Schule und Bildung
Schulinformationen aus dem Kanton Aargau
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Aargau Schuljahr 2016/17 Neuerungen 2016
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Kanton Aargau
Schuljahr 2016/17 im Kanton Aargau
Abschlusszertifikat am Ende der Volksschule

8'320 Lehrerinnen und Lehrer unterrichten im neuen Schuljahr rund 74'500 Schülerinnen und Schüler an der Volksschule. Erstmals werden die Abgängerinnen und Abgänger der Volksschule aller drei Oberstufenzüge am Ende des Schuljahrs 2016/17 ein Abschlusszertifikat erhalten. Dieses ergänzt das Jahreszeugnis mit dem Ziel, die Leistungen am Ende der Volksschulzeit möglichst breit und aussagekräftig zu dokumentieren.

Im Juni 2016 haben die Bezirksschülerinnen und -schüler letztmals eine Abschlussprüfung absolviert. Der Übertritt in die Mittelschulen erfolgt in Zukunft ausschliesslich auf der Basis von Erfahrungsnoten. Ein Notendurchschnitt von 4,7 für das Gymnasium und von 4,4 für die Wirtschafts-, Informatik- und Fachmittelschule im Zwischenbericht berechtigt für den provisorischen Übertritt. Der definitive Entscheid fällt mit dem Jahreszeugnis am Ende des Schuljahrs. Schülerinnen und Schüler der Sekundar- wie auch der Bezirksschule haben neu für den Übertritt in eine Mittelschule genügende Semester- beziehungsweise Jahresnoten (mindestens Note 4) in den Fächern Mathematik und Deutsch vorzuweisen. Zudem zählen die Noten in diesen beiden Fächern für die Berechnung des übertrittsrelevanten Notendurchschnitts doppelt.

Mit dem neuen Schuljahr wird die gestaffelt erfolgte, flächendeckende Einführung von Leistungstests, den Checks, an der Volksschule abgeschlossen. Somit wird es möglich, allen Schülerinnen und Schülern am Ende ihrer Schulzeit ein Abschlusszertifikat auszustellen. Dieses setzt sich aus dem Jahreszeugnis des letzten Oberstufenjahrs und den Ergebnissen von Check S2 und Check S3 sowie allenfalls dem Ergebnis einer fakultativen Projektarbeit zusammen.

Die Leistungen im Rahmen der Checks und der Projektarbeit werden standardisiert beurteilt und können deshalb unabhängig von Klasse und Oberstufentyp (Real-, Sekundar- oder Bezirksschule) gelesen und interpretiert werden. Die Schulleistungen sind dadurch beim Übergang von der Oberstufe in weiterführende Schulen oder ins Berufsleben noch besser einschätzbar.

Erfolgsmodell Berufsbildung im Aargau beliebt

2016 gelang 83 Prozent der Abgängerinnen und Abgänger der Regelklassen der direkte Eintritt in eine weiterführende Ausbildung, während dieser Anteil 2008 noch bei lediglich 77 Prozent lag. Sowohl die Brückenangebote als auch die Anteile von Jugendlichen, die ohne weiterführende Ausbildung in die Erwerbsarbeit einsteigen oder ganz ohne Anschlusslösung bleiben, zeigen einen abnehmenden Trend. Bis etwa 2013 haben vor allem die Übertritte in eine allgemeinbildende Schule (meist Gymnasium) zugenommen. Seither ist dieser Wert weitgehend stabil geblieben, während die duale Berufsbildung noch weiter an Bedeutung gewonnen hat. Über 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler treten nun direkt nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit in eine duale Berufslehre ein oder absolvieren eine berufliche Vollzeitschule (WMS/IMS), die ebenfalls zu einem Berufsabschluss führt. Neu hilft bei der Lehrstellensuche zudem die BIZ-App. Wenn ein Betrieb auf dem kantonalen Lehrstellennachweis (LENA) eine freie Lehrstelle meldet, sehen dies die Aargauer Jugendlichen in Zukunft nach höchstens 24 Stunden auf ihrem Smartphone. Die BIZ-App informiert Jugendliche mittels Push-Nachrichten über offene Lehrstellen in ihren Wunschberufen.

Übertritte und Repetitionen

Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule und von der Primarschule in einen Oberstufentyp (Realschule, Sekundarschule oder Bezirksschule) erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer Empfehlung durch die Kindergarten - beziehungsweise die Primarlehrperson. Es werden keine Aufnahmeprüfungen an die Bezirks- oder Sekundarschule mehr durchgeführt. Eine Wiederholung des Schuljahrs ist an der Oberstufe nicht mehr möglich. Bei ungenügenden Leistungen folgt ein Wechsel des Leistungstyps. Ein Aufstieg in einen höheren Leistungstyp ist mit oder ohne Wiederholung eines Schuljahrs möglich.

In verschiedenen Bereichen gibt es weitere Anpassungen, die auf das Schuljahr 2016/17 umgesetzt werden oder deren gesetzliche Regelung nun in Kraft tritt. So gilt für den Kindergarten verbindlich die Unterrichtssprache Mundart. Zudem stehen aufgrund der Entlastungsmassnahmen weniger ungebundene Lektionen für den Kindergarten zur Verfügung. An den Real- und Sekundarschulen gelten neu die minimalen Abteilungsgrössen von 13 (bisher 11) beziehungsweise 15 (bisher 13) Schülerinnen und Schüler. Kleinere Oberstufenschulen, welche dadurch die erforderliche Anzahl Abteilungen nicht mehr bilden können, haben während zwei Jahren Zeit, um die Zusammenarbeit mit einer anderen Schule zu vereinbaren.

Die Aufsicht über die Volksschule wurde reorganisiert. Dies führte zu einer Stellenreduktion. Die Regionalstellen des Inspektorats sind auf diesen August hin durch eine zentrale Schulaufsicht abgelöst worden. Diese konzentriert sich auf die Begleitung von öffentlichen Schulen im Zusammenhang mit der externen Schulevaluation und interveniert bei begründeten Hinweisen auf Störungen des Schulbetriebs oder bei Nichteinhalten von kantonalen Vorgaben. Zudem steht sie Schulpflegen, Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern bei Fragen im schulischen Kontext zur Verfügung.

Neue Ressourcierung an elf Schulen für Pilotphase

Elf Schulen haben die Chance, ab diesem Schuljahr unabhängig über ein pauschales Ressourcenkontingent zu verfügen, welches im Umfang jenem der Vorjahre entspricht. Sie sind Teil des zweijährigen Schulversuchs "Neue Ressourcierung Volksschule", welcher die Vereinfachung und Flexibilisierung der Ressourcenverwendung sowie die Erweiterung des Handlungsspielraums der Schule vor Ort beim Einsatz der Unterrichtslektionen zum Ziel hat.

Text BKS Kanton Aargau, August 2016
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