Konsultation: Zwei Varianten zur Aufhebung der verbleibenden Massnahmen
Bis am 9. Februar dauert die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den Parlamentskommissionen und den betroffenen Verbänden zur Aufhebung der weiteren Massnahmen. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.
Variante 1: Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Eine solche vollständige Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen kann. Dieses Vorgehen ist nur dann angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.
Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:
- die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe,
- die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen,
- die Einschränkungen privater Treffen,
- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben, weil erneute Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.
Variante 2: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten
Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden.
Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:
- Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.
- Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen,
- Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
- 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).
Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben. |