Bildungsreformen
in der Schweiz
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Qualitätsmanagement
- Qualitätskontrolle - Bildungsstandards
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Fremdsprachen
an der Primarschule |
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Fremdsprachen
an der Primarschule |
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Fremdsprachenprojekte
in den Kantonen |
EDK
Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts |
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Gesamtschweizerischer Fahrplan |
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Die
kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren wollen den Sprachenunterricht
in der obligatorischen Schule koordiniert weiterentwickeln und früher
mit der Sprachförderung beginnen. Gemeinsames Ziel ist eine verstärkte
Förderung der Erstsprache (lokale Landessprache) und als langfristiges
Ziel das Unterrichten von zwei Fremdsprachen spätestens ab dem 3.
und dem 5. Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler.
Zum Sprachenrepertoire gehören obligatorisch eine zweite Landessprache
und eine weitere Fremdsprache, in der Regel wird das Englisch sein. Die
Umsetzung beginnt je nach kantonaler Situation spätestens 2010 oder
2012.
An
einer Medienorientierung in Bern informierten der Präsident der EDK,
Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling (SG), Regierungsrat Mario Annoni
(BE) als Vertreter der Westschweizer Konferenz (CIIP), Regierungsrätin
Regine Aeppli (ZH), Diego Erba (Erziehungsdepartement des Kantons Tessin)
als Vertreter der italienischsprachigen Schweiz und der Generalsekretär
der EDK, Hans Ambühl.
Die
kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren haben den Strategiebeschluss
zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts an ihrer Plenarversammlung
vom 25. März 2004 mit 24 Stimmen bei zwei Enthaltungen (AI, LU) angenommen.
Die EDK spricht sich mit ihrem Beschluss deutlich aus für die Beibehaltung
einer zweiten Landessprache ab Primarschulstufe (spätestens ab 5.
Schuljahr) für alle Schülerinnen und Schüler. In einem mehrsprachigen
Land soll eine zweite Landessprache aus staatspolitischen Gründen
weiterhin zum Repertoire der früh gelernten Sprachen gehören.
Die EDK unterstützt auch das Ziel, den Schülerinnen und Schülern
die Möglichkeit zu geben, Kenntnisse in weiteren Landessprachen zu
entwickeln. |
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Der
gemeinsam festgelegte Fahrplan sieht folgendes Vorgehen vor (davon abweichende
Regelungen können aufgrund der spezifischen Sprachensituation jeweils
für TI und GR gelten):
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Bis
spätestens 2006/2007 wird die Ausgangslage angepasst: in allen Kantonen
wird spätestens ab dem 5. Schuljahr eine zweite Landessprache und
spätestens ab dem 7. Schuljahr Englisch für alle Schülerinnen
und Schüler unterrichtet. |
bis
2006/07007
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Erreichung
des langfristigen Ziels (zwei Fremdsprachen spätestens ab dem 3. und
dem 5. Schuljahr):
spätestens
ab 2010 beginnt in allen Kantonen der Unterricht einer ersten Fremdsprache
im 3. Schuljahr, spätestens ab 2012 beginnt in allen Kantonen der
Unterricht einer zweiten Fremdsprache im 5. Schuljahr.
Die
ersten Umsetzungen beginnen wie folgt: in der Zentralschweiz mit der Vorverlegung
des Englischunterrichts auf das 3. Schuljahr bereits im Schuljahr 2005/2006
und in Zürich mit der Vorverlegung des Englischunterrichts auf das
2. Schuljahr gestaffelt ab 2004/2005. |
3.
Klasse ab
2010
5.
Klasse ab 2012
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Die
Reihenfolge bei den Fremdsprachen wird innerhalb der vier EDK-Regionalkonferenzen
koordiniert. |
ab
2006/07
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Gemäss
bereits vorliegenden Beschlüssen und Absichtserklärungen von
Regionalkonferenzen zeichnet sich folgende Lösung ab:
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In
der Mehrheit der Deutschschweizer Kantone wird Englisch Einstiegsfremdsprache
sein (2,/3. Schuljahr) und Französisch ab dem 5. Schuljahr unterrichtet
(Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz, Ostschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz
und Zürich). |
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In
der Westschweiz wird Deutsch bereits heute ab dem 3. Schuljahr unterrichtet
und wird erste unterrichtete Fremdsprache bleiben und Englisch zu einem
späteren Zeitpunkt auf das 5. Schuljahr vorgezogen (Erklärung
der Westschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz). |
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Im
deutsch-französischen Sprachgrenzgebiet (in den deutschsprachigen
Teilen der zweisprachigen Kantone VS und FR und voraussichtlich in weiteren
Kantonen) wird Französisch Einstiegsfremdsprache bleiben und der Englischunterricht
auf das 5. Schuljahr vorgezogen. Eine Stellungnahme auf Ebene der Regionalkonferenz
(Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz) steht noch aus. |
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In
den Kantonen Tessin und Graubünden bleibt eine zweite Landessprache
Einstiegsfremdsprache. |
Die
sich hinsichtlich Sprachenfolge abzeichnende Lösung ist im Hinblick
auf die Mobilität vertretbar, da der Unterschied bezüglich Einsetzen
der Fremdsprachen nur zwei Jahre betragen wird und die zu erreichenden
Kompetenzniveaus über das Standardprojekt der EDK klar vorgegeben
werden. Zudem hält eine Mobilitätsklausel die Kantone an, allen
zuziehenden Kindern den Anschluss an den Sprachenunterricht im neuen Wohnkanton
zu ermöglichen.
Verbindlichkeit
über die Sprachenstandards |
Die
geplanten Veränderungen im Sprachenunterricht erhalten durch das EDK-Projekt
HarmoS (Harmonisierung der obligatorischen Schule) eine hohe Verbindlichkeit.
Im Rahmen dieses Projektes wird die EDK überprüfbare und verbindlich
zu erreichende Kompetenzziele/Standards für die Erstsprache und für
die Fremdsprachen festlegen. Welche Kompetenzniveaus die Schülerinnen
und Schüler im Sprachenunterricht erreichen sollen, wird ab 2007 gesamtschweizerisch
vorgegeben.
Die
EDK hält in ihrem Strategiebeschluss fest, dass diese Ziele nur erreicht
werden können, wenn der Sprachenunterricht weiter verbessert wird
und die Sprachförderung früher einsetzt. Das bedeutet Investitionen
bei der Lehreraus- und -weiterbildung, didaktische Entwicklungsarbeit,
wissenschaftliche Evaluationen. Bei der Realisierung des gemeinsamen Ziels
wollen die Kantone verstärkt zusammenarbeiten. Auf gesamtschweizerischer
Ebene wird die Zusammenarbeit folgende Bereiche betreffen:
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verbindliche
Sprachenstandards festlegen |
ab
2007
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Sprachenportfolios
generalisiert einführen |
ab
2005 und 2007 für die obligatorische Schule zur Verfügung stehend
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Anforderungen
an die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung festlegen (sprachliche und didaktische
Kompetenzen) |
ab
2006/07
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den
Sprachenunterricht regelmässig und landesweit evaluieren |
ab
2005
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eine
nationale Agentur zur Förderung von Austauschaktivitäten einrichten,
zusammen mit dem Bund |
ab
2006
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ein
nationales Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit aufbauen, zusammen
mit dem Bund |
ab
2007/08
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Quelle:
Text EDK Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz, März 2004 |
Weitere
Informationen
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Information
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