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CO2 und Corporate Governance

Bundesrat genehmigt Bericht zu CO2 und Corporate Governance

02.03.2012

Der Bundesrat hat am 2. März 2012 den Bericht "CO2 und Corporate Governance" genehmigt. Eine Anpassung der Rechtsgrundlagen, damit CO2 ein verbindlicher Bestandteil der Corporate Governance wird, hält der Bundesrat nicht für zielführend. Ein 2009 vom Nationalrat überwiesenes Postulat hatte entsprechende Abklärungen verlangt.

Corporate Governance verpflichtet Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gegenüber dem Kapitalgeber zu guter Unternehmensführung. Sie umfasst obligatorische und freiwillige Massnahmen wie das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken, das Befolgen anerkannter Standards und Empfehlungen sowie das Entwickeln und Befolgen eigener Unternehmensleitlinien. Wichtig ist dabei die Offenlegung von Unternehmensinformationen insbesondere über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, Unternehmensziele, Eigentumsverhältnisse, Risikofaktoren sowie der Corporate-Governance-Strukturen.

Vor diesem Hintergrund verlangte alt Nationalrat Markus Zemp in seinem 2007 eingereichten Postulat (07.3661), es solle geprüft werden, ob das Treibhausgas CO2 zum obligatorischen Bestandteil der Corporate Governance erklärt werden könnte.

Der Bundesrat hat am 2. März 2012 den Bericht "CO2 und Corporate Governance" genehmigt und die Abschreibung des Postulats beantragt.

Bundesrat will Corporate Social Responsibility fördern

Gemäss Bericht verlangen die bestehenden Rechtsgrundlagen zur Corporate Governance keine Offenlegung von Umweltinformationen. Eine Anpassung dieser Grundlagen, damit CO2 ein verbindlicher Bestandteil der Corporate Governance wird, hält der Bundesrat nicht für zielführend. Er kommt zum Schluss, dass diesbezügliche Fragen vielmehr in den Bereich der Corporate Social Responsibility (verantwortungsvolles Unternehmensverhalten) gehören. Diese zielt auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen ab.

In der Corporate Social Responsibility sind auch Informationen über CO2-Emissionen, Massnahmen, Risiken des Klimawandels und Strategien zu deren Bewältigung enthalten. Die Berichterstattung ist zwar freiwillig, aber Unternehmen sind aus Imagegründen zunehmend zur Offenlegung bereit. Angestrebt werden soll eine Standardisierung dieser Informationen. Der Bundesrat ist bereit, sich im Rahmen der bestehenden Initiativen für eine Harmonisierung einzusetzen.

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CO2 und Corporate Governance
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Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates von Nationalrat Markus Zemp vom 4. Oktober 2007
15 Seiten, Februar 2012
Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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Munich Re Corporate Governance steht für eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Dabei wollen wir insbesondere das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit fördern. Daneben sind eine effiziente Arbeit in Vorstand und Aufsichtsrat, eine gute Zusammenarbeit zwischen diesen Organen und mit den Mitarbeitern der Unternehmen sowie eine offene und transparente Unternehmenskommunikation für uns von hoher Relevanz.
Quelle: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, Dezember 2011
OECD-Grundsätze der Corporate Governance
OECD Die 1999 verabschiedeten und 2004 revidierten OECD-Grundsätze der Corporate Gover-nance10 setzen weltweit den massgeblichen Standard auf dem Gebiet der CG. Um den Be-sonderheiten von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung Rechnung zu tragen, wurden 2005 für den öffentlichen Sektor separate Leitsätze veröffentlicht.11Die OECD-Grundsätze bieten den Regierungen eine Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung der CG-Regulierung, primär bezüglich börsenkotierter Unternehmen. Als Richtschnur für eine gute Unternehmens-führung dienen die Grundsätze aber auch direkt den Börsen, Kapitalgebern, Unternehmen und anderen interessierten Kreisen.

Die Grundsätze behandeln die Rechte und die gleichwertige Behandlung der Aktionäre, die Rolle der verschiedenen Unternehmensbeteiligten in der CG, die Transparenz und Offenle-gung sowie die Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats.

Die Unternehmen werden dazu angehalten, neben ihren Geschäftszielen auch ethische Grundsätze, Umweltpolitik und Engagement in anderen Politikfeldern offenzulegen.

Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

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