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Tourismus-Grossprojekt in Andermatt (Uri)
Tourismus-Projekt: Richtplananpassung für das Tourismusresort
Der Urner Regierungsrat hat für das Tourismusresort Andermatt den kantonalen Richtplan angepasst. Er hat die Richtplananpassung dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Realisierung des Tourismusprojekts von Orascom Hotels & Development (OHD).

Der Urner Regierungsrat hat am 14. November 2006 den kantonalen Richtplan angepasst und das weitere Vorgehen zur räumlichen Abstimmung des geplanten Tourismusresorts Andermatt festgelegt. Er hat den Bundesrat um Genehmigung der Richtplananpassung ersucht.

Das von Orascom Hotels & Development (OHD) geplante Tourismusresort ist mit den raumplanerischen Sachplänen und Konzepten des Bundes und der Nachbarkantone abgestimmt. Es steht in übereinstimmung mit den für die Gotthardregion geltenden raumplanerischen Zielen und Grundsätzen. Es lässt sich raum- und umweltverträglich realisieren.

Der Masterplan des Investors sieht im Endausbau gegen 3'000 Gastbetten in Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäusern vor. In Andermatt wird die Bettenzahl von bisher 1'300 auf rund 4'300 erhöht.

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung gingen beim Regierungsrat insgesamt 34 Stellungnahmen von Nachbarkantonen, Gemeinden, Umweltorganisationen und Privatpersonen ein. Das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens zeigt, dass die Nachbarkantone Graubünden, Tessin und Wallis das geplante Tourismusresort begrüssen und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Chancen für die ganze Gotthardregion gemeinsam mit dem Kanton Uri nutzen wollen.

In der Bevölkerung findet das Projekt breite Akzeptanz. Das im Gebiet "Reussen" für Golf-Villen vorgesehene Siedlungsgebiet gab zu Kritik Anlass. Auf Grund der Bereitschaft des Investors, auf den Bau von Golf-Villen im Gebiet "Reussen" zu verzichten, sieht die überarbeitete Fassung der Richtplananpassung keine Ausscheidung eines entsprechenden Siedlungsgebiets mehr vor. Im Gebiet "Reussen" werden somit keine Golf-Villen erstellt und die bestehenden landwirtschaftlichen Bauten sowie rund 5 ha landwirtschaftliche Nutzflächen bleiben erhalten. Damit können im Golfplatzperimeter nach heutigem Kenntnisstand mindestens 20 ha wie bis anhin ohne zusätzliche Einschränkungen landwirtschaftlich genutzt werden.

Die Golf-Villen sollen vielmehr konzentriert im Siedlungsgebiet "Eyboden/Unterbäz" realisiert werden. Dieses Siedlungsgebiet, das nördlich an das heutige Dorf Andermatt angrenzt, dehnt sich im Rahmen der Entwicklung des Tourismusresorts bis zur Furkareuss hin und etwas darüber hinaus ins Gebiet "Unterbäz" aus. Das Tourismusresort beinhaltet damit keine raumplanerisch unerwünschte "Inselbauzone".

Andermatt (Kanton Uri)

Bei der Festlegung des neuen Siedlungsgebiets wurden die Naturgefahren (Lawinen, Hochwasser, Steinschlag) berücksichtigt. Soweit sich dies auf Grund von Schutzdefiziten als notwendig erweist, prüft zurzeit der Kanton die erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen. Der heutige Retentionsraum auf der nördlichen Uferseite der Furkareuss soll funktional erhalten werden. Im Rahmen der Quartiergestaltungsplanung soll sichergestellt werden, dass die Vorgaben des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden.

Bei der Festlegung des neuen Siedlungsgebiets wurden die Naturgefahren (Lawinen, Hochwasser, Steinschlag) berücksichtigt. Soweit sich dies auf Grund von Schutzdefiziten als notwendig erweist, prüft zurzeit der Kanton die erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen. Der heutige Retentionsraum auf der nördlichen Uferseite der Furkareuss soll funktional erhalten werden. Im Rahmen der Quartiergestaltungsplanung soll sichergestellt werden, dass die Vorgaben des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden.

Realp: Urserental (Kanton Uri)

In verschiedenen Eingaben wurde die Forderung erhoben, im Rahmen der Richtplanung auf die Ausscheidung eines Siedlungsentwicklungsgebiets im Bereich "Widen/Boden" zu verzichten. Demgegenüber erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, das potenzielle Siedlungsentwicklungsgebiet bereits heute im Richtplan festzulegen, um auf diese Weise der Gemeinde Andermatt im Rahmen einer künftigen Revision der Bau- und Zonenordnung den erforderlichen Handlungsspielraum offen zu halten.

Bei der überarbeitung der Richtplanunterlagen wurde verdeutlicht, dass im Zusammenhang mit dem Tourismusresort kein ziviler Helikopterlandeplatz realisiert werden darf. Zudem wurden im Richtplan zusätzliche Anweisungen für den energiesparsamen Bau und Betrieb des Tourismusresorts aufgenommen. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wurden schliesslich verschiedene Anregungen bezüglich Verkehrsfragen, Naturschutz, Landwirtschaft und architektonische Gestaltung des Resorts gemacht, die erst in den der Richtplanung nachfolgenden Verfahrensschritten (Zonenplan, Quartiergestaltungsplan, Baubewilligung) relevant sind.

Der Regierungsrat erwartet den Entscheid des Bundes zur Richtplananpassung bis Ende dieses Jahres. In einem weiteren Schritt werden die Gemeindebehörden von Andermatt und Hospental anlässlich besonderer Informationsveranstaltungen die Bevölkerung über das weitere Vorgehen bei der Revision der kommunalen Bau- und Zonenordnungen informieren. Sie beabsichtigen, ab Mitte Januar 2007 das Auflageverfahre. Mitte September soll zusammen mit den Behörden auch die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand informiert werden.

Quelle: Text Kanton Uri, 14. November 2006
Externe Links
Kanton Uri Gemeinde Andermatt
Andermatt Swiss Alps (deutsch)
Orascom Hotels & Development (engl.)
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