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Schweres akutes respiratorisches Syndrom SARS
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2020-2022
Krankheiten und Seuchen SARS
Covid-19-Pandemie: Schweiz - Ein Land bewältigt den Notstand
Neues Coronavirus: Quarantänepflicht für Reisende 23.07.2020
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Gesellschaft, Gesundheit u. Soziales
Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Krankheit Covid-19
Schweiz: Ein Land bewältigt den Notstand
Anordnungen der Bundesbehörden für die Bevölkerung
23. Juli 2020
Bundesamt für Gesundheit BAG
Neues Coronavirus: Quarantänepflicht für Reisendebieten, Aufhebung gewisser Einreisebeschränkungen ab dem 20. Juli 2020
Die kantonalen Behörden kontrollieren die Einhaltung der Quarantäne mit Stichproben.

Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht seit dem 6. Juli 2020 Quarantänepflicht (dies ist nicht nur eine Empfehlung).

Die rechtliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz. Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde. Wer sich einer Quarantäne entzieht oder die Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiengesetz eine Übertretung, die mit einer Busse von bis zu CHF 10'000 bestraft wird.

Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko

Die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko ist auch in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs zu finden. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert, zuletzt am 23. Juli 2020 um Mitternacht (0:00 Uhr).

Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Besetztes Palästinensisches Gebiet (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Bolivien
Bosnien und Herzegowina (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Brasilien
Cabo Verde
Chile
Costa Rica (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Dominikanische Republik
Ecuador (gilt seit dem 23. Juli 2020)
El Salvador (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Eswatini (Swasiland) (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Guatemala (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Honduras
Irak
Israel
Katar
Kasachstan (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Kirgisistan (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Kolumbien
Kosovo
Kuwait
Luxemburg (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Malediven (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Mexiko (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Moldova
Montenegro (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Nordmazedonien
Oman
Panama
Peru
Russland
Saudi-Arabien
Serbien
Südafrika
Suriname (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Turks- und Caicos-Inseln
Vereinigte Arabische Emirate (gilt seit dem 23. Juli 2020)
Vereinigte Staaten von Amerika (inklusive Puerto Rico und US Virgin Islands)

Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die neue Verordnung wurde am 2. Juli 2020 verabschiedet und publiziert.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 23. Juli 2020

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