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Hochbetrieb in den Naturschutzgebieten

Rücksicht ist jetzt besonders wichtig.

Frühling ist Brut- und Setzzeit. In- und ausserhalb der Naturschutzgebiete gibt es in dieser Jahreszeit viel zu beobachten. Vögel bauen Nester und legen Eier, Küken schlüpfen und viele Wildtiere bringen ihre Jungen zur Welt. Da die Tiere in dieser Zeit besonders sensibel auf Störungen reagieren, ist insbesondere in den Naturschutzgebieten Rücksicht geboten.

Der Frühling ist da, und in der Natur beginnt eine besonders geschäftige Zeit. Vögel singen, Frösche quaken, und zahlreiche Wildtiere bringen ihren Nachwuchs zur Welt. In- und ausserhalb der Naturschutzgebiete gibt es nun viel zu entdecken. Doch gerade in dieser sensiblen Phase brauchen die Tiere unsere Rücksicht.

Von März bis Juli brüten viele Vogelarten, während Rehe, Feldhasen und andere Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen.

Die Elterntiere sind in dieser Zeit besonders empfindlich gegenüber Störungen. Wer die Natur geniessen möchte, kann dies tun, sollte aber einige wichtige Regeln beachten, um die Tiere nicht zu gefährden.

Wie wir die Tiere schützen können

In den Naturschutzgebieten gelten besondere Schutzmassnahmen. Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, auf den offiziellen Wegen zu bleiben. Hunde müssen stets an einer kurzen Leine geführt werden, denn schon die Anwesenheit eines freilaufenden Hundes kann grosse Unruhe auslösen. Bodenbrütende Vogelarten wie Kiebitze, Braunkehlchen oder Wiesenpieper könnten in ihrem Brutgeschäft gestört werden. Rehkitze und junge Feldhasen verstecken sich oft gut getarnt im hohen Gras - eine unachtsame Annäherung kann sie in Gefahr bringen. Ständige Störungen können dazu führen, dass Tiere ihre Brut oder Jungtiere aufgeben oder sich erst gar nicht zur Fortpflanzung niederlassen. Deshalb ist es entscheidend, achtsam zu sein und sich rücksichtsvoll zu verhalten.

Gemeinsam für den Schutz der Natur

Mit kleinen Gesten der Rücksichtnahme leisten wir einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz. Wer sich an die Regeln hält, kann die Natur erleben, ohne sie zu beeinträchtigen. So ermöglichen wir der neuen Wildtiergeneration einen ungestörten Start ins Leben.

Quelle: Text Kanton Schwyz, Umweltdepartement,F achbereich Natur und Landschaft, 3. April 2025

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Rote Liste

Kategorien und Kriterien für die Erstellung der Roten Listen

Die Rote Liste der Brutvögel wurde, wie alle Roten Listen der gefährdeten Arten, nach den Gefährdungskategorien und Kriterien der Weltnaturschutzunion (IUCN) erstellt.

Die IUCN unterscheidet aufgrund des Gefährdungsgrades sechs Kategorien:

ausgestorben, vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, verletzlich, potenziell gefährdet und nicht gefährdet.

Die auf die Roten Listen gesetzten Arten verteilen sich auf die ersten vier Kategorien.

Die Situation der einzelnen Arten wird generell anhand von vier Kriterien beurteilt:

Abnahme des Bestandes (früher, aktuell oder zukünftig);
geografische Verbreitung verbunden mit Fragmentierung, Abnahme oder Fluktuationen des Bestandes;
geringe Grösse der Population verbunden mit einer Abnahme des Bestandes;
sehr geringe Grösse der Population oder des Verbreitungsgebietes.
Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, Dezember 2010
Brutvögel

Brut- vögel
Schweiz Brutvögel unter Druck
Kiebitz
Kiebitz Brutvogel in Gefahr
2010
Ortolan
Ortolan seltenster Brutvogel der Schweiz
2010
Moore
Moorlandschaften in der Schweiz

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Links
Externe Links
Waldwissen Bundesamt für Umwelt BAFU
Eidg. Forschungsanstalt WSL
Schweizerische Vogelwarte Sempach Kanton Schwyz
International Union for the Conservation of Nature (IUCN) IUCN Red List of Threatened Species
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