Reform der deutschen Sprache |
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Rechtschreibreform der deutschen Sprache |
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Hintergrundinformationen: Reform der deutschen Rechtschreibung
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Rechtschreibung
nach neuen Regeln. Der politische Entscheid für die Reform wurde 1996
gefällt. Seit 1. August 2005 sind die neuen Regeln verbindliche Grundlage
für Schule und öffentliche Verwaltung. Von dieser Verbindlich-Erklärung
wurden am 1. August 2005 drei Teilbereiche ausgenommen, weil für diese
Bereiche änderungsvorschläge in Aussicht gestellt worden waren.
Grundinformationen zur Reform |
Hintergrund:
Am
1. Juli 1996 unterzeichneten in Wien Regierungsvertreter aus Deutschland,
Österreich, aus der Schweiz1 und Liechtenstein eine zwischenstaatliche
Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Die Erklärung
wurde auch von Belgien, Italien, Rumänien und Ungarn mitunterzeichnet;
in diesen Ländern ist Deutsch eine Minderheitensprache.
Worauf bezieht sich die Erklärung? Die
Erklärung von 1996 bezieht sich auf die amtliche Rechtschreibung:
sie betrifft Schulen und öffentliche Verwaltung. Für die Bürgerinnen
und Bürger besteht keine Verpflichtung zur Anwendung der neuen Regeln.
Wie
schreibt man? Das
neue Regelwerk basiert auf umfassenden Arbeiten von Fachleuten und auf
der Beurteilung durch die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche
Rechtschreibung. Diese wurde 2004 abgelöst vom Rat für deutsche
Rechtschreibung. In beiden Gremien war resp. ist auch die Schweiz vertreten.
Entscheide zum Regelwerk selber (wie schreibt man...?) sind nicht politische
Entscheide, sondern Expertenentscheide. |
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E
i n f ü h r u n g |
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Die
neue Regelung umfasst die Bereiche Laut-Buchstaben-Zuordnung (A), Getrennt-
und Zusammenschreibung (B), Schreibung mit Bindestrich (C), Gross- und
Kleinschreibung (D), Zeichensetzung (E) und Worttrennung (F).
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Die Umsetzung
der Rechtschreibreform begann per 1. August 1998. Bis am 31. Juli 2005
galt eine übergangsfrist (herkömmliche und die neue Rechtschreibung
existierten nebeneinander). Am 1. August 2005 endete diese Frist, ausgenommen
davon wurden die Bereiche B, E und F, für diese hatte der Rat für
deutsche Rechtschreibung Änderungsvorschläge angekündigt. |
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In diesen Bereichen wurde in der Schule die Korrekturtoleranz fortgeführt,
d.h. Fehler wurden nicht bewertet.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung
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Vorschlag der KMK
Auf
Vorschlag der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) wurde Ende
2004 das bisherige Fachgremium, die Zwischenstaatliche Kommission für
deutsche Rechtschreibung, durch den Rat für deutsche Rechtschreibung
abgelöst. Auf Wunsch der KMK sollte der Rat in einer ersten Etappe
für drei Teilbereiche konsensfähige Veränderungsvorschläge
erarbeiten. Geplant ist, dass dieses Fachgremium auch weiterhin die Entwicklung
des Schriftsprachgebrauchs beobachtet und allenfalls Vorschläge für
die Weiterentwicklung des Regelwerkes erarbeitet.
Schweizer Delegation |
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Die
Plenarversammlung der EDK hat sich am 29. Oktober 2004 mit der Einrichtung
eines Rates für deutsche Rechtschreibung einverstanden erklärt.
Die Schweizer Vertretung sieht wie folgt aus:
Prof.
Dr. des. Claudia Schmellentin, Fachwissenschaft, nominiert von der
EDK
Prof.
Dr. Peter Gallmann, Fachwissenschaft, nominiert von der EDK
Prof.
Dr. Thomas Lindauer, Fachdidaktik, nominiert von der Schweizerischen
Konferenz der Pädagogischen Hochschulen (SKPH) |
Max
A. Müller, Lehrerorganisationen, nominiert vom LCH (Dachverband
Schweizer Lehrerinnen und Lehrer) - Dr. Werner Hauck, öffentliche
Verwaltung, nominiert von der Bundeskanzlei
Peter
Feller, Schulbuchverlage, nominiert von der ILZ (Interkantonale Lehrmittelzentrale)
Stephan
Dové, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, nominiert vom Zeitungs-
und Zeitschriftenverlegerverband
Dr.
Monique R. Siegel, Autoren, nominiert vom PEN-Zentrum Schweiz |
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Der
Rat für deutsche Rechtschreibung hat für die Bereiche B (Getrennt-
und Zusammenschreibung), E (Zeichensetzung) und F (Worttrennung am Zeilenende)
sowie für den überschneidungsbereich Getrennt- und Zusammenschreibung
und Gross- und Kleinschreibung Vorschläge erarbeitet.
Die
deutsche Kultusministerkonferenz hat diese Vorschläge am 2. März
2006 verabschiedet. Die EDK verfügte zu diesem Zeitpunkt noch über
keinerlei Unterlagen und setzt ihren Entscheid aus, um eine Beurteilung
der Vorschläge aus Schweizer Sicht vornehmen zu können. |
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Quelle:
Text Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Pressedienst
des Generalsekretariats 9.3.2006 |
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Externe
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