Bildungsreformen
im Kanton Basellandschaft |
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Baselland |
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Bildungsreformen |
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Juni
2009
Die
Schulleitungskonferenz Kindergarten und Primarschule, die sämtliche
Schulleitungen dieser Stufen im Kanton Baselland umfasst, befürwortet
in ihrer Antwort auf die laufenden Vernehmlassungen grundsätzlich
die geplanten Bildungsreformen (HarmoS-Konkordat, Bildungsraum Nordwestschweiz,
Sonderschulkonkordat, Passepartout). Die Konferenzmitglieder stellen sich
dabei auf den Standpunkt, dass sämtliche Reformvorhaben nur umsetzbar
sind, wenn die Lehrpersonen und Schulleitungen der Kindergarten- und Primarstufe
genügend qualifiziert werden und über genügend zeitliche
Ressourcen verfügen. Diese notwendigen Zeit-Ressourcen sind in der
aktuellen Landratsvorlage noch nicht eingeplant! |
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Die
Schulleitungskonferenz macht ihre inhaltliche Zustimmung von der Erfüllung
der organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen abhängig; nur
so ist eine professionelle Arbeit und damit die Qualität der Guten
Schule Baselland zu gewährleisten. Mit Blick auf den ehrgeizigen Zeitplan
fordern die Schulleitungen eine grössere zeitliche Staffelung der
Reformvorhaben, insbesondere eine spätere Einführung der Basisstufe,
damit die notwendigen pädagogischen und organisatorischen Planungsschritte
sorgfältig abgeschlossen werden können, keine unnötigen
Personalengpässe in Kauf genommen werden müssen und die offenen
Raumfragen geklärt werden können.
Die
Schulleitungskonferenz Kindergarten und Primarschule (SLK KG / Primar)
hat sich an einer ganztätigen Fachtagung anfangs Mai 2009 aus erster
Hand über die Grundlagen für die bevorstehenden Bildungsreformen
informieren lassen und die Position der SLK für die Antworten der
nun abgeschlossenen Vernehmlassungen erarbeitet; diese sind Ende Mai der
Bildungs-, Sport- und Kulturdirektion BKSD eingereicht worden.
Inhaltlich
ist die SLK mit allen Anträgen an den Landrat grossmehrheitlich einverstanden.
Der Zeitplan wird als zu ehrgeizig betrachtet.
Die SLK fordert zudem, dass
die kantonalen Reformschritte interkantonal abgestimmt (z.B. Stichwort
Lehrplan 21) und insgesamt über einen längeren Zeitraum hinweg
gestaffelt eingeführt werden, etwa Basisstufe.
Die
notwendigen Ressourcen für die Schulleitungen (Zeitressourcen und
Weiterbildungen) für die Einführungsphasen der Bildungsreformen
sowie für den künftigen Mehraufwand im schulischen Alltag müssen
zwingend in die Landratsvorlage aufgenommen werden; dies ist noch nicht
der Fall.
Zudem
müssen die benötigten Ressourcen für die qualitativ hoch
stehende und anspruchsvolle Arbeit der Lehrpersonen für die stärker
integrativ und kooperativ ausgerichtete Tätigkeit auf allen Stufen
(Basisstufe, Aufbaustufe) ebenfalls in der Landratsvorlage ausgewiesen
werden.
Die
benötigten Finanzmittel für die einzelnen Reformprojekte müssen
für Lehrpersonen und Schulleitungen eindeutig quantifiziert und in
der vollständigen Form von der Regierung und dem Parlament bewilligt
werden.
Basisstufe
- pädagogische Vorteile müssen überzeugend ausgestaltet
sein
Die
Basisstufe hat auch in der Schulleitungskonferenz zu intensiven, konstruktiven
Diskussionen geführt. Die SLK unterstützt die Schaffung einer
Basis- und Aufbaustufe, insbesondere den Umbau des Schuleingangsbereichs
in Form einer Basisstufe, die nicht freiwillig sondern gleichzeitig und
flächendeckend im Kanton eingeführt werden soll. Um genügend
Zeit für die noch fehlenden Planungsarbeiten (Lehrmittel, Raumplanung,
Teambildung und Fortbildung etc.) zu gewinnen, befürwortet die SLK
eine zeitliche Verschiebung des Einführungszeitpunkts (übergangsfrist,
z.B. ab 2018 bis 2021); dies erleichtert auch die Personalgewinnung.
