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Naturgefahrenwarnungen der Fachstellen des Bundes
Weniger Schäden dank Warnung vor Naturereignissen

Naturkatastrophen können enorme Personen- und Sachschäden verursachen. Durch rechtzeitige Warnung der Bevölkerung können Schäden verhindert oder zumindest reduziert werden. Zu diesem Zweck arbeiten Bund und Medien nun enger zusammen: Warnungen des Bundes vor grossen Naturgefahren werden rasch und gezielt über Radio und Fernsehen verbreitet.

In den letzten Jahren ist die Schweiz mehrmals von heftigen Unwettern und von Hochwassern betroffen gewesen, die mehrere Todesopfer gefordert und hohe Sachschäden verursacht haben. Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Verbesserungen im gesamten Risikomanagement geprüft und erarbeitet. Mit den verbreitungspflichtigen Warnungen des Bundes vor Naturgefahren hat der Bunderat im Rahmen der Anfang 2011 in Kraft getretenen revidierten Alarmierungsverordnung ein wichtiges neues Instrument geschaffen.

Damit können Warnungen der Naturgefahren-Fachstellen des Bundes (Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU, WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF sowie Schweizerischer Erdbebendienst an der ETH Zürich SED) koordiniert über die öffentlichen wie die privaten konzessionierten kommerziellen Radio- und Fernsehsender ausgestrahlt werden, wenn eine drohende Naturgefahr als "gross" oder "sehr gross" eingeschätzt wird. Die Gefahrenhinweise werden eindeutig als Warnungen des Bundes erkennbar gemacht und über alle Kanäle in einheitlicher Form, mit gleichem Text, gleicher Karte und gleichen akustischen und optischen Erkennungsmerkmalen verbreitet. Ab 2012 werden die Warnungen durch die Nationale Alarmzentrale NAZ im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS koordiniert von den Fachstellen zu den Medien übermittelt. Bis Ende 2011 erfolgt der Betrieb mit einem Übergangssystem von MeteoSchweiz.

Die beteiligten Partner haben die Einzelheiten zur Umsetzung in den zurückliegenden Monaten gemeinsam erarbeitet und umgesetzt. Mit einem einfachen und klar geregelten Verbreitungsprozess ist die rasche und koordinierte Ausstrahlung von Warnungen sichergestellt. Zudem wurden einheitliche akustische und optische Erkennungsmerkmale festgelegt und allen beteiligten Partnern zur Verfügung gestellt. Sowohl die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR wie Vertreterinnen und Vertreter der Privatradios und Privatfernsehen waren an der Entwicklung dieses Systems beteiligt. Der laufende Betrieb und die Weiterentwicklung werden mit den Medienpartnern abgestimmt. Diese leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen im Fall von Katastrophen.

Die Alarmierungsverordnung regelt die Warntätigkeit der für Naturgefahren zuständigen vier Bundesstellen MeteoSchweiz, BAFU, SLF und SED. Ihnen steht neu das einheitliche Warninstrument "Warnung des Bundes" zur Verfügung. Radio und TV sind verpflichtet, diese Warnung zu verbreiten. Damit bekommen Behörden wie auch die Bevölkerung auf rasche und übersichtliche Weise wichtige Informationen in einheitlicher Form. Sie können besser auf grosse Naturereignisse reagieren.

Verbreitungspflichtige Warnungen werden von folgenden Fachstellen des Bundes zu den nachfolgenden Naturgefahren ausgesprochen:

- Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz): Warnungen vor gefährlichen Wetterereignissen (Sturm, Unwetter, Starkregen etc.)

- Bundesamt für Umwelt (BAFU): Warnungen vor Hochwasser und damit zusammenhängenden Rutschungen; Warnungen vor Waldbränden

- WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF): Warnungen vor Lawinen

- Schweizerischer Erdbebendienst an der ETH Zürich (SED): Erdbebenmeldungen

Die Warnungen werden bei kombinierten Ereignissen wie zum Beispiel Starkniederschlag und Hochwasser im Fachstab Naturgefahren des Bundes koordiniert.

