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Wildtiere:
Der Wolf in der Schweiz |
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Wölfe in der Schweiz Meldungen |
Uri Wolf in Seelisberg |
April 2016 |
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Uri Wolf in der Region Gurtnellen und Wassen |
Juli 2016 |
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Uri Schadenstiftender Wolf erlegt und Abschuss |
Juli 2016 |
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Wildtiere Weitere Informationen |
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April 2016: Wolf im Kanton Uri |
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Wolf in Seelisberg gesichtet |
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Am 9. April 2016 gingen beim gebietszuständigen Jagdaufseher Meldungen ein, dass in Seelisberg ein Wolf gesichtet worden sei.
In der Folge wurde für die Landwirte eine SMS-Meldung mit der vermuteten Wolfpräsenz ausgelöst.
Mittlerweile wurde der Wolf in Seelisberg durch ein Fotofallenbild der Wildhut vom 11. April 2016 bestätigt. |
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Quelle: Text Kanton Uri, 15. April 2016 |
Wolf im Gebiet Wissig (Seelisberg) |
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Am 24. April 2016 wurde im Gebiet Wissig (Gemeinde Seelisberg) die Wolfpräsenz durch ein Fotofallenbild bestätigt. Es konnten auch DNA-Proben gesammelt werden.
Das Laboratoire de Biologie de la Conservation de l'Université de Lausanne hat diese Proben nun ausgewertet: Es handelt sich dabei um einen männlichen Wolf italienischer Abstammung, der vorher noch nie in der Schweiz nachgewiesen wurde. Er erhält die Bezeichnung M68. Der aktuelle Aufenthaltsort des Wolfes ist nicht bekannt. |
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Quelle: Text Kanton Uri, 6. Juni 2016 |
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Uri Wolf im Grosstal |
Juni 2015 |
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Juli 2016: Wolf im Kanton Uri |
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Wolf in der Region Gurtnellen und Wassen |
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Abschussverfügung für schadenstiftenden Wolf in Gurtnellen und Wassen
In Gurtnellen und Wassen wurden in jüngster Zeit 25 Schafe gerissen. Weil damit die Bedingungen für einen Abschuss erfüllt sind, hat die Sicherheitsdirektion deshalb eine Abschussverfügung für den schadenstiftenden Wolf im betroffenen Gebiet erlassen.
Seit Mitte Mai 2016 hat der Wolf in Heimbetrieben und Alpen der Gemeinden Isenthal und Erstfeld 16 Schafe gerissen. Dieses Gebiet ist als Präsenzgebiet des Wolfs ausgeschieden. In den vergangenen drei Wochen hat ein Wolf zudem auf verschiedenen Alpen in Gurtnellen und Wassen 25 Schafe gerissen und 2 verletzt. Dieses Gebiet war bis anhin als Nichtpräsenzgebiet des Wolfes ausgeschieden.
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Der Wolf ist in der Schweiz geschützt, doch die Kantone können für einzelne Wölfe, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten, eine Abschussbewilligung erteilen. Das Ziel ist die Vermeidung von weiteren Schäden.
Die Schadenschwelle liegt bei Gebieten, in dem der Wolf das erste Mal auftritt (Nichtpräsenzgebiet Wolf) bei 25 gerissenen Nutztieren in einem Monat oder 35 Nutztieren in vier Monaten. Weil der Wolf im Gebiet Gurtnellen und Wassen westlich der Reuss erstmals auftrat, werden somit alle Risse gezählt. In den Folgejahren werden die Risse nur noch gezählt, wenn alle zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen werden oder die Tiere auf den Alpen nicht mit zumutbaren Massnahmen geschützt werden können. |
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Die Schadenschwelle mit 25 gerissenen Nutztieren in Gurtnellen und Wassen ist demnach erreicht. Daher hat Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti eine Abschussverfügung für diesen Wolf erlassen.
Der Abschussperimeter umfasst die bestossenen Alpen und deren unmittelbare Umgebung im Gemeindegebiet der Gemeinden Gurtnellen und Wassen westlich der Reuss sowie das Streifgebiet des Wolfes auf bestossenen Alpen in den Gemeinden Seelisberg, Bauen, Isenthal, Seedorf, Attinghausen, Erstfeld, Göschenen, Andermatt, Hospental und Realp falls diese Alpen nach Beurteilung der zuständigen kantonalen landwirtschaftlichen Fachstelle die zumutbaren Massnahmen zum Schutz der Nutztiere ergriffen haben oder diese Alpen als nicht zumutbar schützbar gelten.
Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet. Mit dem Abschuss werden die kantonalen Organe der Wildhut und speziell bezeichnete Jäger (unter der Leitung der Wildhut) beauftragt.
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Quelle: Text Kanton Uri, 15. Juli 2016 |
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Bereits Ende Juni 2016 hat ein Wolf auf einer Alp im Guggital 5 Schafe gerissen. |
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Schadenstiftender Wolf erlegt |
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Der Wolf, der in den vergangenen zwei Monaten auf den Urner Alpen rund 50 Schafe riss, wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag im Gebiet Surenen/Blackenalp, Gemeinde Attinghausen, von der Wildhut und den beauftragten Jägern erlegt. Es handelt sich um ein männliches Tier. Der Wolf wurde zur genauen Untersuchung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern gebracht.
Am 14. Juli 2016 hatte die Sicherheitsdirektion Uri die Abschussverfügung erlassen, nachdem die Schadensschwelle erreicht worden war.
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Quelle: Text Kanton Uri, 28. Juli 2016 |
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Die Behörden gehen davon aus, dass noch ein weiterer Wolf im Urnerland unterwegs ist. |
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Untersuchungsergebnisse des erlegten Wolfs M68 liegen vor
Der Kanton Uri war im vergangenen Sommer stark mit der Wolfproblematik konfrontiert. Insgesamt wurden durch den Wolf 80 Nutztiere (77 Schafe, 2 Ziegen, 1 Rind) getötet oder verletzt. Nachdem die notwendige Schadenschwelle gemäss Jagdgesetzgebung und «Konzept Wolf Schweiz» erreicht worden war, hat die Sicherheitsdirektion am 14. Juli 2016 eine Verfügung für den Abschuss des schadenstiftenden Wolfs erlassen. In der Folge wurde das Tier bekanntlich am 28. Juli 2016 im Gebiet Surenen/Blackenalp erlegt.
Das «Laboratoire de Biologie de la Conservation de l'Université de Lausanne» hat den erlegten Wolf daraufhin einer DNA-Analyse unterzogen. Es konnte bestätigt werden, dass es sich beim getöteten Tier um einen männlichen Wolf italienischer Abstammung mit der Bezeichnung M68 handelt. Dem erlegten Tier konnten zudem die Schafrisse vom Frühjahr/Sommer 2016 im Kanton Uri und in den umliegenden Kantonen nachgewiesen werden.
Der Kadaver des toten Wolfs wurde anschliessend wie vom «Konzept Wolf Schweiz» vorgesehen dem «Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) der Universität Bern» für weitere Untersuchungen übergeben. Dieser Untersuchungsbericht liegt nun vor: Aufgrund des Gebisszustands und der Beurteilung der Knochenwachstumszonen auf den Röntgenbildern kann davon ausgegangen werden, dass der erlegte Wolf zwischen einem und zwei Jahre alt war. Das Tier wog 30,8 Kilogramm, war gut bemuskelt und in einem guten Nährzustand. Die Röntgenuntersuchung hat zwei Schussverletzungen unterschiedlichen Alters nachgewiesen. Die jüngere Verletzung erfolgte am 28. Juli 2016 durch den legalen Abschuss. Die zweite, ältere Schussverletzung befand sich am linken Unterarm, war mindestens sieben Wochen alt und bereits in Abheilung. Es muss also davon ausgegangen werden, dass Ende Mai/Anfang Juni 2016 illegal auf den Wolf geschossen wurde wo genau, ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nicht klar. Infolge des grossen Aktionsradius der Wölfe kommen neben dem Kanton Uri auch die umliegenden Gebiete infrage.
Gemäss Artikel 7 des Jagdgesetzes (JSG; SR 922.0) zählt der Wolf zu den geschützten Arten. Wer vorsätzlich und unberechtigt Wölfe jagt oder tötet macht sich gemäss Artikel 17 JSG strafbar. Das Amt für Forst und Jagd hat aufgrund dieses Straftatbestands am 20. Januar 2017 Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
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Quelle: Text Kanton Uri, 26. Januar 2017 |
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