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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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Wölfe in der Schweiz Meldungen
Wallis Wolf im Val d'Anniviers: Abschussbewilligung nicht erteilt Juli 2018
Wallis Wölfe im Goms und im im Val d'Anniviers: September 2018
Abschuss von zwei Wölfen angeordnet
Wallis Wölfe im Goms und im im Val d'Anniviers: Oktober 2018
nach neuem Angriff Wolfsabschussperimeter ausgeweitet
Wallis Wölfe im Goms und im im Val d'Anniviers: Dezember 2018
Abschussbewilligungen nicht umgesetzt
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Wölfe in der Schweiz
CH Juli 2018: Wölfe im Kanton Wallis
Wolf im Val d'Anniviers: Abschussbewilligung nicht erteilt

Trotz der hohen Risszahlen der vergangenen Tage und Wochen auf Alpen im Val d'Anniviers sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abschussbewilligung nicht erfüllt. Die beiden betroffenen Alpen befinden sich im Streifgebiet eines Rudels. Die Kriterien für die Regulation sind anders als bei einzelnen Wölfen.

Seit Anfang Juni wurden auf den Alpen Singlinaz und La Lé, beide oberhalb von Zinal gelegen, insgesamt 39 Schafe gerissen. Mehr als ein Dutzend Tiere werden noch vermisst. Ob die Angriffe durch einen oder mehrere Wölfe erfolgten, werden die laufenden DNA-Analysen zeigen. Die entsprechenden Proben wurden von den Wildhütern entnommen und zur Untersuchung eingeschickt.

Die vorgenannten Alpen befinden sich im Streifgebiet eines Wolfsrudels, das im Herbst 2017 im Rahmen des Monitorings der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) festgestellt wurde. Die Resultate des laufenden Monitorings zeigen, dass sich das Streifgebiet der Wölfe von der Augstbordregion bis ins Val d'Herens erstreckt. Innerhalb des Streifgebiets wurden mittels DNA-Analysen die Wölfe M59, M73 sowie die Wölfinnen F23 und F24 identifiziert.

Gemäss der geltenden Bundesgesetzgebung, insbesondere Artikel 4bis der eidgenössischen Jagdverordnung, kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe innerhalb des Streifgebiets eines Wolfsrudels nicht erteilt werden. Die Reduktion des Wolfsbestands muss über die Regulation erfolgen. Diese ist möglich, wenn innert einer Frist von drei Monaten 15 Nutztiere in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen werden und eine neue Reproduktion nachgewiesen wird. Das diesbezügliche Gesuch muss vom Kanton bis Ende des Jahres beim Bund eingereicht werden. Die Regulationsbewilligung erfordert die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt.

Die DJFW führt ihr Monitoring weiter und hat dieses insbesondere auf die Feststellung einer allfälligen Reproduktion ausgerichtet.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 27. Juli 2018

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CH September 2018: Wölfe im Kanton Wallis
Wölfe im Goms und im Val d'Anniviers

Abschuss von zwei Wölfen angeordnet

Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss von zwei Wölfen in den Regionen Goms und Val d'Anniviers an. In diesen Regionen wurden im Verlaufe des Sommers mindestens 34 Schafe auf geschützten Alpen und 87 auf nicht schützbaren oder ungeschützten Alpen gerissen. Die Bewilligungen für je einen Wolfsabschuss in den beiden Regionen stützen sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung.

In der Region Goms haben die Rissereignisse ab Mitte August 2018 bis zum vergangenen Wochenende stark zugenommen. Dabei wurden auf geschützten Alpen mindestens 23 Schafe getötet und zehn verletzt. Da bereits im Vorjahr Schäden zu verzeichnen waren und auf den geschützten Alpen Bellwald (Richinen), Rappental und Geren-Längis mehr als 15 Schafe gerissen wurden, sind gemäss Art. 9bis der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) die Voraussetzungen für den Einzelabschuss eines Wolfes im Goms in den Schadenperimetern erfüllt. Der Departementsvorsteher hat deshalb, gestützt auf diese Feststellungen, auf den Alpen Richinen, Rappental, Geren-Längis und deren Umgebung, einen Wolfsabschuss angeordnet.

Monitoring der Wolfsrudel

Im Streifgebiet der in den letzten beiden Jahren festgestellten Wolfsrudel Augstbord - Val d'Anniviers - Vallon de Réchy konnte trotz des Monitorings mittels Fotofallen, den DNA-Analysen, den akustischen Fallen (Soundmeter) und den eingehenden Beobachtungen bis Anfang September dieses Jahres keine Rudelsituation gemäss Konzept Wolf Schweiz festgestellt werden.

Die Rudelfeststellung im Augstbord wurde Ende August 2016 und jene im Val d'Anniviers am 2. September 2017 festgestellt, ohne Nachweis, dass es sich dabei um das gleiche Rudel handelte. Die Erfahrung zeigt, dass eine Fortpflanzung in der Regel im Verlaufe des Monats August bis Anfang September entdeckt wird.

Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen.

Das diesjährige Monitoring zeigt bis zum heutigen Tag maximal zwei Individuen (einzelne Feststellungen deuten auf einen männlichen und einen weiblichen Wolf hin) und keine Jungwölfe. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) geht deshalb aufgrund dieser Fakten davon aus, dass im vorgennannten Gebiet momentan kein Wolfsrudel mehr präsent ist. Demzufolge kommen für den Abschuss eines Wolfes wieder die vorgenannten Kriterien für den Einzelabschuss zur Anwendung.

In diesem Zusammenhang wurden im Val d'Anniviers im Verlauf der Alpsaison mindestens 39 Schafe auf geschützten Alpen (Ar de T'Zan und Arpittettaz) und nicht schützbaren Alpen (Orzival, Singlinaz) gerissen, womit die Voraussetzungen für einen Einzelabschuss erfüllt sind. Der Departementsvorsteher hat deshalb, gestützt auf diese Feststellungen auf den Alpen Ar de TZan, Arpitettaz und Singlinaz und deren Umgebung, einen Wolfsabschuss angeordnet. Auf diesen Alpen, in denen Schäden entstanden, befinden sich noch Schafe in geschützten Situationen.

Die Abschussbewilligungen werden im Amtsblatt vom 7. September 2018 publiziert und sind infolge Entzugs der aufschiebenden Wirkung ab deren Publikation umzusetzen.

Die Abschussbewilligungen sind während 60 Tagen gültig, sofern sich in den Abschussperimetern noch Nutztiere und damit ein Schadenspotenzial befindet. Die Abschussbewilligungen werden aufgrund des hohen Beschäftigungsgrads der Wildhüter während der Jagdsaison 2018 von den Jagdaufsichtsorganen sowie den hierfür durch die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) speziell bezeichneten Jagdberechtigten während der bevorstehenden Hochjagd ausgeführt.

Im restlichen Kantonsgebiet wurden auf den Alpen im Chablais und Val d'Illiez elf Schafe gerissen, im Val Ferret und Entremont 18, im Val d'Herens und Heremence zwölf. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abschussbewilligung sind in diesen Gebieten zurzeit nicht gegeben. Die DJFW wird diesbezüglich Ende der Alpsaison eine detaillierte Schadensbilanz publizieren.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 6. September 2018

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CH Oktober 2018: Wölfe im Kanton Wallis
Wölfe im Goms und im Val d'Anniviers

Nach neuem Angriff Wolfsabschussperimeter ausgeweitet

Staatsrat Jacques Melly ordnet die Ausweitung des Abschussperimeters des im Goms zum Abschuss freigegebenen Wolfes an. Am 5. Oktober 2018 wurde dem Wildhüter ein Wolfsangriff in der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Obergesteln gemeldet. Trotz der getroffenen Herdenschutzmassnahmen (elektrifizierte Einzäunung) wurde beim Angriff ein Schaf getötet und eines verletzt.

Staatsrat Jacques Melly ordnete am 5. September 2018 den Abschuss eines Wolfes im Goms an, wo auf verschiedenen geschützten Alpen mindestens 23 Schafe gerissen und eine Vielzahl verletzt wurden.

Am 5. Oktober 2018 wurde nun dem zuständigen Wildhüter ein Wolfsangriff in Obergesteln gemeldet. Innerhalb des Streifgebiets des Wolfes weiten sich die Schäden somit von den bisher betroffenen Alpgebieten auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN, Frühlings- und Herbstweiden) aus, auf welchen trotz Herdeschutzmassnahmen in der Nacht vom 4. zum 5. Oktober 2018 ein Schaf getötet und ein weiteres verletzt wurde.

Eine Erweiterung des bisherigen Abschussperimeters vom Alpgebiet auf die geschützten landwirtschaftlichen Nutzflächen im Streifgebiet des Wolfes ist somit notwendig, um weitere Schäden soweit als möglich zu vermeiden.

Die übrigen Rahmenbedingungen der Abschussbewilligung vom 5. September 2018 bleiben unverändert.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 9. Oktober 2018

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CH Dezember2018: Wölfe im Kanton Wallis
Wölfe im Goms und im Val d'Anniviers

Abschussbewilligungen nicht umgesetzt

Die beiden anfangs September 2018 für das Ober- und Mittelwallis erteilten und auf den Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung gestützten Abschussbewilligungen konnten trotz Einbezug der Jäger während der Hochjagd nicht umgesetzt werden. Die Wölfe wurden zwar auf der Jagd verschiedentlich von Jägern gesichtet, jedoch ausserhalb der für den Abschuss gemäss geltender Gesetzgebung festgelegten Perimeter. Nach Abschluss der Hochjagd wurden die meisten Nutztiere von den Alpen abgetrieben, weshalb die Bewilligungen auf diesen Alpen in Ermangelung des Schadenpotenzials nicht mehr vollzogen werden konnten.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 5. Dezember 2018
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