Polizeikommando Graubünden 7000 Chur, 7. September 2017 Ringstrasse 2 7001 Chur Gestützt auf Art. 2 und 9 -22 des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden (BR 613.000) sowie Art. 3 Abs. 6 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) 1. ZONEN MIT EINGESCHRÄNKTEM ZUTRITT 1.1. Folgende Gebiete der Gemeinde Bregaglia werden als Zonen mit eingeschränktem Zutritt (nachfolgend Sicherheitszonen) erklärt: Sämtliche durch die Gemeinde Bregaglia evakuierten Zonen sowie die Bauperimeter (Deponien, Erschliessungswege) gemäss dem jeweils aktuellen Evakuierungsplan, publiziert auf der Internetseite der Gemeinde Bregaglia. (www.comunedibregaglia.ch) Ausgenommen aus den Sicherheitszonen sind die Hauptstrasse H3 (Malojapass) und die Zufahrtsstrasse Spino-Soglio, welche durch die Sicherheitszonen führen. Diese Ausnahme gilt in den Zeiten, in denen diese Strassen für den Verkehr geöffnet sind und für die jeweils signalisierten Trassen, auf denen der Verkehr geführt wird. 1.2. Das Betreten dieser Zonen ist nur für die Polizei- und die beauftragten Sicherheitsorgane sowie die gemäss Ziff. 1.3. legitimierten Personen gestattet. 1.3. In diesen Zonen dürfen sich folgende Personen aufhalten und haben sich entsprechend auszuweisen:
1.4. Personen, die die Sicherheitszone widerrechtlich zu betreten versuchen oder sich darin aufhalten, können gemäss Art. 9 – 22 Polizeigesetz belangt werden. 2. STRAFBESTIMMUNGEN/SANKTIONEN 2.1. Widerhandlungen gegen diese Anordnung sowie die gestützt darauf erlassenen polizeilichen Anordnungen werden gemäss Art. 292 StGB bzw. nach den spezialgesetzlichen Strafbestimmungen geahndet. 2.2. Polizeiliche Anordnungen ergehen unter Strafandrohung von Art. 292 StGB. Art. 292 StGB lautet wie folgt: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft". 3. IN-UND AUSSERKRAFTSETZUNG 3.1. Diese Anordnung tritt per 7.9.2017 / 12.00 Uhr in Kraft und gilt bis auf Widerruf. 3.2. Die Mitteilung erfolgt durch amtliche Publikation, Anschläge, Medienverlautbarung und im Internet (www.comunedibregaglia.ch). Gez: Polizeikommando Graubünden, Der Kommandant
Gemeinde Bregaglia: 4. Dezember 2017 Die nach den Murgängen vom August 2017 erstellten Materialdeponien haben mehr als achteinhalb Hektaren Land bei Bondo vorübergehend oder dauerhaft unbrauchbar gemacht. Den betroffenen Landwirten sollen Entschädigungen und Landumlegungen im Rahmen einer Teilmelioration angeboten werden. Derweil benötigt die Gemeinde zusätzlichen Deponieplatz für das Material künftiger Murgänge. In der Ebene westlich von Bondo wurden nach den Murgängen vom August bisher rund 360'000 Kubikmeter Murgangmaterial deponiert. Für die dazu unter Notrecht erstellten, neuen Deponien, die provisorischen Bodendepots und die Baupisten mussten 7,6 Hektaren landwirtschaftliches Wiesland und eine Hektare Wald kurzfristig umgenutzt werden. Die beiden neuen Deponien haben langfristige Auswirkungen auf die betroffenen Parzellen und deren Nutzung. Die betroffenen acht Landwirte und die Bodeneigentümer sollen für erlittene Wertverluste und Ertragseinbussen entschädigt werden oder neue Grundstücke zugeteilt bekommen. Die Gemeinde Bregaglia plant dazu eine Teilmelioration des Gebietes. Die Erstellung, der Betrieb und die Renaturierung der Deponien werden von einer unabhängigen Umweltbaubegleitung und einem Landschaftsarchitekten konzipiert und begleitet. Sie stellen sicher, dass die Deponien umweltverträglich sind und langfristig nicht als Fremdkörper in der Landschaft wahrgenommen werden. Die Pläne dazu wurden der Bevölkerung am Montag vorgestellt. Wegen ihrer Grösse werden die Deponien als Veränderungen des Talbodens sichtbar bleiben. Der gerodete Wald soll in den neuen, steilen Böschungen der Deponie wieder anwachsen und mit zur Landschaftsgestaltung beitragen. Rund ein Drittel des betroffenen Wieslandes wird schon 2018 wieder für die Landwirtschaft genutzt werden können. Mehr Deponieplatz gesucht Da damit gerechnet werden muss, dass es schon in näherer Zukunft zu weiteren Murgängen kommt, wird zusätzlicher Deponieplatz benötigt. Die grössere der beiden Deponien bietet zurzeit zwar noch Platz für etwas mehr als 300'000 Kubikmeter Material. Die Gemeinde Bregaglia evaluiert aber dennoch weitere Deponiestandorte für kommende Murgänge. Im Seitental Val Bondasca wurden schätzungsweise 2,8 Hektaren Wiesland und 13,7 Hektaren Wald von Felssturz- und Murgangmaterial überdeckt. Die Überdeckung ist stellenweise mehr als 30 Meter hoch, so dass nicht damit gerechnet werden kann, die Flächen in absehbarer Zukunft wieder als Weideland nutzen zu können. Mit den betroffenen Landbesitzern werden deshalb auch in diesem Teilgebiet Lösungen gesucht.
