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Erziehungsdirektorenkonferenz EDK
Juni 2012

Die EDK hat Mindestanforderungen für die Qualifikation von berufserfahrenen Personen (Quereinsteigenden) zur Lehrerin / zum Lehrer festgelegt.

An ihrer Plenarversammlung vom 21. Juni 2012 hat die EDK die entsprechend revidierten EDK-Anerkennungsreglemente (Vorschulstufe/Primarstufe und Sekundarstufe I) verabschiedet. Damit wurde die reglementarische Grundlage geschaffen, die es Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ermöglicht, ein gesamtschweizerisch anerkanntes Diplom zu erwerben.

Als Quereinsteigende gelten berufserfahrene Personen aus anderen Berufen, die mindestens 30 Jahre alt sind und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen.

Kernpunkte der Revision

Für die Kantone und Ausbildungsinstitutionen ergeben sich folgende neue Möglichkeiten für die Zulassung und Ausbildung von berufserfahrenen Personen (Überblick):

- die Zulassung "sur dossier" für Berufsleute mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, aber ohne gymnasiale Maturität oder Äquivalent;

- die differenzierte Anrechnung von nicht formal erworbenen Vorleistungen und Kompetenzen, was zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit führen kann;

- die Aufnahme einer neuen Ausbildungsstruktur, welche Ausbildung und teilzeitliche Unterrichtstätigkeit verbindet ("formation par l'emploi").

Die Kantone und Ausbildungsinstitutionen können mit diesen Massnahmen ihre Rekrutierungsbasis vergrössern. Sie entscheiden selber darüber, ob sie Quereinsteigende ausbilden oder nicht.

Anhörung

Die Vorschläge für die Revision der EDK-Anerkennungsreglemente waren 2011 in einer Anhörung bei allen Kantonen, den Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Pädagogische Hochschulen und Universitäten) und verschiedenen Berufsverbänden. zum Archiv

Inkrafttreten

Die Reglementsänderungen treten auf den 1. August 2012 in Kraft. Entsprechende Anerkennungsgesuche können von den Ausbildungsinstitutionen ab sofort eingereicht werden.

Quelle: Erziehungsdirektoren-Konferenz EDK, Juni 2012

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