Statistiken über die Schweiz: Bevölkerung
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Staatskunde - Statistiken Schweiz
Ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 2014
provisorische Ergebnisse
Bevölkerung wächst weiter und wird immer älter
Ende 2014 zählte die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8'236'600 Personen. Diese Zahl umfasst die Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit sowie die Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Anwesenheitsbewilligung für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten verfügen oder sich seit mindestens zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten. Die ständige Wohnbevölkerung ist 2014 um 1,2 Prozent gewachsen (+96'900 Personen).

Dieser Anstieg ist auf eine Zunahme um 36'200 Personen mit schweizerischer und 60'700 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurückzuführen.

Ältere Bevölkerung hauptsächlich weiblich

Ende 2014 zählte die Schweiz 4,1 Millionen Frauen und 4,0 Millionen Männer. In den jüngsten Altersgruppen zwischen 0 und 24 Jahren sind die Männer in der Überzahl. Danach verringert sich die Differenz beinahe auf ein Geschlechtergleichgewicht in den Altersgruppen der 25- bis 59-Jährigen. Ab 60 Jahren sind die Frauen, deren Lebenserwartung höher ist, immer stärker vertreten.

Aktuell sind in der Schweiz jede fünfte Frau und jeder sechste Mann über 64 Jahre alt. Mehr als ein Viertel dieser Seniorinnen und Senioren sind 80 Jahre alt oder älter.

Immer mehr Hundertjährige und Ältere

Zwischen 2000 und 2014 hat sich die Zahl der Hundertjährigen und Älteren nahezu verdoppelt (von 787 auf rund 1600). Im Vergleich zu 2013 wurde eine Zunahme um 4,1 Prozent registriert. Von den knapp 1600 Hundertjährigen und Älteren, die im Jahr 2014 verzeichnet wurden, waren 1300 Frauen und 300 Männer. Bei den Männern (+6,6%) war eine stärkere Zunahme zu beobachten als bei den Frauen (+3,5%). Das Geschlechterverhältnis bei den Hundertjährigen und Älteren verdeutlicht die Übervertretung von Frauen gegenüber Männern in dieser Altersgruppe: Auf 100 Frauen kommen 23 Männer. Basierend auf den Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der Sterblichkeit wird geschätzt, dass 23 Prozent der Mädchen und 15 Prozent der Knaben mit Geburtsjahr 2014 mindestens hundert Jahre alt werden.

Ausländische Bevölkerung ist jünger

2014 belief sich die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zählen, auf 1'998'200 Personen. Damit machten sie 24,3 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung aus. Die in dieser Bevölkerung am stärksten vertretenen Altersklassen sind jene der 25- bis 49-Jährigen. Das Durchschnittsalter beträgt rund 37 Jahre - verglichen mit 43 Jahren bei den Schweizerinnen und Schweizern.

Innerhalb der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung kommen auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 11 Personen ab 65 Jahren. Bei den Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit ist dieses Verhältnis dreimal höher (36 Personen ab 65 Jahren), was darauf hinweist, dass die Alterung bei den Schweizerinnen und Schweizern ausgeprägter ist.

Bevölkerungswachstum in allen Kantonen

Die ständige Wohnbevölkerung nahm zwischen 2013 und 2014 in allen Kantonen zu. Im Jahr 2014 verzeichneten 8 der 26 Kantone ein Bevölkerungswachstum, das im schweizerischen Durchschnitt (+1,2%) oder darüber lag. Die stärksten Zunahmen wurden in den Kantonen Freiburg (+1,9%), Genf und Zug (je +1,7%), Waadt (+1,6%), Wallis (+1,5%), Zürich und Aargau (je +1,4%) sowie Thurgau (+1,3%) verzeichnet. Das schwächste Wachstum verbuchte der Kanton Uri (+0,4%).

Kantonal unterschiedliche Altersstrukturen

Altersmasszahlen zeigen einerseits, dass die Alterung in den Kantonen Tessin, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Jura, Bern und Basel-Stadt am deutlichsten ist. In diesen Kantonen kommen über 32 Personen ab 65 Jahren auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter, während der nationale Durchschnitt bei lediglich 29 Personen liegt. Die höchsten Jugendquotienten andererseits weisen mit über 36 Personen unter 20 Jahren auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter die Kantone Appenzell Innerrhoden, Jura, Freiburg, Neuenburg und Waadt auf. Zum Vergleich: In der Schweiz entfielen 2014 durchschnittlich 33 Kinder und Jugendliche auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter.

