Bildungsreformen in der Schweiz
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Qualitätsmanagement - Qualitätskontrolle - Bildungsstandards
Fremdsprachen
Fremdsprachen an der Primarschule
EDK Aktionsplan Fremdsprachen 2004
EDK Was ist ein Sprachenportfolio? 2005
HarmoS Koordination der Sprachen EDK 2007
LCH Koordination der Sprachen 2007
Fremdsprachen an der Primarschule
LCH Landesprachen März 2004
Primarschule Nur eine Fremdsprache
Fremdsprachenprojekte in den Kantonen
Fremdsprachenprojekt «Passepartout»
Bildungsforschung u. Bildungsreformen
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EDK Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts
Gesamtschweizerischer Fahrplan
Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren wollen den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule koordiniert weiterentwickeln und früher mit der Sprachförderung beginnen. Gemeinsames Ziel ist eine verstärkte Förderung der Erstsprache (lokale Landessprache) und als langfristiges Ziel das Unterrichten von zwei Fremdsprachen spätestens ab dem 3. und dem 5. Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler. Zum Sprachenrepertoire gehören obligatorisch eine zweite Landessprache und eine weitere Fremdsprache, in der Regel wird das Englisch sein. Die Umsetzung beginnt je nach kantonaler Situation spätestens 2010 oder 2012. An einer Medienorientierung in Bern informierten der Präsident der EDK, Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling (SG), Regierungsrat Mario Annoni (BE) als Vertreter der Westschweizer Konferenz (CIIP), Regierungsrätin Regine Aeppli (ZH), Diego Erba (Erziehungsdepartement des Kantons Tessin) als Vertreter der italienischsprachigen Schweiz und der Generalsekretär der EDK, Hans Ambühl. Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren haben den Strategiebeschluss zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts an ihrer Plenarversammlung vom 25. März 2004 mit 24 Stimmen bei zwei Enthaltungen (AI, LU) angenommen. Die EDK spricht sich mit ihrem Beschluss deutlich aus für die Beibehaltung einer zweiten Landessprache ab Primarschulstufe (spätestens ab 5. Schuljahr) für alle Schülerinnen und Schüler. In einem mehrsprachigen Land soll eine zweite Landessprache aus staatspolitischen Gründen weiterhin zum Repertoire der früh gelernten Sprachen gehören. Die EDK unterstützt auch das Ziel, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, Kenntnisse in weiteren Landessprachen zu entwickeln.

Der gemeinsam festgelegte Fahrplan sieht folgendes Vorgehen vor (davon abweichende Regelungen können aufgrund der spezifischen Sprachensituation jeweils für TI und GR gelten):

Bis spätestens 2006/2007 wird die Ausgangslage angepasst: in allen Kantonen wird spätestens ab dem 5. Schuljahr eine zweite Landessprache und spätestens ab dem 7. Schuljahr Englisch für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtet. bis 2006/07007

Erreichung des langfristigen Ziels (zwei Fremdsprachen spätestens ab dem 3. und dem 5. Schuljahr):

spätestens ab 2010 beginnt in allen Kantonen der Unterricht einer ersten Fremdsprache im 3. Schuljahr, spätestens ab 2012 beginnt in allen Kantonen der Unterricht einer zweiten Fremdsprache im 5. Schuljahr.

Die ersten Umsetzungen beginnen wie folgt: in der Zentralschweiz mit der Vorverlegung des Englischunterrichts auf das 3. Schuljahr bereits im Schuljahr 2005/2006 und in Zürich mit der Vorverlegung des Englischunterrichts auf das 2. Schuljahr gestaffelt ab 2004/2005.

