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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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Uri Oberes Reusstal Abschussverfügung für schadenstiftenden Wolf Jun 2022
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Abschussverfügung für schadenstiftenden Wolf
3. Juni 2022

Abschussperimeter: «Alpkonzeptperimeter Oberes Reusstal»

Die Sicherheitsdirektion hat am 31. Mai 2022 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Der Abschussperimeter entspricht dem «Alpkonzeptperimeter Oberes Reusstal». Das Bundesrecht verbietet es jedoch, den Wolf im Gebiet des eidgenössischen Jagdbanngebiets Fellital zu erlegen.

Zwischen dem 23. April 2022 und dem 10. Mai 2022 gab es verschiedene Hinweise (insbesondere Sichtbeobachtungen) auf eine Einzelwolfpräsenz im Urner Oberland (Gemeinden Göschenen, Wassen, Gurtnellen). Zwischen dem 14. und 23. Mai 2022 wurden in der Gemeinde Wassen im Gebiet zwischen «Hubel» und «Urschlauwi» (im Perimeter des eidgenössischen Jagdbanngebietes Fellital) bei mindestens drei Angriffen insgesamt 5 Ziegen und 13 Schafe vom Wolf gerissen. 7 Schafe wurden dabei auf zwei LN-Flächen (Landwirtschaftliche Nutzflächen) ohne Schutzmassnahmen gerissen und durften aufgrund geltendem Bundesrecht dem «Abschusskontingent» nicht zugeordnet werden.

Schadensschwelle erreicht

Die Kantone können zur Verhütung von Wildschäden gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte Tiere anordnen, die erheblichen Schaden anrichten. Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet innert vier Monaten mindestens 10 Nutztiere getötet werden, dies nachdem früher bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt sein oder nicht zumutbar schützbar.

Im vorliegenden Fall waren die Herden zwar «technisch» nicht geschützt. Die Risse ereigneten sich jedoch im Alpgebiet (Heimkuhweide Wassen) des Projekts «Alpkonzept Oberes Reusstal». Während der Zeit des Ausarbeitens des Konzepts gelten die entsprechenden Alpen im Projektgebiet als geschützt. Das Amt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) haben diese Vereinbarung im Jahr 2017 getroffen.

Das Alpgebiet «Kuhweide Wassen» gilt als Wolfspräsenzgebiet. Nach den Rissen von total 5 Ziegen und 6 Schafen wurde die Schadensschwelle von 10 getöteten Nutztieren erreicht.

Kein Abschuss im Jagdbanngebiet

Da damit gerechnet werden muss, dass im übrigen Projektgebiet «Alpkonzept Oberes Reusstal» weitere Übergriffe stattfinden, hat die Sicherheitsdirektion am 31. Mai 2022 den Abschuss dieses schadenstiftenden Wolfs verfügt. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristetet. Der Abschussperimeter entspricht dem «Alpkonzeptgebiet Oberes Reusstal». Nicht erlegt werden darf der Wolf gemäss Bundesrecht im Gebiet des eidgenössischen Jagdbanngebiets Fellital. Für den Vollzug der Abschussverfügung ist die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd zuständig. Mit dem Abschuss werden primär die kantonalen Organe der Wildhut und allenfalls speziell bezeichnete Jäger beauftragt.

Quelle: Text Kanton Uri, 3. Juni 2022

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Abschussverfügung für schadenstiftenden Wolf
22. August 2022

Abschussperimeter: «Alpkonzeptperimeter Oberes Reusstal»

Die Sicherheitsdirektion hat am 20. August 2022 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage (resp. bis zum Ende der Alpsaison). Der Abschussperimeter entspricht dem «Alpkonzeptperimeter Oberes Reusstal».

Seit April 2022 bis heute gibt es verschiedene Hinweise auf Einzelwolfpräsenz im Urner Oberland (Gemeinden Göschenen, Wassen, Gurtnellen). Zwischen dem 3. Juli 2022 und dem 17. August 2022 wurden in 3 Schafalpen des Projektgebietes «Alpkonzept Oberes Reusstal» insgesamt 13 Schafe vom Wolf gerissen.

Schadensschwelle erreicht

Die Kantone können zur Verhütung von Wildschäden gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte Tiere, die erheblichen Schaden anrichten, anordnen. Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet innert vier Monaten mindestens 10 Nutztiere getötet werden, dies nachdem früher bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt oder nicht zumutbar schützbar sein.

Die Risse ereigneten sich in den drei Alpgebieten 'Voralpflüe', 'Kartigel' und 'Oberplatti' innerhalb des Projektgebietes «Alpkonzept Oberes Reusstal». Während der Zeit des Ausarbeitens des Konzepts gelten - im Einvernehmen mit dem Amt für Landwirtschaft und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) - die entsprechenden Alpen im Projektgebiet als geschützt.

Abschussperimeter

Da damit gerechnet werden muss, dass im übrigen Projektgebiet «Alpkonzept Oberes Reusstal» weitere Übergriffe stattfinden, hat die Sicherheitsdirektion am 20. August 2022 den Abschuss dieses schadenstiftenden Wolfs verfügt. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage (resp. bis zum Ende der Alpsaison) befristet. Der Abschussperimeter entspricht dem «Alpkonzeptgebiet Oberes Reusstal». Nicht erlegt werden darf der Wolf gemäss Bundesrecht im Gebiet des eidgenössischen Jagdbanngebiets Fellital. Für den Vollzug der Abschussverfügung ist die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd zuständig. Mit dem Abschuss werden primär die kantonalen Organe der Wildhut und allenfalls speziell bezeichnete Jäger beauftragt.

Zweite Abschussverfügung im 2022

Die Sicherheitsdirektion hat bereits am 31. Mai 2022 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die notwendige Schadensschwelle erreicht worden war. Diese Abschussverfügung war gemäss Bundesrecht 60 Tage - also bis zum 31. Juli 2022 - befristet. Trotz grosser Anstrengungen der mit dem Vollzug beauftragten Organe, konnte die Verfügung nicht vollzogen werden.

Quelle: Text Kanton Uri, 22. August 2022
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