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Kraftwerke Oberhasli KWO (Bern) - KWOplus
KWOplus: Bernisches Verwaltungsgericht urteilt im Fall BLN-Objekt Nr. 1507
27. Mai 2019

Verwaltungsgericht des Kantons Bern: Eingriffe tolerierbar - Nationale Interessen an erneuerbaren Energien überwiegen

KWO erfreut über Urteil des Verwaltungsgerichts

Die Kraftwerke Oberhasli AG hat vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern in drei noch hängigen Punkten, die eine allfällige Erhöhung des Grimselsees betreffen, Recht erhalten. Dem Entscheid sind jahrelange Verfahren vorausgegangen. Verschiedene Umweltverbände hatten sich gegen ein Gesuch der KWO aus dem Jahr 2010 gewehrt, das eine Ergänzung und Anpassung der Gesamtkonzession vorsieht. Ziel der Konzessionsänderung ist, das Stauvolumen des Grimselsees zu erhöhen und so künftig mehr Kapazität für die bedarfsgerechte Stromproduktion zu haben. Die Kraftwerke Oberhasli AG freut sich über das positive Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 21. Mai 2019 betrifft drei noch hängige Punkte in der Beschwerde der Umweltverbände: Den mit dem Projekt verbundenen Eingriff in das BLN-Objekt Nr. 1507 «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet (nördlicher Teil)», die Teilüberflutung des Gletschervorfeldes des Unteraargletschers sowie allfällige Auswirkungen des vergrösserten Stauvolumens auf den Brienzersee. Das Verwaltungsgericht befand, die Beschwerden der Umweltverbände seien in allen drei Punkten abzuweisen. Die KWO begrüsst das Urteil und freut sich über den positiven Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts.

Nationale Interessen an erneuerbaren Energien überwiegen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern argumentierte, der Eingriff in das BLN-Objekt und die Teilüberflutung des Gletschervorfelds des Unteraargletschers seien durch das ausgeprägte nationale Interesse an der Nutzung und am Ausbau erneuerbarer Energien gerechtfertigt. Weiter liessen sich die von den Beschwerdeführenden gerügten negativen Auswirkungen des vergrösserten Stauvolumens auf den Brienzersee aus wissenschaftlicher Sicht nicht erhärten. Der positive Beschluss des Bernischen Grossen Rates vom 5. September 2012, der eine Konzessionsanpassung und -ergänzung für eine Anhebung des Stauziels des Grimselsees um 23 Meter vorsah und gegen den die Umweltverbände Beschwerde einlegten, ist damit gerichtlich bestätigt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Umweltverbände könnten das Urteil des Verwaltungsgerichts noch an das Bundesgericht weiterziehen.

Höhere Speicherkapazitäten für Energieproduktion in Zukunft zentral

Zusätzliche Speicherkapazitäten sind, gerade auch im Hinblick auf die Energiestrategie 2050, für die Energieproduktion der Zukunft und die Netzstabilität von grosser Bedeutung. Dies speziell auch während der Wintermonate, während denen die Schweiz jeweils stark auf Energieimporte angewiesen ist. Eine Erhöhung der Grimselstaumauer brächte ein zusätzliches Speichervolumen von 240 GWh, auch diese Kapazitäten könnten für die Energieproduktion im Winter genutzt werden. Aufgrund der ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird das Projekt jedoch zurzeit nicht weiterbearbeitet

Fokus auf Erneuerung Staumauer Spitallamm und dem Trift-Projekt

Oberste Priorität hat für die KWO derzeit der Ersatzbau der über 90 Jahre alten Staumauer Spitallamm am Grimselsee. Die Bauarbeiten für die Ersatzstaumauer beginnen im Juni und werden bis 2025 dauern. Mit seinen 94 Millionen m3 Wasser ist der See das Herz der Kraftwerksanlagen und für die KWO ist wichtig, dass sie das Wasser zuverlässig für die Stromproduktion nutzen kann. Ebenfalls prioritär prüft die KWO gegenwärtig das Ausbauvorhaben Trift im Gadmental, das sich im Konzessionsverfahren befindet. Ein Investitionsentscheid wird jedoch erst in einigen Jahren gefällt werden. Beim Projekt Trift ist vorgesehen, das Wasser des Triftgletschers, der in den vergangenen Jahren stark abgeschmolzen ist, neu mittels einer Staumauer zu speichern. Dies würde der KWO ermöglichen, zusätzlich 215 GWh Winterenergie zu produzieren

Quelle: Text KWO, Kraftwerke Oberhasli AG, 27. Mai 2019
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