ausländischen Staatsangehörigen, die über eine Anwesenheitsbewilligung für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten verfügen oder sich seit mindestens zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten. Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter mit L-Ausweis sowie Personen im Asylprozess mit F- oder N-Ausweis, die innerhalb eines Kalenderjahres in die Schweiz einwandern, werden erst nach einem Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt. Diese Zuzüge werden zu den Einwanderungen gerechnet, sobald die betroffenen Personen eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten erreichen und zur ständigen Wohnbevölkerung übertreten.

Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen:

- alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz;

- ausländischen Staatsangehörigen, die über eine Anwesenheitsbewilligung für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten verfügen oder sich seit mindestens zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten;

-Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter mit L-Ausweis sowie Personen im Asylprozess mit F- oder N-Ausweis, die innerhalb eines Kalenderjahres in die Schweiz einwandern, werden erst nach einem Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt. Diese Zuzüge werden zu den Einwanderungen gerechnet, sobald die betroffenen Personen eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten erreichen und zur ständigen Wohnbevölkerung übertreten.

Quelle: Text Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, August 2016

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Statistik Schweiz: Demographie
Kanton Zürich: Altersverteilung 1970 - 2050
Arbeit und Karriere: Wie es nach 50 weitergeht
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