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Mit den neuen EU-Datenschutzvorschriften wird eine einheitliche Regelung geschaffen, um die EU für das digitale Zeitalter zu rüsten. Der am Dienstag mit dem Rat vereinbarte Kompromiss wurde am 17. Dezember 2015 von den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses für Bürgerrechte, Justiz und Inneres gebilligt. Die neuen Regeln sollten grössere Rechtssicherheit bringen und das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen in den digitalen Binnenmarkt stärken.

Neu ist, dass nun eine Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung geschehen darf, das "Recht auf Vergessenwerden" und die Einführung scharfer Strafen für Unternehmen, die gegen die überarbeiteten Datenschutzregeln verstossen.

 

"Die Verordnung gibt den Nutzern die Entscheidung über ihre persönlichen Daten zurück", sagte der Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA, DE). "Gleichzeitig gibt das neue Gesetz den Unternehmen Rechtssicherheit und Wettbewerbschancen. Zukünftig gilt in der ganzen EU ein einziger einheitlicher Datenschutzstandard. Das bedeutet weniger Bürokratie und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt", fügte er hinzu.

Der am am 15. Dezember 2015 vereinbarte Kompromiss mit dem Rat wurde am 17. Dezember 2015 von den Mitgliedern des LIBE-Ausschusses mit 48 Stimmen angenommen, bei 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.

Die neuen Vorschriften ersetzen die bisherigen veralteten EU-Datenschutzgesetze aus dem Jahr 1995. Sie räumen den Bürgern in einer digitalisierten Welt mit Smartphones, sozialen Medien, Internetbanking und weltweiten Überweisungen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten ein. Gleichzeitig bringen sie Klarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen, um Innovation und die weitere Entwicklung des digitalen Binnenmarktes zu fördern.

Wichtigste Änderungen durch die neuen Vorschriften
Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung
Der Nutzer soll Herr seiner Daten werden. Er soll seine Einwilligung auch leicht wieder zurückziehen können dürfen.
Kinder und soziale Medien
Kinder unter einem bestimmten Alter benötigen die Zustimmung der Eltern, um ein Social-Media-Konto zu eröffnen, wie zum Beispiel bei Facebook, Instagram oder Snapchat. Dies ist bereits in den meisten EU-Ländern üblich. Die neuen, flexiblen Vorschriften räumen den Mitgliedstaaten einen Spielraum für die Altersgrenzen ein (allerdings muss diese mindestens bei 13 und höchstens bei 16 Jahren liegen). Diese Flexibilität wurde auf den auf den dringenden Wunsch der Mitgliedstaaten beibehalten. Das Verhandlungsteam des Parlaments hätte eine EU-weite Altersgrenze von 13 Jahren vorgezogen.
Recht auf Vergessenwerden
Die Verbraucher sollten ihre Einwilligung geben müssen, aber genauso einfach sollten sie sie auch wieder zurückziehen können. Sie bekommen ein "Recht auf Vergessenwerden", d.h. ein Recht darauf, dass auf ihren Wunsch ihre persönlichen Daten aus den Speichern von Unternehmen auch wieder gelöscht werden müssen.
Datenlecks oder "gehackte" Daten
Bei Verstössen gegen den Schutz personenbezogener Daten müssen die Anbieter die zuständigen Behörden so schnell wie möglich informieren, so dass die Nutzer geeignete Massnahmen ergreifen können.
Verständliche Sprache
Die Abgeordneten haben darauf bestanden, dass die neuen Vorschriften die Praxis des "Kleingedruckten" abschaffen müssen. Die Verbraucher sollen in klarer, verständlicher Sprache und mit leicht verständlichen Symbolen informiert werden, bevor die Daten gespeichert werden.
Strafen
Wenn Firmen gegen die Regeln verstossen, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Unternehmen müssen Datenschutzbeauftragte anstellen
Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie im grossen Ausmass sensible Daten verarbeiten oder das Verhalten vieler Verbraucher überwachen. KMU sind von dieser Vorschrift ausgenommen, es sei denn, die Datenverarbeitung ist ihre Haupttätigkeit.
Zentrale Anlaufstellen für Beschwerden und die Durchsetzung der neuen Regeln
Die nationalen Datenschutzbehörden werden ausgebaut und sollen zu zentralen Anlaufstellen für Bürger werden, wo sie ihre Beschwerden über Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften einreichen können. Die Zusammenarbeit zwischen diesen nationalen Behörden soll erheblich verstärkt werden, um einen einheitlichen Schutz der personenbezogenen Daten innerhalb der Union sicherzustellen.
Quelle: Text Parlament der Europäischen Union, 17. Dezember 2015

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