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Hochwasserschutz
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Hochwasserschutz und Renaturierung des Alpenrheins |
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Der Mensch greift oft aus zwei Gründenin eine Flusslandschaft ein:
- Gewässerkorrektion (Hochwasserschutz)
- landwirtschaftliche Melioration
Bei Hochwasserschutzprojekten ergeben sich Synergien des mit der landwirtschaftlichen Planung und ökologischen Zielen . Im Vordergrund stehen dabei Bodenverbesserungen und andere Meliorationsmassnahmen.
Ameliorationsarbeiten (frz: améliore = verbessern) an den Gewässern werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- die Gewässerverbauungen, welche den Geschiebetransport verhindern oder lenken
- die Gewässerkorrektionen, bei welchen Veränderungen am Gewässerlauf vorgenommen werden, welche im öffentlichen Interesse liegen wie der Hochwasserschutz,Strassenbau- oder Energieprojekte usw.
Mit der Melioration werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die ganze früher vom Fluss teilweise beanspruchte Landfläche nach Abschluss der Verbesserungsmassnahmen intensiv bewirtschaftet werden kann. Die trockengelegten Gebiete werden vor allem im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts mehrheitlich der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Im 21. Jahrhundert profitieren nun auch die Bauten für die Verkehrsinfrastruktur (Strassen, Flugplätze, usw.), die Energieversorgung (Kraftwerke, Hochspannungsleitungen, usw.), die Siedlungsentwicklung sowie die Wirtschaftsunternehmen von den flachen, trockenen Landflächen.
Eine Melioration verändert das Landschaftsbild. Die Melioration beginnt mit Kanälen und Strassen, welche zu einem flächendeckenden Netz verflochten werden. Das Kanalnetz wirdbei einer landwirtschaftlichen Nutzung mit Detaildrainagen ergänzt. Später entstehen im Meliorationsgebiet als Folge der Landumverteilung und der Aussiedlungsmassnahmen neue Bauernbetriebe. Entlang der Drainagekanäle wachsen Hecken in Windschutzstreifen. Nach dem Abschluss der Meliorations- und den Bodenverbesserungsarbeiten wird die Landschaft durch Wasserläufe, Strassen, Baumreihen, eine abwechslungsarme Ackerbaulandschaft und einzelne Weiler geprägt.
Eine Melioration verändert auch die Besitzverhältnisse. Die dem Fluss abgerungenen Flächen werden aufgeteilt und neuen Besitzern zugeordnet. Die neuen Besitzverhältnisse werden unverzüglich ins Grundbuch eingetragen und somit amtlich besiegelt. Spätere Änderungen der Besitzstrukturen (Privatbesitz) zugunsten anderer Nutzungen (Naturschutz, Freizeit und Erholung) sind somit kaum mehr möglich.
Von Menschen geschaffene Veränderungen im Lauf eines Hauptgewässers sind massive Eingriffe in die Gewässerökologie. Das Kanalnetz des Drainagesystems ist häufig hydrologisch fast vollständig vom Hauptgewässer abgekoppelt. Die Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere und Pflanzen sind dabei beträchtlich.
Die Jahrzehnte lange Nutzung der trockengelegten Moor- und Sumpflandschaften hinterlassen in den Meliorationsflächen ihre Spuren. Wie im Berner Seeland wurden die ehemaligen Moorflächen mit ihren Torfböden auch im St. Galler Rheintal als Folge der landwirtschaftlichen Bearbeitung und der Austrocknung verdichtet. Die Absenkungen der Bodenoberfläche ist zum Teil beträchtlich. Verdichtete Böden sind u.a. anfälliger auf eine ertragsmindernde Durchnässung nach intensiven Regenfällen.
Gegen Ende des 20. Jahrhunderts und zu Beginn des 21. Jahrhunderts hat sich in der breiten Bevölkerung und bei den Vertretern aus Politik und Wirtschaft ein neues Bewusstsein für die Verknüfung von Hochwasser- und den Naturschutz ausgebildet. Bei zahlreichen Hochwasserschutzprojekten wie u.a. die Linthkorrektion, den Aargauer Auenschutzpark entlang von Aare, Reuss und Rhein, Korrektion im Urner Reussdelta, das Rhesi-Projekt am Unterlauf des Alpenrheins wurde oder wird die Renaturierung der Flussläufe vorangetrieben. Die neu geschaffene Auenflächen nehmen mildern die Hochwasserfolgen und dienen zugleich als Lebensraum zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Die Bevölkerung nutzt die Auenlandschaften, welche nicht als Naturschutzflächen ausgeschieden wurden, als Freizeit- und Erholungsräume .
Text: RAOnline |
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