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1. EU-Korruptionsbekämpfungsbericht 2014
European Anti-Corruption Report: Summaries engl.
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Wirtschaftsdelikte in der Europäischen Union
Kommission stellt ersten EU-Korruptionsbekämpfungsbericht vor

Korruption ist nach wie vor eine Herausforderung für Europa. Sie betrifft alle EU-Mitgliedstaaten und kostet die EU-Wirtschaft jedes Jahr rund 120 Mrd. EUR. Die Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren viele Massnahmen ergriffen, gleichwohl sind die Ergebnisse uneinheitlich und zusätzliche Anstrengungen notwendig, um Korruption vorzubeugen und zu bestrafen. Dies sind einige der Schlussfolgerungen des allerersten EU-Korruptionsbekämpfungsberichts, der heute von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird.

Der EU-Korruptionsbekämpfungsbericht erläutert die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten: Welche Korruptionsbekämpfungsmassnahmen gibt es, welche Massnahmen funktionieren, was könnte verbessert werden und wie. Länderkapitel in Englisch und in der Landessprache finden sich hier: http://ec.europa.eu/anti-corruption-report

Der Bericht zeigt, dass sich sowohl Art und Umfang der Korruption als auch die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfungsmassnahmen je nach Mitgliedstaat unterscheiden. Er verdeutlicht ferner, dass das Problem der Korruption in allen Mitgliedstaaten grösserer Aufmerksamkeit bedarf.

Dies zeigen die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Eurobarometer-Erhebung über die Einstellung der Bürger zur Korruption. Auf europäischer Ebene sind drei Viertel der Befragten (76 %) der Ansicht, Korruption sei weit verbreitet. Mehr als die Hälfte (56 %) sind der Auffassung, dass die Korruption in ihrem Land in den letzten drei Jahren zugenommen hat. Rund jeder zwölfte Europäer (8 %) gibt an, in den letzten 12 Monaten Zeuge eines Korruptionsfalls geworden zu sein. Die Eurobarometer-Ergebnisse finden sich hier.

„Korruption untergräbt das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen und den Rechtsstaat, schädigt die europäische Wirtschaft und vermindert die dringend benötigten Steuereinnahmen. Die Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung unternommen. Der heute veröffentlichte Bericht zeigt jedoch, dass dies bei weitem nicht ausreicht. In dem Bericht werden weitere Massnahmen vorgeschlagen, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um diese Vorschläge umzusetzen“, so EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Korruption betrifft alle Mitgliedstaaten auf vielerlei Weise

Hier einige der wichtigsten korruptionsbezogenen Entwicklungen in der EU:

1. Kontrollmechanismen

Präventivmassnahmen (z.B. ethische Grundsätze, Sensibilisierungsmassnahmen, einfacher Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse): Bei der Korruptionsprävention gibt es grosse Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Während in einigen Ländern eine wirksame Prävention dazu geführt hat, dass sie den Ruf eines wenig korruptionsanfälligen Landes geniessen, haben andere nur uneinheitlich präventive Massnahmen mit begrenzten Ergebnissen umgesetzt.

Externe und interne Kontrollmechanismen: In vielen Mitgliedstaaten sind die internen Kontrollen der behördlichen Verfahren (besonders auf lokaler Ebene) unzureichend und es fehlt an Koordinierung.

Interessenkonflikte: In der EU gibt es unterschiedliche Vorschriften für Interessenkonflikte. Die Mechanismen für die Überprüfung der Erklärungen über Interessenkonflikte reichen häufig nicht aus. Sanktionen für Vorschriftsverletzungen werden selten angewendet und sind häufig nicht streng genug.

2. Strafverfolgung und Bestrafung

Strafrechtliche Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption, die den Standards der Vorschriften des Europarats, der VN und der EU entsprechen, sind weitgehend vorhanden. Gleichwohl haben die Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss 2003/568/JI zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor unterschiedlich gut umgesetzt.

