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Lehrplan 21 - Deutschschweizer Lehrplan
Der Lehrplan 21 geht in die Konsultation

Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der 21 Deutschschweizer Kantone haben den Lehrplan 21 zur öffentlichen Konsultation freigegeben.

Hauptadressaten der Konsultation sind die Kantone sowie Institutionen und Organisationen, deren Tätigkeit im direkten Zusammenhang mit der Volksschule steht. Die Konsultation dauert bis Ende 2013. Nach der Auswertung wird der Lehrplan 21 noch einmal überarbeitet und voraussichtlich im Herbst 2014 von den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Über die Modalitäten der Einführung entscheidet anschliessend jeder Kanton in eigener Kompetenz.

Anlässlich der Plenarversammlung der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) vom
20. Juni 2013 haben die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der deutsch- und mehrsprachigen Kantone den Lehrplan 21 zur Veröffentlichung freigegeben. Der Präsident der D-EDK Christian Amsler, Erziehungsdirektor des Kantons Schaffhausen, zeigt sich erfreut: "Eine bemerkenswerte Zusammenarbeit der 21 Deutschschweizer Kantone! Ich freue mich sehr über dieses gemeinschaftliche Werk." Zudem ist er überzeugt: "Der vorliegende Entwurf des Lehrplans 21 eignet sich als Grundlage für eine breite Diskussion über den inhaltlichen Auftrag an die Volksschule." Mit dem Lehrplan 21 harmonisieren die Kantone die inhaltlichen Ziele der Volksschule und setzen so den Auftrag der Bundesverfassung Artikel 62 um. Der Lehrplan 21 schliesst an die bestehenden Lehrpläne an und führt notwendige Aktualisierungen ein. Der Lehrplan 21 ist damit in erster Linie ein Harmonisierungsprojekt und keine Schulreform.

Hauptadressaten der Konsultation, die bis Ende 2013 dauert, sind die Kantone. Sie beziehen gemäss den kantonalen Vorgaben weitere Organisationen und Institutionen in die Konsultation ein. Die D-EDK lädt zudem deutsch- und gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen zur Konsultation ein. Der Lehrplan 21 ist online im Internet verfügbar, er steht aber auch als Print-Version zum Download bereit.

Fertigstellung und Einführung des Lehrplans 21

Nach Abschluss der Konsultation wird der Lehrplan 21 unter Berücksichtigung der Rückmeldungen überarbeitet. Gleichzeitig werden bestehende Lehrmittel angepasst und neue entwickelt, die sich am Lehrplan 21 orientieren. Bereits heute stehen in den meisten Fachbereichen geeignete Lehrmittel zur Verfügung. Der überarbeitete Lehrplan 21 wird voraussichtlich im Herbst 2014 den Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zum Beschluss vorgelegt. Über die Einführung entscheidet anschliessend jeder einzelne Kanton in eigener Kompetenz. Diese entscheiden auch, auf welchen Zeitpunkt, mit welchen begleitenden Massnahmen und welchen kantonalen Ergänzungen sie den Lehrplan 21 einführen werden. Die Einführungsmodalitäten sind daher nicht Gegenstand der Konsultation.

"Die Schülerinnen und Schüler können …"

Im neuen Lehrplan wird der Bildungsauftrag an die Schulen in Form von Kompetenzen beschrieben. Damit wird signalisiert, dass der Lehrplan nicht bereits erfüllt ist, wenn der im Lehrplan aufgelistete Stoff im Unterricht behandelt wurde, sondern erst dann, wenn die Kinder und Jugendlichen über das nötige Wissen verfügen und dieses auch anwenden können. Mit der Orientierung an Kompetenzen ist kein Paradigmenwechsel verbunden - dahinter steht ein Lern- und Unterrichtsverständnis, das in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen seit längerem vermittelt wird und das auch neueren Lehrmitteln zugrunde liegt. Die Methodenfreiheit bleibt gewahrt: Mit dem Lehrplan 21 entscheiden die Lehrpersonen weiterhin, wie sie ihren Unterricht gestalten und mit welchen Unterrichtsmethoden sie ihre Schülerinnen und Schüler zum Kompetenzerwerb führen.

Übergang in die Berufswelt

Der Lehrplan 21 legt Mindestansprüche fest, die von allen Schülerinnen und Schülern erreicht werden. Damit wird konkreter als in aktuellen Lehrplänen dargestellt, was Schülerinnen und Schüler am Ende der Volksschule können. Das erleichtert die Kommunikation am Übergang von der Volksschule zur Berufsbildung und zu weiterführenden Schulen.

Fremdsprachenunterricht

Für die mehrsprachige Schweiz ist es von zentraler Bedeutung, dass sich alle Jugendlichen in einer zweiten Landessprache verständigen können. Zudem hat Englisch in vielen Lebensbereichen eine wachsende Bedeutung. Daher hat sich die EDK 2004 darauf geeinigt, dass alle Jugendlichen zwei Fremdsprachen lernen - eine zweite Landessprache und Englisch. Dieser Grundsatz liegt auch dem Lehrplan 21 zugrunde.

Quelle: Text Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz D-EDK, 21. Juni 2013

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