Die
BKSD wird eingeladen interessierten Gemeinden die Möglichkeit von
Schulversuchen mit der Basisstufe zu ermöglichen, die die Voraussetzungen
für eine Einführung erfüllen. Konkrete Erfahrungen mit der
Basisstufe unter den hiesigen Bedingungen können eine nicht-ideologische
Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen und damit eine qualifizierte
Einführung fördern.
Die
höheren Kosten der Basisstufe rechtfertigen sich nach Ansicht der
SLK nur, wenn der pädagogische Erfolg gewährleistet ist (Output
= weniger Separation, integrative Grundhaltung; grössere Schulerfolgschancen
für alle Kinder; Konstanz der Bezugspersonen, weniger Brüche
in der Schullaufbahn vor allem für die Kleinsten im Schulsystem).
Dazu ist der Qualifizierung, der guten Kooperation und Teamfähigkeit
der Lehrpersonen, den geeigneten Lehrmitteln sowie geeigneten Räumlichkeiten
genügend Aufmerksamkeit zu schenken.
Zu den Gelingensbedingungen gehören
zeitliche Ressourcen für die Koordination zwischen den Lehrpersonen
sowie verbindliche, kantonal geregelte Richtlinien für die Schulräume.
Die vorgesehenen 150% Stellenprozente für die Regelklassenlehrpersonen
in der Basisstufe sind für die SLK, als Minimum akzeptiert und dürfen
nicht unterschritten werden; die Leistungen der Speziellen Förderung
müssen zusätzlich gewährleistet sein. Den Schulen soll von
Anfang an die Möglichkeit erlaubt sein, die anschliessende Aufbaustufe
in Form von altersgemischten Lerngruppen zu organisieren.
Um
den zusätzlichen Zeitaufwand der Schulleitungen für sämtliche
Reformprojekte für die Planung, Koordination und Personalführung
sicherzustellen, muss die zur Verfügung stehende Arbeitszeit der Schulleitungen
massiv erhöht werden - sowohl während der Einführungsphase
wie auch anschliessend im veränderten Schulalltag. Allein die Umsetzung
des Sonderschulkonkordates führt zu einem ausgewiesenen, zeitlichen
Mehraufwand etwa für die Personalführung, die Koordination mit
den Heilpädagogischen Schulen, die Beurteilung der getroffenen Massnahmen
mit "kollektiven Ressourcen", um gegebenenfalls "verstärkte
Massnahmen" mit individueller Ressourcenzumessung einzuleiten.
Verändertes
Berufsbild der Lehrpersonen
Die
geplanten Bildungsreformen werden das tradierte Berufsbild der Lehrpersonen
nach und nach grundlegend verändern; es ist eine Notwendigkeit, diese
Veränderungen aktiv anzugehen und kurz-, mittel- und langfristige
Massnahmen rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die Schulleitungskonferenz
bekennt sich zum Klassenlehrpersonen-Prinzip auf der Kindergarten- und
Primarstufe; die Lehrpersonen sollen auch in Zukunft breit einsetzbar sein.
Die SLK ist jedoch davon überzeugt, dass die Forderung nach einem
weiter bestehenden Generalistentum mit ganz unterschiedlichen Kompetenzprofilen
nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Es müssen innovative Modelle
für die künftigen Berufsprofile entwickelt werden, damit der
berechtigten Forderungen nach einem eindeutigen Klassenlehrerprinzip einerseits
und den steigenden Fachanforderung andererseits Rechnung getragen werden
kann. Eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung für Klassenlehrpersonen
ist zu budgetieren.
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Quelle:
Schulleitungskonferenz Kindergarten und Primarschule des Kantons Basellandschaft,
Juni 2009 |
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