Hinsichtlich der Effizienz von Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften bei der Untersuchung von Korruption sind grosse Unterschiede in der EU festzustellen. Herausragende Ergebnisse sind in einigen Mitgliedstaaten zu verzeichnen. In anderen ist eine erfolgreiche Strafverfolgung selten oder die Untersuchungen ziehen sich in die Länge.

In den meisten Mitgliedstaaten fehlt es an umfassenden Korruptionsstatistiken, was Vergleiche und Bewertungen schwierig macht. Verfahrensvorschriften, einschliesslich der Bestimmungen zur Aufhebung der Immunität von Politikern, behindern in einigen Mitgliedstaaten die Untersuchung von Korruptionsfällen.

3. Politische Dimension

Politische Rechenschaftspflicht: Integrität in der Politik ist für viele Mitgliedstaaten nach wie vor ein wichtiges Thema. Verhaltenskodizes für politische Parteien oder gewählte Versammlungen auf zentraler oder lokaler Ebene sind rar und häufig zu unverbindlich.

Parteienfinanzierung: Obwohl viele Mitgliedstaaten strengere Vorschriften für die Parteienfinanzierung eingeführt haben, sind immer noch gravierende Mängel festzustellen. Abschreckende Sanktionen für illegale Parteienfinanzierung werden in der EU selten verhängt.

4. Risikobereiche

Innerhalb der Mitgliedstaaten bestehen höhere Korruptionsrisiken auf regionaler und lokaler Ebene, wo in der Regel weniger strikte Kontrollen und Gegenkontrollen sowie weniger strikte interne Überprüfungen stattfinden als auf zentraler Ebene.

Stadtentwicklung und Bauwirtschaft sowie das Gesundheitswesen sind Sektoren, die in einer Reihe von Mitgliedstaaten anfällig für Korruption sind.

In einigen Mitgliedstaaten bestehen Defizite bei der Beaufsichtigung staatseigener Unternehmen, was ihre Anfälligkeit für Korruption erhöht.

Die Kleinkorruption ist nur in wenigen Mitgliedstaaten noch ein weit verbreitetes Problem.

Öffentliche Auftragsvergabe: ein für die Korruption anfälliger Bereich

Der Bericht enthält ein besonderes Kapitel über die öffentliche Auftragsvergabe, die ein bedeutendes Element der Volkswirtschaften in der EU ist. Rund ein Fünftel des BIP der EU wird jedes Jahr von Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts für die Beschaffung von Gütern, Arbeiten und Dienstleistungen ausgegeben. Dieser Bereich ist ebenfalls anfällig für Korruption.

Der Bericht fordert strengere Integritätsstandards bei der öffentlichen Auftragsvergabe und empfiehlt Verbesserungen der Kontrollmechanismen in einer Reihe von Mitgliedstaaten. Einzelheiten und spezielle Punkte, die weitere Aufmerksamkeit verlangen, finden sich in den betreffenden Länderkapiteln.

Hintergrund

Der EU-Korruptionsbekämpfungsbericht deckt alle 28 EU-Mitgliedstaaten ab. Er ist wie folgt aufgebaut:

Ein allgemeines Kapitel mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und einer Beschreibung der korruptionsbezogenen Trends in der EU sowie einer Analyse des Umgangs der Mitgliedstaaten mit der Korruption im öffentlichen Auftragswesen.

28 Länderkapitel mit einer Beschreibung der Lage im Bereich Korruption und der Probleme, die weiterer Aufmerksamkeit bedürfen, sowie einem Verweis auf bewährte Verfahren, die anderen als Anregung dienen können.

Der Bericht enthält auch die Ergebnisse zweier Eurobarometer-Erhebungen über die Einstellung der europäischen Bürger und Unternehmen zur Korruption

Quelle: Text Europäische Kommission, DG Home Affairs, Februar 2014

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