Rhonegletscher (Kanton Wallis)
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Kanton Wallis |
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Der Rhonegletscher gehört einer Aktiengesellschaft |
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Fels- und Gletschergebiete gehören in der Schweiz der öffentlichen Hand. Die Hoheit und das Eigentumsrecht über diese Gebiete liegen bei öffentlich rechtlichen Körperschaften wie Kantonen oder Gemeinden (Art. 664 Abs. 1 ZGB). Das Hoheitsrecht geht weiter als das Eigentumsrecht, weil damit auch gesetzgeberische Befugnisse verbunden sind.
In der Schweiz gibt es nur wenige Ausnahmen, bei welchen die Rechtsverhältnisse von der im Zivilgesetzbuch festgehalten Gesetzesparagraphen abweicht. Zu diesen Ausnahmen gehören Gebiete in der Grimselregion (Unter- und Oberaargletscher) sowie die Region um den Rhonegletscher.
Bereits im 19. Jahrhundert gehörte der Gletschboden und der Rhonegletscher einer Alpgenossenschaft. Später gingen die Eigentumsrechte vollständig in Privatbesitz über. Heute gehören diese Gebiete einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft, deren alleiniger Besitzer allerdings der Kanton Wallis ist. Die aktuellen Besitzverhältnisse wurden in der Vergangenheit von Gerichten bis hin zum Bundesgericht bestätigt.
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Quellen:
Forschungsbericht NFP 61, Projekt NELAK |
Text RAOnline 2019 |
Im Forschungsbericht NFP 61 «Neue Seen als Folge der Entgletscherung im Hochgebirge: Klimaabhängige Bildung und Herausforderungen für eine nachhaltige Nutzung (NELAK)» beleuchten die Studienautoren u.a. die rechtliche Situation in der Region Oberhasli-Grimsel in Bezug auf die Rechtsansprüche des Kantons Berns und der Kraftwerke Oberhasli KWO ( Beispiele: Abschnitt «11.4 Ausgewählte rechtliche Aspekte» und «11 Fallstudie Oberhasli)» |
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Forschungsbericht NFP 61 «NELAK» |
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Rhonegletscher
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Gletscher im Obergoms (Kanton Wallis) |
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Informationen und Bilder über den Rhonegletscher und andere Schweizer Gletscher |
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