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Coronavirus: Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und 11.12.2020
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Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Krankheit Covid-19
Schweiz: Ein Land bewältigt den Notstand
Anordnungen der Bundesbehörden für die Bevölkerung
11. Dezember 2020
Bundesrat
Coronavirus: Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen

er Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Ziel ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden.

Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab morgen Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.
Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten.
Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt.

Die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus ist weiterhin sehr hoch und in vielen Kantonen steigt sie wieder an. Die Spitäler sind nahe an der Kapazitätsgrenze und das Gesundheitspersonal ist enorm stark belastet.

Diese Situation ist beunruhigend, nicht zuletzt, weil das Risiko für einen zusätzlichen und schnelleren Anstieg der Infektionszahlen in den kommenden Tagen hoch ist. Mit der kalten Witterung verbringen die Menschen mehr Zeit in Innenräumen und über die Festtage nehmen die Anzahl privater Kontakte zu.

Der Bundesrat hat nach Konsultation der Kantone Massnahmen beschlossen, um die Zahl der Kontakte zu vermindern und Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Massnahmen gelten ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen

Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.

Ausnahme für Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung

Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.

Veranstaltungen verboten

Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Private Treffen: Weiterhin maximal 10 Personen

Der Bundesrat verzichtet auf weitere Beschränkungen der privaten Treffen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen

Sport und Kultur: Höchstens zu fünft

Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.

Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

Meinungen der Kantone gehen weit auseinander

In der Konsultation teilten die Kantone grundsätzlich die Einschätzung der epidemiologischen Lage. Eine stärkere Vereinheitlichung der Massnahmen wird mehrheitlich begrüsst. Viele fordern zudem unmittelbar wirksame Massnahmen des Bundes, um die wirtschaftlichen
Auswirkungen abzufedern. Mit dem Vorgehen des Bundesrats ist eine grosse Mehrheit allerdings nicht einverstanden.

Wie der Bundesrat für allfällige weitere Verschärfungen vorgehen will, diskutiert der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020.

Quelle: Der Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit BAG, 11. Dezember 2020
ab August 2020 Der Bundesrat hat einige Kompetenzen an die Kantone abgegeben. Die Bundesbehörden versuchen, mit dieser Strategie den regionalen Bedürfnissen und Notwendigkeiten besser gerecht zu werden. Ein totaler nationaler Lockdown soll unbedingt verhindert werden.

Mit den verfügten neuen Massnahmen setzt der Bundesrat einen Minimalstandard fest, welcher für die ganze Schweiz gilt. Die Kantone können jedoch weiterhin strengere Massnahmen verfügen.

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