Bildungsreformen
in der Schweiz
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Qualitätsmanagement
- Qualitätskontrolle - Bildungsstandards
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Fremdsprachenprojekte
in den Kantonen
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Fremdsprachen
an der Primarschule |
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Fremdsprachenprojekt
«Passepartout»
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Kantone
halten am Starttermin 2011 fest
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Ab
2011 wird der Fremdsprachenunterricht in sechs Kantonen an der Sprachgrenze
in die 3. bzw. 5. Klasse vorverlegt. Die Steuergruppe des gemeinsamen Projekts
Passepartout lehnt eine von den Lehrerverbänden geforderte Verschiebung
des Starttermins um mindestens drei Jahre ab. Die Vorbereitungsarbeiten
sind bereits weit fortgeschritten.
Das Projekt würde von einer Verschiebung
nur Nachteile erhalten.
Mit
dem Projekt Passepartout wollen die Kantone Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,
Freiburg, Solothurn und Wallis die erste Fremdsprache Französisch
in die 3. Klasse und den Englischunterricht in die 5. Klasse vorverlegen.
Französisch soll im 3. bis 9. Schuljahr mit 3/3/2/2/3/3/3 Lektionen
pro Woche unterrichtet werden. Für die zweite Fremdsprache Englisch
sind im 5. bis 9. Schuljahr 2/2/3/3/3 Lektionen pro Woche vorgesehen. Eingeführt
werden soll die Neuerung auf Beginn des Schuljahres 2011/2012 (vorbehältlich
parlamentarischer Entscheide).
Im
Rahmen eines Hearings haben die Lehrerverbände der Passepartout-Kantone
eine Verschiebung des Starttermins um mindestens drei Jahre gefordert.
Die Steuergruppe lehnt eine Verschiebung ab und will am vorgegebenen Zeitplan
festhalten.
Die Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung sind bereits
sehr weit fortgeschritten. Der Lehrplan für Französisch liegt
vor, das erste Lehrmittel ist erstellt und soll ab August dieses Jahres
erprobt werden. In den meisten Kantonen haben zahlreiche Lehrerpersonen
mit der Weiterentwicklung ihrer Sprachkompetenz bereits begonnen. Dank
der zeitlichen Staffelung des Beginns werden nicht alle Lehrkräfte
bereits 2011 starten.
Mit
einer Verschiebung des Starttermins würde das Projekt an Schwung und
Dynamik verlieren. Viele Lehrerinnen und Lehrer müssten ihre persönliche
Planung revidieren, was sich negativ auf ihre Motivation auswirken würde.
Zudem besteht die Gefahr, dass die stark betonten Gemeinsamkeiten der sechs
Kantone verloren gehen könnten. Schliesslich könnte das Projekt
unter dem Eindruck der schwieriger werdenden finanziellen Situation in
den Kantonen unter Druck geraten.
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Quelle:
Text EDK Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz, Juni 2009 |
Kanton
Bern: Erziehungsdirektion legt Lektionen und Weiterbildung fest
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Ab
dem Schuljahr 2011/2012 werden an den 3. und 4. Klassen der Volksschule
pro Woche drei Lektionen Französisch unterrichtet. Eine davon wird
kompensiert, indem im Fach Natur - Mensch - Mitwelt eine Lektion wegfällt.
Die zwei andern kommen neu zur bestehenden Lektionendotation hinzu. Zudem
hat die Erziehungsdirektion des Kantons Bern die Anforderungen an die Lehrpersonen
für den Fremdsprachenunterricht definiert und entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten
aufgezeigt.
Mit
dem Projekt Passepartout wollen die Kantone Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,
Freiburg, Solothurn und Wallis die erste Fremdsprache Französisch
in die 3. Klasse und den Englischunterricht in die 5. Klasse vorverlegen.
Französisch soll im 3. bis 9. Schuljahr mit 3/3/2/2/3/3/3 Lektionen
unterrichtet werden.
Für die zweite Fremdsprache Englisch sind im
5. bis 9. Schuljahr 2/2/3/3/3 Lektionen vorgesehen.
Für
die dritten und vierten Klassen ergeben sich dadurch ab dem Schuljahr 2011/2012
pro Woche drei Französischlektionen. Eine davon wird kompensiert,
indem im Fach Natur - Mensch - Mitwelt eine Lektion wegfällt.
Die
anderen zwei werden zusätzlich zur bestehenden Lektionendotation hinzukommen.
2013/2014 startet der Englischunterricht im 5. und 6. Schuljahr. Auf dieser
Stufe ändert sich die Lektionenzahl nicht. Statt wie bisher vier Lektionen
Französisch sind je zwei Lektionen Französisch und Englisch vorgesehen.
Diese übergangsregelungen gelten, bis der gemeinsame Deutschschweizer
Lehrplan in Kraft tritt.
Die definitive Lektionentafel legt die Erziehungsdirektion
erst nach dessen Einführung fest.
Methodisch-didaktische
und sprachliche Weiterbildung für Lehrkräfte
Eine
methodisch-didaktische Weiterbildung wird für alle Lehrpersonen obligatorisch
sein, die auf der Primar- und Sekundarstufe I Fremdsprachen unterrichten.
Sofern nur eine Fremdsprache unterrichtet wird, dauert sie zwölf,
andernfalls 16 Tage, verteilt auf rund ein Jahr. Sie umfasst die drei Module
"Didaktik der Mehrsprachigkeit", "Einführung in die Unterrichtsmaterialien
und den Lehrplan" sowie "Praxisbegleitung".
Beginn der methodisch-didaktischen
Weiterbildung: Herbst 2009.
Die Kurse werden über mehrere Jahre am
Institut für Weiterbildung der PH Bern angeboten. Die effektiven Stellvertretungskosten
werden übernommen. Die methodisch-didaktische Weiterbildung wird zum
Teil auf Französisch oder Englisch durchgeführt. Deshalb wird
eine Sprachkompetenz auf dem Niveau B2 (Niveau Matur) vorausgesetzt.
Die
Weiterbildung im Bereich der Sprachkompetenz ist für die Lehrkräfte
grundsätzlich freiwillig. Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erziehungsdirektion empfiehlt jedoch, die Sprachkompetenz mit einer
Fremdeinschätzung, beispielsweise einem Einstufungstest bei einer
Sprachschule oder im Internet, zu überprüfen. Mittelfristiges
Ziel für Primarlehrpersonen ist eine Sprachkompetenz auf dem Niveau
C1, für Sekundarlehrpersonen auf dem Niveau C2. Die Erziehungsdirektion
hat ein Massnahmenpaket zusammengestellt, um Lehrpersonen finanziell zu
unterstützen, die ihre Sprachkompetenz verbessern. So wird ein einmaliger
Betrag von 1'500 Franken für einen Sprachkurs in der Schweiz oder
im Ausland mit Abschluss eines international anerkannten Sprachzertifikats
B2 oder höher ausgerichtet. Der vom Institut für Weiterbildung
ab 2010 angebotene spezielle Sprachkurs für Lehrpersonen, der von
einem Niveau B2 zu einem Niveau C1 führt, wird kostenlos sein.
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Quelle:
Text Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Dezember 2008 |
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Informationen
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