Schweres akutes respiratorisches Syndrom SARS |
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2021 |
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Krankheiten und Seuchen SARS |
Covid-19-Pandemie: Schweiz - Ein Land bewältigt den Notstand |
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Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Krankheit Covid-19 |
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Schweiz: Ein Land bewältigt den Notstand |
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Anordnungen der Bundesbehörden für die Bevölkerung |
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24. Februar 2021 |
Bundesrat |
Coronavirus: Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März 2021 |
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Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. |
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Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist. Der erste Öffnungsschritt ab dem 1. März beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können, nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen. Neben dem Übertragungsrisiko hat der Bundesrat auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
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Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich - mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien - mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt. |
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Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich. |
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Konsultation: Gewisse Anliegen der Kantone aufgenommen
Die Kantone unterstützen die risikobasierte Öffnungsstrategie des Bundesrats und begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Öffnungen. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid gewisse Anliegen der Kantone und weiterer Akteure berücksichtigt, etwa beim Zeitpunkt des zweiten Öffnungsschrittes, bei den Erleichterungen für junge Erwachsene oder den Menschenansammlungen im Freien. Der Bundesrat verzichtet angesichts der fragilen epidemiologischen Lage hingegen auf eine Öffnung der Restaurantterrassen bereits ab dem 1. März, wie es eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hat. |
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Richtwerte für Öffnungsschritt am 22. März 2021
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März 2021 nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März 2021. |
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Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März 2021 auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.
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Quelle: Der Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit BAG, 24. Februar 2021 |
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Pandemie: Bewährungsprobe für den Staatenbund Schweiz
Das Staatsgebilde der Schweiz ist als Föderation (Confoederatio Helvetica - Schweizerische Eidgenossenschaft) aufgebaut. Die einzelnen Mitgliedsstaaten dieser Föderation, die Kantone, verfügen in diesem System über weitreichende Selbstbestimmungsbefugnisse. Die besondere Stellung der Kantone zeigt u.a. auch in den offiziellen Bezeichungen dieser Staatswesen. Der Kanton Tessin nennt sich offiziell «Repubblica e Cantone Ticino» und der Kanton Genf «République et Canton de Genève».
Die moderne, 1848 gegründete Schweiz ist eine "Willensnation".
Alle Mitgliedskantone haben sich unter demokratischen Gesichtspunkten freiwillig dazu entschlossen, dem Staatenbund beizutreten. Der lange Prozess zur Gründung der Schweiz war oft kompliziert, mühsam und auch blutig.
Ein Grundprinzip der Schweiz ist die Solidarität unter den Kantonen und Regionen. Strukturschwache Regionen wie etwa die Berggebiete erhalten aus der Bundeskasse Beiträge. Durch den Wettbewerb bedrohte Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft erhalten Subventionen. Diese Beiträge werden über Steuergelder der ganzen Gemeinschaft finanziert. Ein wichtiges Instrument ist dabei der Finanzausgleich zwischen den wohlhabenden und ärmeren Kantonen.
Die Schweiz funktioniert auch heute als Staat nur, wenn sich alle Kantone freiwillig an die vereinbarten Regeln halten.
Die Grundlage der Schweiz ist ihre Verfassung. Jeder Artikel in dieser Verfassung wurde durch das Volk in einen Abstimmung abgesegnet. Die Mitglieder der Kantonsregierung, der kantonalen Parlamente und des nationalen Parlaments werden in transparenten Volkswahlen bestimmt. Die Bundesregierung, der Bundesrat, wird durch die Vereinigte Bundesversammlung (National- und Ständerat) gewählt. Der Bundesrat muss sich bei seiner Regierungstätigkeit an die ihm zugebilligten Rechte und Pflichten halten. Der Bundesrat wird durch das nationale Parlament kontrolliert, welches ihm im Rahmen der vereinbarten Vorgaben neue Rechte zusprechen oder bisherige Rechte entziehen kann.
Die vom Bundesrat verordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben nun nicht zum ersten Mal, aber diesmal besonders deutlich die Schwächen im föderalistischen System der Schweiz aufgezeigt.Der Bundesrat bestimmt im Rahmen seiner rechtlichen Vorgaben und die Kantone müssen (sollten) seine Anordnungen durchsetzen. Im Pandemiemonat Februar 2021 galten diese föderalistischen Grundsätze für einige Kantone nicht mehr. |
Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1291 - 1848 |
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