Gemeinde Bregaglia: 14. Dezember 2017 Der Bergsturz und die Murgänge vom August haben in der Region Bondo Schäden von etwa 41 Millionen Franken verursacht. Eine erste Kostenschätzung zeigt die Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur der Gemeinde als grösste einzelne Schadensposten. Eine unabhängige Spendenkommission wird den Einsatz der Spendengelder überwachen. Die Gemeinde Bregaglia hat durch den Bergsturz und die Murgänge des Spätsommers einen Schaden von gut 20 Millionen Franken erlitten. Dies zeigt eine erste Kostenschätzung, welche am Donnerstagabend publiziert wurde. An der Gemeinde-Infrastruktur entstand ein Schaden von gut zehn Millionen, die Sofortmassnahmen und die Räumung des Rückhaltebeckens werden rund zehn Millionen Franken kosten. Die Schäden an der alten und der neuen Kantonsstrasse belaufen sich auf vier Millionen Franken, Massnahmen des ewz zur Reparatur und Sicherung der Stromversorgung kosteten drei Millionen Franken. Der mit 12.5 Millionen Franken grösste Posten sind die Schäden an Gebäuden, welche von der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) getragen werden. Insgesamt wurden 99 Gebäude aller Art beschädigt; ein Drittel davon erlitt Totalschaden. Kanton als grösster Kostenträger Die Übernahme der Kosten für die Sofortmassnahmen, die Räumungsarbeiten und die Schäden an öffentlicher Infrastruktur sind in der eidgenössischen und der kantonalen Waldgesetzgebung geregelt. Danach übernehmen Kanton und Bund knapp 16 Millionen, die Gemeinde bis zu 7.9 Millionen und die Gebäudeversicherung und Elementarschadenkasse 13.7 Millionen Franken. Weitere Schäden erwartet Die am Donnerstag publizierte Gesamtkostenschätzung von 41 Millionen Franken umfasst die bereits bekannten Kosten und die Schätzung für noch anstehende Arbeiten zur Behebung der Schäden aus den Bergstürzen und Murgängen des Jahres 2017. Aufgrund der Gefahrenlage am Berg und in der Val Bondasca muss in den kommenden Jahren aber mit weiteren Murgängen gerechnet werden. Die Gemeinde Bregaglia ist sehr dankbar, dass erhebliche Spendenbeträge zusammengekommen sind. Sie werden ihr auch bei künftigen Murgängen, deren Schäden durch die Gemeinde und den Kanton gemeinsam getragen werden müssen, und bei der Realisierung der künftigen Schutzbauten eine grosse Hilfe sein. Die Glückskette, die Schweizerische Patenschaft für Berggemeinden und die Gemeinde Bregaglia haben bisher insgesamt 11.75 Millionen Franken an Spenden gesammelt. Um den Einsatz dieser Gelder zu regeln und zu überwachen, werden die Hilfswerke, der Kanton Graubünden und die Gemeinde Bregaglia eine gemeinsame Spendenkommission bilden. Gemeinde Bregaglia* - Ereigniskosten 300'000.- - Gefahrenbeurteilung 600'000.- ewz3'000'000.- Versicherte Schäden - Gebäudeversicherung GVG** 11'500'000.- - Gemeinde Bregaglia 7'850'000.-
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