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Tourismusresort: Landrat war über Steuererleichterung orientiert
31.Januar 2011
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Tourismus-Grossprojekt in Andermatt (Uri)
Tourismusresort Andermatt: Landrat war über Steuererleichterung orientiert

In der SonntagsZeitung vom 30. Januar 2011 und in Folgeartikeln anderer Medien wurde behauptet, die Urner Regierung hätte im Zusammenhang mit dem Bau des Tourismusresorts in Andermatt "massive Steuererleichterungen gewährt - ohne dass die Öffentlichkeit und der Kantonsrat davon wissen". Diese Behauptungen gilt es zu berichtigen.

Der Regierungsrat hält fest: Die Finanzkommission des Landrats wurde bereits im November 2007 offiziell durch den damaligen Finanzdirektor Dr. Markus Stadler über eine Steuererleichterung für das Ferienresort Andermatt orientiert. Auch das Thema Grundstückgewinnsteuer wurde eingehend diskutiert. Die Finanzkommission wurde durch den heutigen Finanzdirektor Josef Dittli im November 2010 ein weiteres Mal schriftlich über die Steuererleichterung informiert. Der Landrat und die Öffentlichkeit wurden zudem mit dem Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat zur Steuervorlage 2010 in Ziffer 6 zu Artikel 3 auf das Instrument der Steuererleichterung hingewiesen. Dieser erwähnt explizit das Tourismus-Resort Andermatt, das für die Urner Volkswirtschaft eine ausserordentliche, herausragende Bedeutung hat

Die Wirkung der Steuererleichterung für das Tourismusresort ist heute nicht bezifferbar. Ein allfälliger Gewinn hängt ab von verschiedenen Faktoren wie Verkaufszeitpunkt, Verkaufspreis sowie abziehbaren Infrastruktur- und Anlagekosten.

Steuererleichterungen sind erlaubt und in der Schweiz gang und gäbe. Sie unterstehen grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Deshalb wird die Öffentlichkeit nicht über entsprechende Beschlüsse des Regierungsrats orientiert. Der Regierungsrat hat dennoch im Rahmen seiner Möglichkeiten auf das Thema Steuern hingewiesen (siehe Beilage, Ausschnitt Neue Luzerner Zeitung vom 21. Januar 2008).

Das Tourismusresort Andermatt muss volkswirtschaftlich als Gesamtprojekt beurteilt werden. Die Steuererleichterung ist ein Element einer Abmachung zwischen Uri und dem Investor, bei dem sich der Investor im Interesse des Kantons Uri verpflichtet und Sicherheiten geleistet hat. Er erstellt Infrastrukturen im oberen Kantonsteil, von denen auch die Bevölkerung profitiert. Bau und Betrieb des Resorts lösen eine sehr hohe Bruttowertschöpfung aus, die sich wiederum in vielen neuen Arbeitsplätzen und zusätzlichen Steuereinnahmen auswirken wird. Mit Blick darauf hat der Regierungsrat mit dem Investor ein Steuerabkommen getroffen, was in der Praxis kein Einzelfall ist.

Quelle: Text Kanton Uri, Kanzleidirektor, Januar 2011
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