Zürich:
Neuer Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Volksschule
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Berufsauftrag
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Januar
2008
Die
Bildungsdirektion des Kantons Zürich startet eine Vernehmlassung für
das Konzept eines neuen Berufsauftrags für die Lehrpersonen der Volksschule.
Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Mit dem neu formulierten und präzisierten
Berufsauftrag sollen die Erwartungen an die Lehrpersonen klarer definiert
werden. Gleichzeitig sollen ihre Anstellungsbedingungen denjenigen des
übrigen öffentlichen Personals angeglichen werden |
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Heute
wird der Berufsauftrag der Lehrpersonen im Wesentlichen über die pro
Woche erteilten Lektionen definiert. Zentrale weitere Aufgaben wie zum
Beispiel die Verantwortung für die eigene Klasse, die Zusammenarbeit
im Team und mit Eltern, Weiterbildung und Administration sind nur rudimentär
beschrieben. Eine klare Abgrenzung, welche Aufgaben in welchem Umfang eine
Lehrperson im Rahmen ihres Berufsauftrags zu erfüllen hat, fehlt.
Mit der Definition des Berufsauftrags sollen die Erwartungen an die Lehrpersonen
geklärt und transparent gemacht werden, auch gegenüber den Eltern.
Eine
weitere zentrale Stossrichtung des neuen Berufsauftrages ist es, die Anstellungsverhältnisse
der Lehrpersonen denjenigen des übrigen öffentlichen Personals
anzugleichen (Jahresarbeitszeit). Die Aufgaben neben der gesetzlich fixierten
Unterrichtsverpflichtung werden verbindlich definiert.
Mit der zeitlichen
Quantifizierung der einzelnen Aufgabenbereiche erhalten Lehrpersonen Klarheit
über die an sie gestellten Erwartungen und Schutz vor überlastung.
Auf der anderen Seite erhalten Schulleiterinnen und Schulleiter ein gutes
Führungsinstrument und die Schulbehörden werden von operativen
Aufgaben entlastet.
Die
heutigen Anforderungen an die Schule verlangen nach einer klaren und transparenten
Aufgabenzuteilung und -verteilung zwischen Lehrpersonen, Schulleitungen
und Behörden. Verbindlichkeit ist gefragt. Sie ist auch Bedingung
dafür, dass die neue Führungsstruktur und die Neuordnung der
Kompetenzen in der geleiteten Schule funktionieren.
Der
neue Berufsauftrag soll auch eine flexiblere Handhabung der Unterrichtsverpflichtung
enthalten. Lehrpersonen können je nach Fähigkeiten und Kompetenzen
vermehrt im Unterricht, in der Unterrichtsentwicklung oder für die
Erledigung von für die Schule relevanter Aufgaben eingesetzt werden.
Diese gezielte Nutzung von professionellen Ressourcen ermöglicht den
Schulen mehr Freiraum in der Gestaltung des Schulbetriebs und einen besseren
teaminternen Ausgleich von Belastungen und Aufgaben. Die Lehrpersonen können
sich ihren Stärken und Fähigkeiten entsprechend klarer entwickeln
- in Richtung Unterricht, Schulentwicklung oder Administration.
Die
betroffenen Behörden, Institutionen und Verbände werden zur Vernehmlassung
bis am 30. Mai 2008 eingeladen.
Quelle:
Text Bildungsdirektion des Kantons Zürich 2008 |
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Informationen
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Ausgangslage
Der
Berufsauftrag der Lehrpersonen wird heute im Wesentlichen über die
pro Woche erteilten Lektionen definiert. Damit wird jedoch die Arbeit der
Lehrpersonen unzureichend beschrieben. So gehört u. a. neben dem Unterrichten
und der Verantwortung für die eigene Klasse auch die Verantwortung
für die Schule als Ganze zum Aufgabenbereich der Lehrpersonen. Dies
hat zu Unklarheiten in der Arbeitsteilung und -erfüllung sowie in
der Abgrenzung gegenüber Erwartungen geführt, die nicht zum Berufsauftrag
gehören. Mit der Schulleitung ist zudem ein neuer Funktionsbereich
geschaffen worden, der ebenfalls der Klärung der Kompetenzen und Aufgaben
unter den Mitarbeitenden einer Schule bedarf. |
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