Quelle: Text Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, April 2015

UN Trend für die Schweiz bis 2050 Vergleiche mit Deutschland und Österreich
UN DESA 2015 Entwicklung der Weltbevölkerung 2015 - 2050
Publikationen
RAOnline Download
Quelle: Bundesamt für Statistik BfS
Wohnbevölkerung der Schweiz 2013
PDF Download 140 KB PDF-File
T1 Ständige Wohnbevölkerung nach Geschlecht und Staatsangehörigkeitskategorie, am Ende des Jahres
T2 Ständige Wohnbevölkerung nach Zivilstand, Geschlecht und Staatsangehörigkeitskategorie, am 31.12.2013
T3 Ständige Wohnbevölkerung nach Geschlecht und Alter, am Ende des Jahres
T4 Ständige Wohnbevölkerung nach Geschlecht, Staatsangehörigkeitskategorie und Kanton, am 31.12.2013
T5 Ständige Wohnbevölkerung nach Alter und Altersmasszahlen nach Kanton, am 31.12.2013
T6 Stand und Veränderung der ständigen Wohnbevölkerung nach Kanton, 2013
Bevölkerungsentwicklung

Die Veränderung der Zahl der ständigen Wohnbevölkerung ist auf folgende Komponenten zurückzuführen:

1) Geburtenüberschuss,

2) Wanderungssaldo, inklusive Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung und

3) Bestandesbereinigungen.

Geburtenüberschuss: Differenz zwischen Geburten und Todesfällen.
Einwanderung: Effektive Einwanderung im betreffenden Kalenderjahr und Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung des gleichen Jahres.
Übertritt von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung: Die Personen mit einer gültigen Anwesenheitsbewilligung (Ausweis L, F oder N), die sich seit weniger als einem Jahr in der Schweiz aufhalten, zählen zur nichtständigen Wohnbevölkerung. Nach einem Aufenthalt von mindestens einem Jahr werden sie zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sofern ihre Anwesenheitsbewilligung noch gültig ist.
Wanderungssaldo: Differenz zwischen Ein- und Auswanderungen.
Bestandesbereinigung: Alle Veränderungen der Bevölkerungszahl, die nicht auf demografische Bewegungen zurückgeführt werden können.

Seit dem Statistikjahr 2013 präsentiert das BFS die Migrationszahlen in veränderter Form. Die Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung werden zur Einwanderung und somit auch zum Wanderungssaldo gezählt. Diese Änderung wurde rückwirkend ebenfalls auf die Jahre 2011 und 2012 angewandt.

Quelle: Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, April 2014

Demografische Alterung der Schweiz - Alter und Soziale Sicherheit

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Die neue Statistik der Personen und Haushalte (STATPOP)

Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems ersetzt seit diesem Jahr die neue (jährliche) Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) die bisherige Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP). STATPOP liefert Kennzahlen zum Bestand, zur Struktur (Alter, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit etc.), zur Entwicklung und zur räumlichen Verteilung der Bevölkerung sowie Angaben zur Zahl und Grösse der Haushalte.

Definition der ständigen Wohnbevölkerung

Mit der Einführung von STATPOP wurde unter Berücksichtigung von internationalen Empfehlungen auch der Begriff der «ständigen Wohnbevölkerung» neu definiert (Verordnung vom 19. Dezember 2008 über die eidgenössische Volkszählung [SR 431.112.1], Art. 2 Bst. d). Im Vergleich zu ESPOP umfasst die ständige Wohnbevölkerung in STATPOP ab 2010 zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten.

Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen:

- alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz;

- ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]);

- ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten;

- Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.

Haupt- und Nebenwohnsitz

Für die Zuordnung einer Person zu einer Gemeinde ist deren Hauptwohnsitz nach Art. 2 Bst. a der Volkszählungsverordnung massgebend. Eine Person kann nur einen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben.

Eine Person kann zudem einen oder mehrere Nebenwohnsitze gemäss Art. 2 Bst. b der Volkszählungsverordnung begründen - auch wenn sie in der Schweiz über keinen Hauptwohnsitz verfügt (z.B. Grenzgänger). In der «Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz» (Volkszählungsverordnung Art. 2 Bst. f) wird von STATPOP bei mehreren Nebenwohnsitzen hingegen einzig der jeweils zuletzt begründete gezählt und ausgewiesen.

Quelle: Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, August 2011

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Weitere Informationen
Arbeit und Karriere: Wie es nach 50 weitergeht
Statistik Schweiz: Demographie
Kanton Zürich: Altersverteilung 1970 - 2050
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Externe Links
Bundesamt für Statistik (BFS)
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