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2021
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Covid-19-Pandemie: Schweiz - Ein Land bewältigt den Notstand
Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf - 16.02.2022
einzig Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben noch bis Ende März 2022
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Gesellschaft, Gesundheit u. Soziales
Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Krankheit Covid-19
Schweiz: Ein Land bewältigt den Notstand
Anordnungen der Bundesbehörden für die Bevölkerung
16. Februar 2022
Bundesrat
Bundesrat hebt Massnahmen auf - einzig Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben noch bis Ende März 2022
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben.
Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv; dank der hohen Immunität in der Bevölkerung ist eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich. Damit sind für den Bundesrat die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben. Er hebt nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf. Seit Mai 2021
richtet er seine Massnahmen nach der Kapazität des Gesundheitssystems aus.

Vernehmlassung: Mehrheit für rasche Aufhebung

Am 2. Februar 2022 hat der Bundesrat zwei Varianten zur Aufhebung der Massnahmen in Konsultation geschickt. Die deutliche Mehrheit der Teilnehmenden hat sich im Grundsatz dafür ausgesprochen, die meisten verbleibenden Massnahmen sofort aufzuheben. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, dass die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten wird, solange die Infektionszahlen hoch bleiben.

Ab 17. Februar: Fast alle Massnahmen aufgehoben

Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:

- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und
Veranstaltungen
- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und
Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
- die Einschränkungen privater Treffen

In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.
Bis 31. März: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten

Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

1. April 2022: Ende der besonderen Lage

Der Bundesrat verkürzt zudem ab dem 31. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage. Damit bleibt das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt. Analog dazu sind auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig.

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt

Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.

Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben - wie von ihnen gewünscht - weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Anpassungen bei der Testung

Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben. Die repetitive Testung wird einzig in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Dadurch werden besonders gefährdete Personen geschützt. Ausserdem wird verhindert, dass grosse Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.

Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist. Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, und PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.

Erwerbsausfall-Zahlungen werden für bestimmte Personengruppen weitergeführt

Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen. So kann ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden.

Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist. Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen. Insgesamt dürfte die rasche Aufhebung der Massnahmen zu Minderausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken gegenüber den eingestellten Beträgen führen.

Einreisebestimmungen angepasst

Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Anpassungen der Kostenübernahme Arzneimittel zur ambulanten Behandlung

Die Finanzierung neuer Arzneimittel, die bei Covid-19-Patientinnen und -Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden können, wird vorerst vom Bund übernommen. Die entsprechenden Arzneimittel werden im Anhang der Epidemienverordnung aufgelistet.

Beratungsmandat der Science Task Force endet am 31. März 2022

Das Beratungsmandat der Science Task Force wird auf deren Wunsch vorzeitig auf Ende März beendet. Das aktuell gültige Beratungsmandat ist bis Ende Mai 2022 befristet. Mit der positiven Entwicklung ändert sich der Bedarf an wissenschaftlicher Beratung. Einzelne Mitglieder der Science Task Force werden dem Bundesrat und der Bundesverwaltung weiterhin für Beratungen zur Verfügung stehen.

Die Science Task Force stellt seit dem Frühjahr 2020 unentgeltlich die unabhängige wissenschaftliche Expertise sicher. Der Bundesrat dankt den Mitgliedern für ihren sehr grossen Einsatz. Der Austausch mit der Science Task Force war von zentraler Bedeutung bei der Pandemiebewältigung.

Quelle: Der Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit BAG, 16. Februar 2022
Atemwegserkrankung Covid-19 Ausbreitung , Merkmale, Symptome Grundinformationen
COVID-19-Pandemie
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