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Zentralschweiz Aktion «Fairplay 01.11.»
Zentralschweiz
Der Beginn 2005
Aktion «Fairplay 01.11.»
Zentralschweiz
Das Ende 2007
Bildungsforschung u. Bildungsreformen
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Fairplay bei der Lehrlingsauswahl in der Zentralschweiz: Der Beginn 2005
Vergabe
von Lehrstellen
April 2005

fairplay bei der Lehrlingsauswahl in der Zentralschweiz

Unter dem Titel «fairplay - die richtige Lehrlingsauswahl zur richtigen Zeit» lancieren Berufsbildungskreise, Wirtschaft und die Zentralschweizer Kantone eine Kampagne. Teilnehmende Lehrbetriebe verpflichten sich gewisse Eckdaten bei der Lehrlingsauswahl einzuhalten.

fairplay hat vor allem ein Ziel: Den Jugendlichen genügend Zeit für ihre Berufswahl lassen.

Wann sollen Lehrbetriebe mit dem Auswahlverfahren ihrer Lehrstellen beginnen? Eine Frage mit grossen Auswirkungen auf den Lehrstellenmarkt und den Berufswahlprozess der Jugendlichen. Wenn Lehrbetriebe ihre Lehrstellen zu einem sehr frühen Zeitpunkt vergeben, geraten die Jugendlichen stark unter Druck. Eine seriöse Auseinandersetzung mit verschiedenen Berufen ist bei der unnötigen Hektik fast nicht mehr möglich. Mögliche Folgen dieser Hektik: Die Jugendlichen entscheiden sich überhastet für eine Lehrstelle, ohne genau ihre Wünsche und Neigungen zu kennen. In den letzten Jahren lösten diese Schnellschüsse immer wieder grosse Unzufriedenheit bei den Lehrbetrieben und den Jugendlichen aus. Vielfach waren diese Hektik und überhastete Vertragsabschlüsse Hauptgründe für Lehrabbrüche.

fairplay bei der Lehrlingsauswahl

Diese Hektik soll nun entschärft werden. Mit der Kampagne «fairplay - die richtige Lehrlingsauswahl zur richtigen Zeit» wird den Jugendlichen genügend Zeit für die Berufswahlvorbereitung gegeben, damit sie eine bewusste Berufsentscheidung treffen können. Dies führt zu motivierten und überzeugten Lehrlingen für die Ausbildungsbetriebe. Bei fairplay halten sich die Lehrbetriebe auf freiwilliger Basis an folgende Eckdaten: Frühestens am 1. November wird mit der Lehrlingsauswahl begonnen, frühestens ab 1. Dezember werden Zusagen für Lehrstellen erteilt und schliesslich wird den Jugendlichen bei einer Zusage eine Bedenkfrist von 10 Tagen eingeräumt.

Basiert auf Freiwilligkeit

Die Kampagne mit dem Trägerverein Berufsbil-dung Zentralschweiz regelt die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft, der Schule und der Berufsberatung. Sie schafft Rahmenbedingungen für eine bewusste und wohl überlegte Berufswahl der Jugendlichen. fairplay ist kein neues Gesetz, sondern basiert vollständig auf der freiwilligen Teilnahme der Lehrbetriebe. Die Initianten sind überzeugt, dass auch ohne staatliche Regelung eine für alle beteiligten Partner erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist.

Breite Unterstützung

Erfreulich ist die grosse Unterstützung für die Kampagne. Neben verschiedenen Zentralschweizer Verbänden und Vereinigungen stehen alle sechs Kantonsregierungen hinter fairplay. Alle Regierungen haben bereits beschlossen, die Vereinbarung zu unterstützen und sich daran zu halten. Eine solche Regelung über die Grenzen von sechs Kantonen hinweg ist in der Schweiz einzigartig. Die Beteiligung aller sechs Kantone ist deshalb so wichtig, da der Lehrstellenmarkt kantonsübergreifend spielt. Mit der Kampagne wird der Lehrstellenmarkt beruhigt. Speziell gegen Probleme wie Gruppendruck in der Schule, Gesellschaftsdruck, Hektik und ängste der Jugendlichen sei fairplay ein wichtiges Werkzeug. Lehrbetriebe begrüssen fairplay
Nicht nur die Zentralschweizer Kantone stehen geschlossen hinter fairplay, sondern auch namhafte Lehrbetriebe. Beispielsweise ist die Luzerner Kantonalbank (LUKB) überzeugt, dass neben den Jugendlichen vor allem auch die Ausbildungsbetriebe profitieren. Die Qualität des Berufswahlentscheides ist tendenziell besser, je näher am Lehrbeginn: Die Betriebe erhalten überzeugte, motivierte und gut vorbereitete Lernende. Die LUKB freut sich auf fairplay und werden sich strikt an die vorgegebenen Eckda-ten halten. Die LUKB hofft, dass dem Beispiel der LUKB viele Lehrbetriebe folgen und sich an fairplay beteiligen.