Alle verbreitungspflichtigen Warnungen werden über die Nationale Alarmzentrale (NAZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) an Behörden und Medien übermittelt.

Für die Verbreitung sind gemeinsame Warnregionen festgelegt worden.

Beispiel Warntext kombiniertes Ereignis Starkniederschlag/Hochwasser
Warnung des Bundes
Die anhaltenden Niederschläge werden die Hochwassersituation in den bereits betroffenen Gebieten des Alpennordhangs und des Mittellands weiter verschärfen. Neu wird auch in Teilen der Ostschweiz mit einer massiven Zunahme der Abflüsse zu rechnen sein. Vorsicht vor Überflutungen. Meiden Sie Flüsse, Bäche und labile Hänge und beachten Sie unbedingt die Weisungen der Behörden und Einsatzkräfte vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie unter www.naturgefahren.ch

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Gefahrenstufen

Die Fachstellen haben die Gefahrenstufen für die verschiedenen Naturgefahren vereinheitlicht.

Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz)

Stufe 4: Grosse Gefahr: Es wird eine gefährliche Wetterentwicklung erwartet mit Wettererscheinungen von ungewöhnlicher Intensität.

Stufe 5: Sehr grosse Gefahr: Es wird eine gefährliche Wetterentwicklung erwartet mit Wettererscheinungen von ausserordentlich grosser Intensität.

Weitere Informationen: www.meteoschweiz.admin.ch/web/de/gefahren.html

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Hydrologie

Stufe 4: Grosse Gefahr: Vermehrte Ausuferungen und Überflutungen an Gewässer von gesamtschweizerischer Bedeutung.

Stufe 5: Sehr grosse Gefahr: Vielerorts Ausuferungen und Überflutungen an Gewässer von gesamtschweizerischer Bedeutung.

Weitere Informationen: www.hydrodaten.admin.ch/warnungen-vorhersagen/de

Wald

Das BAFU koordiniert die Informationen der Kantone über Waldbrandgefahr. Die Gefahrenstufen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Das BAFU erarbeitet zusammen mit den Kantonen schweizweit einheitliche Gefahrenstufen.

Derzeit gilt eine Übergangsfrist. Ab Anfang 2012 soll in der ganzen Schweiz bei den Warnstufen 4 und 5 einheitlich gewarnt werden.

Weitere Informationen: www.bafu.admin.ch/wald/01198/index.html?lang=de

WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF)

Stufe 4: Grosse Gefahr: Exponierte Teile mehrheitlich gefährdet.

Stufe 5: Sehr grosse Gefahr: Akute Gefährdung, umfangreiche Sicherheitsmassnahmen.


Weitere Informationen: www.slf.ch/lawineninfo/zusatzinfos/interpretationshilfe/einzelne_gefahrenstufen/index_DE

Schweizerischer Erdbebendienst an der ETH Zürich (SED)

Stufe 4: Grosse Gefahr: Verbreitet schwere Gebäudeschäden. An vielen Gebäuden einfacherer Bausubstanz treten schwere Schäden auf. Einige Gebäude sehr einfacher Bauart stürzen ein. Starke Nachbeben (mit Schadenswirkung) möglich.

Stufe 5: Sehr grosse Gefahr: Zerstörend. Sogar gut gebaute gewöhnliche Gebäude zeigen sehr schwere Schäden und teilweisen Einsturz tragender Bauteile. Viele schwächere Gebäude stürzen ein. Starke Nachbeben (mit Schadenswirkung) wahrscheinlich.

Weitere Informationen: www.seismo.ethz.ch

Quelle: Text Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Juni 2011
Die Naturgefahrenfachstellen des Bundes und ihre Zuständigkeiten
Naturgefahren Der Bund stärkt den Schutz der Bevölkerung 2018
Naturgefahren Schweiz Onlineplattformen
Gefahrenschutz Gefahrenwarnungen und - karten online
Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren GIN
Melde- und Lagezentrum bei der Nationalen Alarmzentrale
Gefahrenportal auf www.ch.ch
Schweiz Alertswiss Informationen zur Notfallvorsorge
Europa Meteoalarm Informationen über Wetterrisiken in Europa
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