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Niederdruck-Laufkraftwerk Eglisau-Glattfelden

1913 regelte die Schweiz mit dem damaligen Grossherzogtum Baden (Deutschland) in einem Vertrag die Modalitäten für den Bau eines Niederdruck-Laufkraftwerks beim Weiler Rheinsfelden im Zürcher Bezirk Glattfelden. Das Kraftwerke erhielt damals eine Konzession für 80 Jahre. 1998 wurde die Konzessionsdauer bis ins Jahr 2046 verlängert.

1915 wurde mit dem Bau des Kraftwerks begonnen. Für das Kraftwerk musste der Rhein flussaufwärts bis in die Gegend der Thurmündung aufgestaut werden. Für diesen Stausee wurden in Eglisau und im Weiler Oberried einige Häuser geopfert. Die markante Kraftwerksanlage wurde durch die Zürcher Architekten Otto und Werner Pfister geplant.

Im April 1920 nahm das Kraftwerk seinen Betrieb auf. Der von den sieben Generatoren produzierte elektrische Strom wurde ins Netz der damaligen Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK) eingeleitet. Heute wird das Kraftwerk von der Axpo betrieben.

Neue Konzession für das Grenzkraftwerk Eglisau

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 16. Dezember 1998 im Einvernehmen mit den Behörden des Landes Baden-Württemberg die Konzession zum Betrieb des Grenzkraftwerks Eglisau erneuert.

Die neue Konzession ist den Nordostschweizerischen Kraftwerken in Baden, welche das Kraftwerk Eglisau seit 1920 betreiben, zuhanden einer neu zu gründenden Kraftwerksgesellschaft mit Sitz in Glattfelden (Zürich) erteilt worden. Die Neukonzessionierung schliesst einen Ausbau des Kraftwerks ein, der durch eine Modernisierung der Energieerzeugungsanlage erreicht werden kann. Das Erscheinungsbild der kulturgeschichtlich bedeutsamenKraftwerksanlage und die bisherigen Stauverhältnisse erfahren dadurch keine Veränderung.

Die Modernisierungsmassnahmen, die sich auf den Ersatz der Turbinenlaufräder sowieauf die Sanierung und Ertüchtigung der übrigen maschinellen Einrichtung beschränken, ermöglichen eine Steigerung der Jahresproduktion des Kraftwerks um gut 20 % auf insgesamt 290 Millionen Kilowattstunden. Davon gehen weiterhin 61 % bzw. 31.8 % an die Kantone Zürich und Schaffhausen sowie 7.2 % an das Land Baden-Württemberg. Die Kosten der Modernisierung werden auf rund 90 Millionen Franken veranschlagt.

Zum Ausgleich und zum Ersatz der kraftwerksbedingten Eingriffe in den als Landschaftsschutzobjekt von nationaler Bedeutung inventarisierten Rheinabschnitt (BLN- Objekt Nr. 1411 "Untersee-Hochrhein") muss die Konzessionärin 19 Einzelmassnahmenzur Verbesserung der Uferstrukturen im Umfang von 11 Millionen Franken verwirklichensowieeinen Beitrag von 3 Millionen Franken an die Revitalisierung der Thurauen leisten.Überdies hat sie den Durchzug durch die Staustufe und den Aufstieg in die Seitengewässerfür alle vorkommenden Fischarten zu gewährleisten.

Gegen das Konzessionsgesuch haben 3 Anliegergemeinden sowie 6 Umwelt- und Fischereiverbände Einsprache erhoben. Ihren Anliegen konnten bis auf die Forderungnach einer Absenkung der Staukote im wesentlichen entsprochen werden.

Quelle: Text UVEK , Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation, Dezember 1998
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Kraftwerk Eglisau erhält Baubewilligung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Einvernehmen mit den Behörden des Landes Baden-Württemberg die Baubewilligung zum Ausbau des Grenzkraftwerks Eglisau erteilt. Das Kraftwerk kann damit seine Produktion um rund 25 Prozent steigern. Gleichzeitig führen die umfangreichen Umweltmassnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation am Hochrhein.

