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Wildtiere: Steinwild - Hornträger
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Steinbock Aussetzung im Weisstannental 2011
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Steinböcke und Steingeissen
«100 Jahre freilebendes Steinwild Schweiz»

Mit einem dreitägigen Fest wurde vom 6. bis 8. Mai 2011 in Weisstannen (Kanton st. Gallen) das Jubiläum «100 Jahre freilebendes Steinwild Schweiz» begangen. Der Anlass war der Auftakt zu weiteren Veranstaltungen in der ganzen Schweiz im Jubiläumsjahr.

Höhepunkt des Festes war dann die Aussetzung des Steinwilds im Banngebiet Graue Hörner. Rund 1200 Besucherinnen und Besucher verfolgten dies hautnah. In Weisstannen wurden 100 Jahre nach der erfolgreichen Aussetzung von Steinwild im Tal erneut Tiere unter grossem Interesse in die freie Natur entlassen. Fünf Steinböcke und eine Steingeiss konnten in Transportkisten an den Aussiedlungsort oberhalb Weisstannen transportiert werden. Wildhüter Rolf Wildhaber und der Amtstierarzt Martin Klaas holten die Tiere im Wallis ab.

Zur genetischen Auffrischung der Kolonie Grauer Hörner wurde Steinwild aus einer Walliser Kolonie umgesiedelt.

Alle ausgesetzten Steingeissen und Steinböcke wurden mit Ohrmarken, Halsbändern und Hornbändern markiert. Ebenfalls wurde bei zwei weiblichen Tieren GPS-Sender angebracht.

Im Weisstannental lebt heute Steinwild aus zwei Steinwildkolonien, deren Lebensraum noch über andere Täler und Gebirgsketten hinaus geht. Südlich von Weisstannen lebt ein Teil der Steinwildkolonie Graue Hörner und südwestlich ein Teil der Steinwildkolonie Foostock.

Die Gebirgslandschaft vom Pizol bis zum Sardona bietet dem Steinwild ideale Lebensräume im Sommer sowie im Winter. Die unberührte Naturlandschaft mit dem eidg. Jagdbanngebiet im Mittelpunkt waren zum Schutz und Gedeihen der vor 100 Jahren extrem wertvollen Tiere beste Voraussetzungen. Dies wurde schon von den Steinbockpionieren der ersten Einsetzungsaktionen erkannt.

Quelle: Text BAFU Bundesamt für Umwelt, Mai 2011

Klimawandel Gämse, Steinbock und Hirsch wandern in die Höhe
Schutzstatus des Steinbocks in der Schweiz

Der Steinbock ist eine geschützte Art gemäss dem Bundesgesetz zur Jagd und zum Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel. Auch in der Berner Konvention ist die Art in Anhang 3 ,geschützte Arten" aufgelistet. Trotz dieses Status erlaubt der Bund die Regulierung der Bestände. Schäden der Forst- und Landwirtschaft durch die steigenden Steinwildbestände haben den Bund im Jahre 1990 dazu bewogen, die Jagd auf den Steinbock für die Kantone zu ermöglichen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Kontrolle des Bundes. Die im selben Jahr in Kraft getretene Verordnung über die Regulierung der Steinbockbestände definiert diese Voraussetzungen. Der Bund erhält jährlich von den Kantonen die Zahlen zu Abschussplänen, Abschuss- und Bestandeszahlen. Mit diesen Instrumenten soll gewährleistet werden, dass die Jagd nachhaltig erfolgt und die Steinbockbestände nicht übernutzt werden.

Steingeiss mit Jungtier

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