Schweres akutes respiratorisches Syndrom SARS |
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2020-2022 |
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Krankheiten und Seuchen SARS |
Covid-19-Pandemie: Schweiz - Ein Land bewältigt den Notstand |
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Gesundheit Weitere Informationen |
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Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Krankheit Covid-19 |
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Schweiz: Ein Land bewältigt den Notstand |
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Anordnungen der Bundesbehörden für die Bevölkerung |
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5. Juni 2020 |
Bundesamt für Gesundheit BAG |
Coronavirus: Die BAG-Kampagne ist neu blau und fokussiert auf das Contact Tracing |
Mit den weitgehenden Lockerungen per 6. Juni 2020 ist die Schweiz in einer neuen Phase angekommen. Die Kampagnenfarbe wechselt auf Blau und legt den Fokus auf die Unterbrechung von Infektionsketten. Abstand halten bleibt die wichtigste Schutzmassnahme, mit der jede und jeder sich und die anderen schützen kann. Die entsprechende Ordnungsbusse für das Nichteinhalten des Abstandes im öffentlichen Raum hat der Bundesrat indes abgeschafft.
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Nachdem der Bundesrat die Massnahmen per 6. Juni 2020 weitgehend lockert, startet die Schweiz in eine neue Normalität.
Mit diesem entscheidenden Schritt verändern sich die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung.
Es gilt nun, die notwendigen Schutzmassnahmen in den Alltag zu integrieren, um die Ansteckungsrate tief zu halten. |
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Entlang des Prinzips des sich verändernden Farbcodes passt sich die Kampagne an und wechselt die Farbe von Pink auf Blau. Neben den nach wie vor gültigen und bewährten Regeln etabliert die Kampagne jetzt das Contact Tracing, um die Verbreitung des neuen Coronavirus bestmöglich einzudämmen und eine zweite Welle zu verhindern. Contact Tracing ist das wirksame Mittel, um durch Rückverfolgung von Personen mit Kontakt zu einem laborbestätigten oder wahrscheinlichen Fall von COVID-19 Infektionsketten zu identifizieren und diese zu unterbrechen.
3. Juni 2020: Die 1. Covid-19-Pandemiewelle flacht ab - Vorsicht vor 2. Welle. |
Neu gilt: Testen, Tracing und Isolation/Quarantäne
Die Schweizer Bevölkerung soll in dieser Phase unbedingt drei weitere Regeln beachten:
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Testen |
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Bei Coronavirus-Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben |
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Tracing |
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Zur Rückverfolgung wenn immer möglich Kontaktdaten angeben |
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Isolation und Quarantäne |
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Isolation bei positivem Test und Quarantäne bei Kontakt mit positiv getesteter Person. |
Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt.
Ordnungsbusse abgeschafft
Mit den aktuellen Lockerungsmassnahmen tritt die Selbstverantwortung eines jeden einzelnen mehr und mehr in den Vordergrund. Vieles ist wieder möglich, auch Ansammlungen bis 30 Personen im öffentlichen Raum und Veranstaltungen bis 300 Personen. Das BAG appelliert aber weiterhin an die Bevölkerung, den Abstand einzuhalten. Die Ordnungsbusse bei Nichteinhalten des Abstands hat der Bundesrat abgeschafft.
Nach wie vor ist Vorsicht geboten
Damit die Verbreitung des Virus möglichst verhindert wird und, falls nötig, das Contact Tracing möglich ist, ist nach wie vor Vorsicht geboten. Das Risiko, sich anzustecken oder das Virus unerkannt weiterzugeben, kann man mit dem eigenen Verhalten minimieren.