Seit 1920 nutzt das denkmalgeschützte Grenzkraftwerk Eglisau-Glattfelden die Wasserkraft des Hochrheins zwischen der Thur- und der Glattmündung zur Stromerzeugung. Im Dezember 1998 erteilte die Schweiz im Einvernehmen mit dem Land Baden-Württemberg der Kraftwerk Eglisau-Glattfelden AG (KWE) eine neue Konzession bis Ende 2046 . Diese verpflichtet die KWE zum Ausbau des Kraftwerks (Erhöhung der Nutzwassermenge von 400 auf 500 Kubikmeter pro Sekunde m3/s) sowie zu Massnahmen zum Ausgleich der Umweltbeeinträchtigung durch den Kraftwerksbetrieb.

Zu den von der KWE geplanten Ausbaumassnahmen im Maschinenhaus gingen keine Einsprachen ein. Der Bund erteilte der KWE deshalb im Dezember 2005 das Recht zum vorzeitigen Baubeginn. Dies jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Kraftwerksproduktion erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung gesteigert werden darf.

Die Ausbaumassnahmen sind inzwischen weit fortgeschritten. Mehrere der für die Nutzung der höheren Nutzwassermenge von 500 m3/s) neu eingebauten Kaplanturbinen sind bereits in Betrieb. Sobald die nun vorliegende Baubewilligung rechtskräftig geworden ist, darf die KWE die um 100 m3/s) höhere Nutzwassermenge nun auch zur Stromproduktion nutzen. Die Leistung des Kraftwerks erhöht sich dadurch um 37% auf rund 43 Megawatt und die jährliche Produktion um 25% auf rund 306 Millionen Kilowattstunden. Dies entspricht rund 10% der Jahresproduktion des Kernkraftwerks Mühleberg.

Das Land Baden-Württemberg und die betroffenen Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich haben der vorliegenden Baubewilligung ausdrücklich zugestimmt und für die Einsprachen gegen die Ausführungsplanung der Umweltmassnahmen konnten einvernehmliche Lösungen gefunden werden.

Zur Reaktivierung des durch das Kraftwerk Eglisau unterbrochenen Geschiebetransports haben sich das Land Baden-Württemberg und die Schweiz auf ein Konzept für die Kieszugabe und Kiesumlagerung verständigt. Es sieht umfangreiche Initialschüttungen und jährliche Nachschüttungen und Umlagerungen vor, die durch ein ausgedehntes Erfolgskontroll-Programm begleitet werden. Weiter sehen die im Rahmen der Konzessionierung bereits definierten umfassenden Umweltmassnahmen beispielsweise die Sanierung oder Vergrösserung von Flachwasserzonen und -ufern oder das kontrollierte Zulassen von Uferanrissen vor. Ausserdem soll auch die Fischdurchgängigkeit des Rheins an beiden Ufern verbessert werden (Neubau Fischlift in Schleuse, Verbesserung Fischpass beim Kraftwerk).

Geschiebeeintrag durch die Thur

Innerhalb des Gesamtkonzeptes zur Reaktivierung des Geschiebetransports im Hochrhein kommt den Massnahmen beim Kraftwerk Eglisau eine entscheidende Bedeutung zu. Oberhalb des Kraftwerks erfolgt über die Thur ein grosser, für den ganzen Hochrhein relevanter Geschiebeeintrag. Aufgrund der geringen Fliessgeschwindigkeiten im Stauraum des Kraftwerks Eglisau wird der natürliche Geschiebetransport unterbrochen, das Geschiebe lagert sich ab und fehlt somit der unterhalb gelegenen Strecke. Diese negativen Auswirkungen werden durch das Konzept für die aktive Kieszugabe und Kiesumlagerung wesentlich vermindert.

Quelle: Text UVEK , Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation, Dezember 2011

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