Wirtschaft und Entwicklung
vorangehende Seite
end
Alpenregion: Regionale Entwicklungen
Entwicklung der Alpen Tourismusprojekt Andermatt Schweiz
Skiarena Andermatt-Sedrun
Tourismusresort: Richtplananpassung 14.11.2006
Richtplan Urserental
Wirtschaft, Handel u. Beruf Geografie-Erdkunde
Tourismus-Grossprojekt in Andermatt (Uri)
Tourismus-Projekt: Richtplananpassung Urserental - Koordinationsblätter

(Auszug)

1. Ausgangslage und Problemstellung

Die Orascom Hotels & Development (OHD) mit Sitz in Kairo, Ägypten, plant in Andermatt ein Tourismusresort mit mehreren Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Freizeitanlagen (Sport- und Wellnessbereiche) und einem 18-Loch Golfplatz. Das Vorhaben beeinflusst den Raum Andermatt / Urserental und angrenzende Gebiete in räumlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht.

2. Ziele

Die regionalwirtschaftliche Entwicklung soll durch die Realisierung eines 18- Loch Golfplatzes im Raum Andermatt bis Hospental als Ergänzung des touristischen Angebots des Urserentals gestärkt werden. Das Vorhaben soll zu einer nachhaltigen Entwicklung des Urserentals beitragen.

3. Planerische Vorgaben und Massnahmen

Für die Planung des Golfplatzes Andermatt gelten die folgenden Grundsätze:

Die Anlagen sind ausreichend durch den öffentlichen Verkehr, den motorisierten Individualverkehr und insbesondere den Langsamverkehr zu erschliessen.

Es wird grundsätzlich die so genannte 'Drei Drittel Regel' angewandt: Maximal ein Drittel der Gesamtfläche ist für Intensivrasen (Greens, Abschläge, Fairways) und Bauten (Gebäude, Strassen, Bunker), maximal ein Drittel für Roughs, (d.h. extensive Wiesen und / oder Sträucher, jedoch keine halbintensiv- Rasen) und mindestens ein Drittel für naturnahe Zonen und Biotope vorzusehen.

Die Interessen der Landwirtschaft sind zu beachten, insbesondere sind mindestens 20 Hektaren für eine landwirtschaftliche Intensivnutzung sicherzustellen.

Die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu beachten.

Es sind qualitativ hoch stehende Ersatzlebensräume zu schaffen.

Die bestehenden naturräumlichen Qualitäten im Landschafts- und Gewässerraum sind zu schützen und aufzuwerten.

Es sind neue Biotope und Gewässererlebensräume zu schaffen.

Der Hochwasserschutz-Retentionsraum Bäz ist funktional zu erhalten.

Die Risiken durch Naturgefahren (Lawinen, Murgänge, Hochwasser) sind beim Bau und Betrieb der Anlage zu berücksichtigen.

Die öffentliche Zugänglichkeit durch Rad- und Wanderwege sowie Loipen ist zu gewährleisten.

Ausscheidung von Flächen im Bäz, Meer und Widen (Gemeinde Andermatt), Reussen und Moos (Gemeinde Hospental) als Sondernutzungsgebiet (Intensiverholungsgebiet) für die Realisierung eines 18-Loch-Golfplatzes. Die Flächen, die als Militärzonen gemäss Koordinationsblatt 04.11 Eidgenössischer Waffenplatz Andermatt im Sachplan Militär ausgeschieden sind, sind aus diesem zu entlassen.

Festlegung der neuen Sondernutzungsgebiete in den Zonenplänen der Gemeinden Andermatt und Hospental mit der Pflicht zur Ausarbeitung von Quartiergestaltungsplänen zwecks Erreichung landschaftsplanerischer und gestalterischer Qualität.

Das Sondernutzungsgebiet für den 18-Loch-Golfplatz ist wieder auszuzonen, falls das Projekt Tourismusresort Andermatt nicht integral verwirklicht wird. Mit dem Bau des Golfplatzes darf erst dann begonnen werden, wenn die Verwirklichung des Tourismusresorts sichergestellt ist.

Als flankierende planerische Massnahmen resp. Richtlinien für die weitere Entwicklung sind die folgenden Aspekte zu beachten:

Bei der weiteren planerischen Entwicklung sind die Risiken durch Naturgefahren zu beachten. In den Gefahrenzonen sind ausser in begründeten Ausnahmen (geschützte Infrastrukturanlagen) keine Hochbauten vorzusehen. Für die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Raum Andermatt erarbeitet die Baudirektion des Kantons Uri ein Massnahmenpaket, das neben der Gefahrenabwehr auch einen genügend grossen Gewässerraum (Retentionsfläche) zum Inhalt hat.

Mit Einreichung der Richtplananpassung Golfplatz Andermatt wird der Antrag auf Anpassung des Sachplans Militär gestellt.

Auf die bestehenden Natur- und Landschaftsschutzelemente, das Vernetzungsprojekt Andermatt und auf die Gewässer ist Rücksicht zu nehmen. Mit der Ausscheidung von Gewässerräumen und ausreichenden Baulinienabständen kann diesen Anliegen Rechnung getragen werden. Im Falle von nicht vermeidbaren Eingriffen sind Ersatz- und Aufwertungsmassnahmen vorzusehen.

Der Golfplatz hat in Planung, Realisierung und Betrieb auf die verbleibende landwirtschaftliche Nutzung Rücksicht zu nehmen. Das bestehende Fussund Wanderwegnetz ist einzubinden. Die Einwohnergemeinde Andermatt sorgt zusammen mit dem privaten Projektträger für eine gute Erreichbarkeit der Anlage mit dem öffentlichen Verkehr.

Die Baudirektion prüft die Erschliessung des Golfplatzes. Ziel ist eine Minimierung der Abzweigungen ab Nationalstrasse, wenn möglich eine Aufhebung der Querungen der Gleise der Matterhorn Gotthard Bahn sowie eine wintersichere Zufahrt zu den Infrastrukturanlagen des Golfplatzes.

Das Amt für Landwirtschaft erstellt einen Bericht zu den Auswirkungen der Richtplananpassung auf die Landwirtschaft im Urserental (landwirtschaftliche Nutzflächen, Betriebsstrukturen, Hinweise zu Zweckentfremdungen und Rückerstattung von Bundesbeiträgen für Hochbauten und Bodenverbesserungen, Angaben zu den Landwirtschaftsbetrieben und den ausgeführten Strukturverbesserungsmassnahmen, usw.).

Die Justizdirektion des Kantons Uri ist besorgt für eine zielgerichtete Umsetzungs- und Wirkungskontrolle der festgesetzten Massnahmen.

Quelle: Text Kanton Uri, 14. November 2006
Andermatt (Kanton Uri) Urserental (Kanton Uri)
Weitere Informationen
Externe Links
Kanton Uri Gemeinde Andermatt
Kanton Graubünden Gemeinde Sedrun-Tujetsch
Korporation Ursern Gemeinde Hospental
Andermatt Tourismus Disentis Sedrun Tourismus
Andermatt Swiss Alps (deutsch) Orascom Hotels & Development (engl.)
Andermatt Resort (AACD) (engl.) gmh Hotels Betreibergesellschaft des Hotels
SkiArena Andermatt-Sedrun (deutsch)
vorangehende Seite