Reform der deutschen Sprache |
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Rechtschreibreform der deutschen Sprache |
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Rechtschreibreform Schweiz |
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Rechtschreibung weitere Informationen |
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Deutsche
Kultusministerkonferenz (KMK): |
Weg für Rechtschreibreform ist frei |
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KMK Bonn,
23.06.2005
Die
Rechtschreibreform kann wie von der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgesehen
zum 1. August in Kraft treten. Mit der heutigen Befassung der Ministerpräsidentenkonferenz
zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist der Weg geebnet für
die Umsetzung des Anfang Juni gefassten KMK-Beschlusses. Damit wird die
Einheitlichkeit im deutschen Sprachraum gewahrt, und denkbare Konflikte
mit Österreich und der Schweiz vermieden. |
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Die
Rechtschreibreform kann wie von der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgesehen
zum 1. August 2005 in Kraft treten. Mit der heutigen Befassung der Ministerpräsidentenkonferenz
zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist der Weg geebnet für
die Umsetzung des Anfang Juni gefassten KMK-Beschlusses. Damit wird die
Einheitlichkeit im deutschen Sprachraum gewahrt, und denkbare Konflikte
mit Österreich und der Schweiz vermieden. |
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Die
Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. Johanna Wanka,
zeigte sich hierüber erfreut: "Die KMK hat sich auf Grundlage der
Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Herbst vergangenen
Jahres dafür ausgesprochen, in jenen Bereichen die Fehlerkorrektur
weiterhin tolerant zu behandeln, in denen der Rat änderungen angekündigt
hat. |
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In den Ländern werden auf dieser Basis derzeit entsprechende
Erlasse vorbereitet. Damit herrscht zum Schuljahresbeginn Klarheit für
Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren
Eltern."
Demnach
bleibt die 1996 beschlossene Neuregelung (in der Fassung von 2004) Grundlage
des Unterrichts an den Schulen, bis der Rat gegebenenfalls konkrete änderungen
in Teilbereichen vorlegt. Für alle Bereiche, zu denen aus dem Rat
keine änderungswünsche zu erwarten sind, das sind die Laut-Buchstaben-Zuordnung,
die Schreibung mit Bindestrich sowie die Gross- und Kleinschreibung, endet
mit dem 31.07.2005 an Schulen der übergangszeitraum bei der Fehlerkorrektur.
Für jene Bereiche, zu denen der Rat noch mögliche änderungen
vorlegen könnte, werden die vor 1996 geltenden Schreibweisen bis auf
Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet. Dies betrifft die Getrennt-
und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion. Für den überschneidungsbereich
von Getrennt- und Zusammenschreibung und Gross- und Kleinschreibung gilt
diese Toleranzklausel ebenso.
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