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Coronavirus: Einreiseverbot und rückwirkende Quarantäne für 21.12.2020
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Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Krankheit Covid-19
Schweiz: Ein Land bewältigt den Notstand
Anordnungen der Bundesbehörden für die Bevölkerung
21. Dezember 2020
Bundesrat
Coronavirus: Einreiseverbot und rückwirkende Quarantäne für Personen aus Grossbritannien und Südafrika

Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Grossbritannien und Südafrika hat der Bundesrat am 21. Dezember 2020 Massnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung der neuen Virusvariante möglichst zu verhindern. Alle Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Der Bundesrat hat zudem ab heute ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Damit sind insbesondere touristische Reisen aus diesen Ländern ausgeschlossen.
Der Bundesrat hat ausserdem in der Covid-19-Verordnung 3 das Flugverkehrsverbot zwischen der Schweiz und Grossbritannien und Südafrika verankert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte gestern die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und diesen zwei Ländern per Sonntag, 20. Dezember 2020, Mitternacht eingestellt.
Für in Grossbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden. Dabei ist jedoch zwingend sicherzustellen, dass Ansteckungen im Rahmen dieser Rückreisen verhindert werden können.

Der Bundesrat hat schliesslich den Entzug des Freizügigkeitsprivilegs für Personen mit Wohnsitz in Grossbritannien bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Damit gilt für Personen aus Grossbritannien ein grundsätzliches Einreiseverbot in die Schweiz. Ab dem 1.1.2021 entfällt das Freizügigkeitsprivileg für britische Bürgerinnen und Bürger ohnehin.

Die Behörden Grossbritanniens und Südafrikas wurden vorgängig über die Massnahmen informiert.

Die neue Variante des Coronavirus ist nach ersten Erkenntnissen deutlich ansteckender als die bekannte Form. Wie weit sie sich ausserhalb von Grossbritannien und Südafrika schon verbreitet hat, ist unklar. In der Schweiz wurde bisher keine Mutation nachgewiesen.

Quelle: Der Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit BAG, 21. Dezember 2020

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