win-win-Situation

Von fairplay profitieren alle vier Parteien:

Lehrbetrieb: Chancengleichheit im Wettbewerb um Bewerbende, geeignete und moti-vierte Lehrlinge
Jugendliche: Chancengleichheit auf dem Lehrstellenmarkt, überzeugter Entscheid nach seriöser Berufswahlvorbereitung
Erziehungsberechtigte

Quelle: Verein Zentralschweizer Berufsbildungsämter-Konferenz ZBK, April 2005
fairplay bei der Lehrlingsauswahl in der Zentralschweiz: Das Ende 2007
Fairplay: Aufhebung der Vereinbarung - aber nicht der Idee!
Im April 2005 lancierte der Verein Berufsbildung Zentralschweiz mit breiter Unterstützung aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung die freiwillige Vereinbarung fairplay - die richtige Lehrlingsauswahl zur richtigen Zeit. Im vergangenen Herbst wurde der 2. Selektionsprozess unter fairplay durchgeführt. Die Rückmeldungen, die insbesondere bei den ämtern für Berufsbildung eingingen, zeugten von wachsender Unzufriedenheit vieler Betriebe, aber auch der Eltern und Jugendlichen: fairplay funktionierte nicht wunschgemäss.

Es gab immer wieder Meldungen über Betriebe, die sich trotz fairplay-Bekenntnis nicht an die Regeln hielten. Aber auch der Druck auf Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und nicht zuletzt die Selektionsverantwortlichen in den Betrieben schien mit fairplay eher noch zu steigen.

Fazit: Die Erfahrungen mit fairplay zeigen, dass einheitliche Termine für die Lehrlingsauswahl den unterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Abläufen in den verschieden Branchen nicht gerecht werden können. Da fairplay aber nur funktioniert, wenn sich ein überwiegender Teil der Lehrbetriebe strikt daran hält, lässt sich die Vereinbarung unter den gegebenen Umständen nicht aufrecht erhalten.

Der Verein Berufsbildung Zentralschweiz als Träger von fairplay hat deshalb beschlossen, die Kampagne per sofort abzubrechen. Bei allem Bedauern über das Scheitern der Aktion kann doch ein deutliches Signal festgestellt werden: Bei allen (zahlreichen!) Gesprächen und Beurteilungen zum Thema wurde nie bestritten, dass die IDEE, die zu fairplay geführt hat, an sich gut ist und unterstützt wird: Allen Beteiligten ist klar, dass den Schülerinnen und Schülern die nötige Zeit für eine sorgfältige Berufswahl gewährt werden muss. Ebenfalls herauskristallisiert hat sich, dass die Botschaft «Keine Selektionsaktivitäten vor dem 9. Schuljahr» grossen Rückhalt geniesst.

Der Verein Berufsbildung Zentralschweiz legt den Zentralschweizer Lehrbetrieben für die Lehrlingsselektion die folgenden Punkte speziell ans Herz:

Die Lehrlingsauswahl braucht grössere Flexibilität. Branchen- und betriebsspezifische Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden können. Deshalb sollten nach Möglichkeit branchenspezifische Einigungen getroffen werden.
Der Berufswahlfahrplan als Instrument ist unbestritten - ebenso der Grundsatz «Keine Selektionsaktivitäten vor dem 9. Schuljahr». Alle Verantwortlichen sind aufgerufen, einer schleichenden Verschiebung der Selektion ins 8. Schuljahr Gegensteuer zu geben.
Eine erfolgreiche Ausbildungszeit - sowohl für die Lernenden als auch für die Betriebe - bedingt eine qualitativ hochstehende Selektion.

Quelle: Verein Zentralschweizer Berufsbildungsämter-Konferenz ZBK, April 2007
Links
Externe Links
Zentralschweizer Berufsbildungsämter-Konferenz ZBK
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