Das BAG gibt folgende Empfehlungen:
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Abstand halten! |
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Den Abstand von 2 Metern wo immer möglich einhalten, denn das Ansteckungsrisiko steigt, je enger und länger man Kontakt zu einer infizierten Person hat. Wo das nicht möglich ist, empfiehlt das BAG, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen. |
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Bei besonderen Situationen Masken tragen |
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Situationen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann und man auch keine Masken tragen kann, auf ein Minimum reduzieren. Die Anzahl Kontakte soll übersichtlich bleiben. Man muss bei einem positiven Test sämtliche engen Kontakte angeben. Dies sind alle Personen, mit denen man ohne Schutzmassnahmen zwei Tage vor Auftreten der Symptome bis zum Beginn der Isolation weniger als 2 Meter Abstand gehalten hat. |
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Kontaktdaten angeben |
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Kontaktdaten für die Präsenzlisten angegeben. Nur so kann man benachrichtigt werden, falls jemand z.B. im Restaurant, im Sporttraining oder im Theater ansteckend war. |
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Keine Begrüssungsrituale mit Kontaktmöglichkeiten |
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Auf Umarmungen, Begrüssungsküsse und Handgeben verzichten. |
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Ansammlungen mit Menschen meiden |
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Orte mit vielen Menschen und wenig Platz meiden. |
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Hygienemassnahmen beibehalten |
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Häufig und gründlich Hände waschen. |
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Tröpcheninfektionen vermeiden |
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Ins Taschentuch oder die Armbeuge husten und niesen. |
Kampagnenmaterial steht zur Verfügung
Die Kampagne fand bislang eine grosse Verbreitung durch die aktive Mithilfe der Bevölkerung. Das Kampagnenmaterial wurde bislang rund 500'000 Mal heruntergeladen und aufgehängt. Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften, Restaurants, Apotheken etc. werden gebeten, das Kampagnenmaterial dieser blauen Phase auf der Website www.bag-coronavirus.ch herunterzuladen und für Mitarbeitende und Kundinnen und Kunden sichtbar anzubringen.
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Coronavirus-Check |
Testen ist in der jetzigen Phase entscheidend. Im Coronavirus-Check erfährt man, bei welchen Symptomen man sich testen lassen soll. Nach Beantwortung der Fragen gibt der Check die je nach Kanton unterschiedlichen Dienste an, an die man sich für einen Test wenden kann. www.bag-coronavirus.ch/check/. |
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Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 5. Juni 2020 |
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Die Coronavirus-Pandemie 2020 ist noch nicht überstanden! |
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Das SARS-CoV-2-Virus ist immer noch in der Bevölkerung verbreitet. |
Am Anfang des Monats Juni 2020 wurden in der Schweiz täglich rund noch 20und europaweit einige tausend Neuinfektionen mit dem neuen Coronavirus gemeldet. |
Eine neue Welle mit Ansteckungen muss unbedingt vermieden werden. Die wirtschaftlichen Folgen einer ausgeprägten zweiten Welle wären verheerend. |
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Bundesrat |
Coronavirus: Die Schweiz öffnet die Grenze zu allen EU/EFTA-Staaten am 15. Juni 2020 |
Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 informiert, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beabsichtigt, die geltenden Einreisebeschränkungen gegenüber allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich per 15. Juni 2020 aufzuheben.
Das EJPD hatte bereits Mitte Mai angekündigt, dass die Grenzen zu Österreich, Deutschland und Frankreich in Absprache mit den Behörden dieser Länder am 15. Juni 2020 vollständig geöffnet werden sollen. Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage können die geltenden Einreisebeschränkungen nun auch gegenüber den weiteren EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.
Die Linie des Bundesrates entspricht derjenigen vieler europäischer Länder. Anlässlich der informellen Videokonferenz der Innenminister der Schengen-Staaten von Freitag haben zahlreiche Minister den Wunsch geäussert, zur Normalität zurückzukehren und am 15. Juni 2020die Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen aufzuheben. Die Schweiz war durch Staatssekretär Mario Gattiker an der Konferenz vertreten.
Das EJPD wird die notwendigen Anpassungen in der Covid-Verordnung in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dem Bundesrat beantragen.
Zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland wurden die Einreisebeschränkungen bereits am 16. Mai 2020 gelockert. Aus allen anderen EU/EFTA-Staaten ist die Einreise in die Schweiz bis am 15. Juni nur in Ausnahmefällen erlaubt.
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Quelle: Staatssekretariat für Migration SEM, 5. Juni 2020 |
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