3. Klasse ab
2010
5. Klasse ab 2012
Die Reihenfolge bei den Fremdsprachen wird innerhalb der vier EDK-Regionalkonferenzen koordiniert. ab 2006/07

Gemäss bereits vorliegenden Beschlüssen und Absichtserklärungen von Regionalkonferenzen zeichnet sich folgende Lösung ab:

In der Mehrheit der Deutschschweizer Kantone wird Englisch Einstiegsfremdsprache sein (2,/3. Schuljahr) und Französisch ab dem 5. Schuljahr unterrichtet (Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz, Ostschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz und Zürich).
In der Westschweiz wird Deutsch bereits heute ab dem 3. Schuljahr unterrichtet und wird erste unterrichtete Fremdsprache bleiben und Englisch zu einem späteren Zeitpunkt auf das 5. Schuljahr vorgezogen (Erklärung der Westschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz).
Im deutsch-französischen Sprachgrenzgebiet (in den deutschsprachigen Teilen der zweisprachigen Kantone VS und FR und voraussichtlich in weiteren Kantonen) wird Französisch Einstiegsfremdsprache bleiben und der Englischunterricht auf das 5. Schuljahr vorgezogen. Eine Stellungnahme auf Ebene der Regionalkonferenz (Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz) steht noch aus.
In den Kantonen Tessin und Graubünden bleibt eine zweite Landessprache Einstiegsfremdsprache.

Die sich hinsichtlich Sprachenfolge abzeichnende Lösung ist im Hinblick auf die Mobilität vertretbar, da der Unterschied bezüglich Einsetzen der Fremdsprachen nur zwei Jahre betragen wird und die zu erreichenden Kompetenzniveaus über das Standardprojekt der EDK klar vorgegeben werden. Zudem hält eine Mobilitätsklausel die Kantone an, allen zuziehenden Kindern den Anschluss an den Sprachenunterricht im neuen Wohnkanton zu ermöglichen.

Verbindlichkeit über die Sprachenstandards

Die geplanten Veränderungen im Sprachenunterricht erhalten durch das EDK-Projekt HarmoS (Harmonisierung der obligatorischen Schule) eine hohe Verbindlichkeit. Im Rahmen dieses Projektes wird die EDK überprüfbare und verbindlich zu erreichende Kompetenzziele/Standards für die Erstsprache und für die Fremdsprachen festlegen. Welche Kompetenzniveaus die Schülerinnen und Schüler im Sprachenunterricht erreichen sollen, wird ab 2007 gesamtschweizerisch vorgegeben. Die EDK hält in ihrem Strategiebeschluss fest, dass diese Ziele nur erreicht werden können, wenn der Sprachenunterricht weiter verbessert wird und die Sprachförderung früher einsetzt. Das bedeutet Investitionen bei der Lehreraus- und -weiterbildung, didaktische Entwicklungsarbeit, wissenschaftliche Evaluationen. Bei der Realisierung des gemeinsamen Ziels wollen die Kantone verstärkt zusammenarbeiten. Auf gesamtschweizerischer Ebene wird die Zusammenarbeit folgende Bereiche betreffen:

verbindliche Sprachenstandards festlegen ab 2007
Sprachenportfolios generalisiert einführen ab 2005 und 2007 für die obligatorische Schule zur Verfügung stehend
Anforderungen an die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung festlegen (sprachliche und didaktische Kompetenzen) ab 2006/07
den Sprachenunterricht regelmässig und landesweit evaluieren ab 2005
eine nationale Agentur zur Förderung von Austauschaktivitäten einrichten, zusammen mit dem Bund ab 2006
ein nationales Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit aufbauen, zusammen mit dem Bund ab 2007/08
Quelle: Text EDK Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz, März 2004
Bundesrat Stellung der Landessprachen in der Schule
Weitere Informationen
EDK HarmoS Harmonisierung der oblig. Schule
Qualitätsmanagement - Qualitätskontrolle - Bildungsstandards
Lehrplan 21: Lehrplan für die Volksschule
Links
Externe Links
Lehrplan CH
Information Dokumentation Erziehung Schweiz
EDK Schweiz
Erziehungsdirektoren-Konferenz
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