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Aargau Anhörungsstart "Führungsstrukturen der 2018
Aargauer Volksschule"
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Gemeinderat soll oberstes Führungsorgan der Volksschule werden
Anhörungsstart "Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule"

Gemeinderat als oberstes Führungsorgan der Schulen

Der Regierungsrat hat im März dieses Jahres entschieden, das 2014 sistierte Projekt "Optimierte Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule" wiederaufzunehmen. Nun legt er eine entsprechende Vorlage vor und unterbreitet sie zur Anhörung. In der Vorlage geht es um die kommunale Führungsstruktur wie um die kantonale Führungsstruktur. Ausserdem sollen die Schulleitungspensen erhöht und nach einem neuen Modell berechnet werden. Die Anhörung dauert bis zum 1. Dezember 2018.

An der Volksschule Aargau wurden ab 2003 flächendeckend Schulleitungen eingeführt. Ziel war unter anderem, die Eigenverantwortung der Schulen vor Ort mit angemessenem Gestaltungsraum zu stärken. Seither wurde auf politischer Ebene verschiedentlich gefordert, dass die Aufgaben der Schulbehörden und die vierstufige Führungshierarchie (Kanton, Gemeinderat, Schulpflege, Schulleitung) zu überprüfen sei. Die Anhörungsvorlage des Regierungsrats setzt sich mit drei getrennt zu betrachtenden Themenfeldern auseinander:

- Neuorganisation der kommunalen Führungsstruktur an den Schulen vor Ort, Aufhebung der Schulpflege, Reduktion der Anzahl Steuerungsebenen
- Bezirkschulräte als erste Beschwerdeinstanz und Variantendiskussion zur Organisation der kantonalen Räte
- Diskussion um Erhöhung der Schulleitungspensen um kantonal durchschnittlich 10 Prozent und neues Berechungsmodell für Schulleitungspensen

Finanzielle und strategische Führung beim Gemeinderat

Gemäss der Anhörungsvorlage des Regierungsrats soll ab 1. Januar 2022 auf kommunaler Ebene eine neue Führungsstruktur ohne Schulpflege umgesetzt werden. Der Gemeinderat soll zum obersten politischen Führungsgremium der Schule auf kommunaler Ebene werden und die Verantwortung für die strategische und finanzielle Führung der Schule vor Ort tragen, während die Schulleitung weiterhin die betriebliche Führung innehat. Auch sämtliche Befugnisse für beschwerdefähige Entscheide im Volksschulbereich sowie im Bereich des Personalrechts sollen beim Gemeinderat liegen. Diese soll der Gemeinderat gemäss der Vorlage bei Bedarf über eine kommunale Regelung an eines seiner Mitglieder, an eine gemeinderätliche Schulkommission oder an die Schulleitung erstinstanzlich delegieren können. Diese spezialgesetzliche Delegationsregelung fördert die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden und berücksichtigt ihren Gestaltungsraum und ihre Teilautonomie.

Die Umsetzung der neuen kommunalen Führungsstruktur soll ohne Mehraufwände für den Kanton erfolgen. Auf Seite der Gemeinden würde der Aufwand für die Schulpflegen im Umfang von rund 6,5 Millionen Franken jährlich entfallen. Einen Teil der frei werdenden Gelder könnten die Gemeinden für Mehraufwände des Gemeinderats, für die Führung einer gemeinderätlichen Schulkommission oder zur Pensenerhöhung der Schulsekretariate einsetzen.

Keine Änderung auf kantonaler Ebene

Auf kantonaler Ebene entscheiden heute die Schulräte der Bezirke mit je sieben, von der Stimmbevölkerung gewählten Mitgliedern über Beschwerden gegen Entscheide der Schulpflegen. Der Erziehungsrat ist gemäss Schulgesetz als vorberatende Behörde des Regierungsrats und beratende Behörde des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) bei Schulfragen von grundsätzlicher Bedeutung anzuhören und amtiert als Bewilligungsinstanz für das Führen von Privatschulen und für Schulversuche. Als dritte Behörde auf kantonaler Ebene berät die Berufsbildungskommission das Departement BKS in Fragen zur Berufs- und Weiterbildung.

Der Regierungsrat präferiert die Beibehaltung der Bezirksschulräte und hält an der bisherigen Form der Zusammenarbeit mit dem Erziehungsrat und der Berufsbildungskommission fest, stellt aber im Rahmen der Anhörung verschiedene Varianten zur Diskussion.

Neues Berechnungsmodell für Schulleitungspensen

Die Aufgaben und Anforderungen an die Schulleitungen haben sich seit deren Einführung im Jahr 2003 stetig erweitert. Durch die Professionalisierung des Führungssystems fand eine kontinuierliche Aufgabenverschiebung von den Schulpflegen hin zu den Schulleitungen statt. Die aktuelle Bemessung der Schulleitungspensen trägt der effektiven Arbeitszeit kaum mehr Rechnung. Im Rahmen der Neuorganisation der kommunalen Führungsstruktur sollen die Schulleitungspensen deshalb gesamtkantonal um durchschnittlich zehn Prozent erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Schulleitungspensen neu auf der Basis der Anzahl unterstellter Lehrpersonen (Vollzeitäquivalente) berechnet werden. Die aufgrund der Aufgabenverschiebung resultierende finanzielle Mehrbelastung des Kantons (65 Prozent der Lohnkosten) soll über den finanziellen Feinausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden ausgeglichen werden.

Anhörung zu allen drei Themenfeldern

Die obligatorische Anhörung zum Verzicht auf die Schulpflege dauert vom 31. August bis zum 1. Dezember 2018. Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, die Erhöhung der Schulleitungspensen sowie die Diskussion um die kantonalen Räte in eine freiwillige Anhörung zu geben. Es ist möglich, dass die drei Themen - kommunale Führungsstrukturen, kantonale Führungsstrukturen und Schulleitungspensen - nach der Anhörung in separaten Vorlagen behandelt werden. Ziel ist, eine neue kommunale Führungsstruktur im Hinblick auf das Ende der nächsten Amtsperiode der Schulpflegen auf den 1. Januar 2022 umsetzen zu können. Die Beratungen des Grossen Rats zu den nötigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen sind auf das 2. und 4. Quartal 2019 geplant, die Volksabstimmung auf den Mai 2020.

Quelle: Text Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport BKS , 31. August 2018

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