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Klosterinsel Rheinau ZH - Schweizer Musikinsel Rheinau

Objektkredit und Richtplanänderung Umnutzung Klosterinsel Rheinau: Kantonsratskommissionen geben Grünes Licht für Schweizer Musikinsel Rheinau

Die vorberatenden Kommissionen sehen im Projekt Schweizer Musikinsel Rheinau eine geeignete Chance, die historischen Bauten mit vertretbarem finanziellem Mehraufwand einer passenden Neunutzung als musikalisches Übungszentrum zuzuführen und nach über zehn Jahren Leerstand wieder Leben auf die Klosterinsel zu bringen. Trotz kritischen Einwänden beantragen sie dem Kantonsrat darum einstimmig, den Umnutzungskredit von 28,5 Mio. Franken und die Richtplanänderung zu genehmigen.

Seit dem Auszug der Psychiatrischen Klinik im Jahr 2000 steht die Klosterinsel Rheinau leer. Über Jahre suchte und verwarf der Kanton diverse Nutzungsmöglichkeiten für die geschützten historischen Gebäude auf der Klosterinsel, die ein Kulturgut von nationaler Bedeutung darstellen. Das Projekt „Schweizer Musikinsel Rheinau“ erachtete der Regierungsrat als geeignet für eine Teilnutzung der Klosterinsel, die der Würde des Ortes und seiner Geschichte gerecht werden kann. Mit Vorlage 4881 beantragte er dem Kantonsrat einen Objektkreditvon 28,5 Mio. Franken für die Umnutzung (Teilbereich Musikinsel) und die erforderliche Änderung des kantonalen Richtplans.

Die Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau, der von privater Seite ein Kapital von 20 Mio. Franken zugesichert ist, sieht die Einrichtung von Proberäumlichkeiten für Orchester, Chöre und Musiken v.a. aus dem Laien-und Teilzeitmusikersegment sowie die Einrichtung eines 128-Betten-Hotelbetriebs vor. Zu diesem Zweck soll rund die Hälfte der Gebäudefläche von rund 24'000 m2 vom Kanton in einem Mietvertrag mit fünfzehnjähriger Laufzeit übernommen werden. Der Kanton sieht vor, die Kosten von rund 20 Mio. Franken für die allgemeine Instandhaltung und Instandsetzung zu tragen, für den Mieterausbau beantragt die Stiftung SMR einen Beitrag von max. 5,6 Mio. Franken beim Lotteriefonds, um die sich der beantragte kantonale Investitionsbeitrag von total 28,5 Mio. Franken verringern würde. Die Betriebsaufnahme ist für Juni 2014 geplant.

Die Kommission für Bildung und Kultur beantragt dem Kantonsrat in Übereinstimmung mit der mitberichtenden Kommission für Planung und Bau Zustimmung zum Antrag des Regierungsrates. Die vorberatenden Kommissionen erachten die angestrebte Zusammenarbeit mit der Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau als Chance, endlich wieder Leben auf die Klosterinsel zu bringen. Für das Projekt sind keine grösseren Eingriffe in die historische Bausubstanz erforderlich, da sich die vorhandene Baustruktur sehr gut für die vorgesehene Nutzung eignet. Anstelle der heutigen 0,5 bis 1 Mio. Franken jährlichen Unterhaltskosten ohne echten Gegenwert wird nach Auffassung der Kommissionen mit höherem, aber vertretbarem Aufwand etwas Gutes für die (Laien-)Musikkultur wie auch für die Region Weinland erreicht. Insgesamt ist für den Kanton künftig mit Kosten von rund 1,8 Mio. Franken pro Jahr zulasten des Immobilienamtes zu rechnen, davon 1,3 Mio. Franken Kapitalfolgekosten.

Deutlich wurde im Verlauf der Kommissionsberatungen auch, dass das Projekt Schweizer Musikinsel Rheinau nicht im Rahmen der kantonalen Kulturförderung zu sehen ist und keine entsprechenden Beiträge vorgesehen sind.

Kritische Stimmen aus den Kommissionen

Auf ungeteilte Begeisterung stiessen Projekt und Antrag in den vorberatenden Kommissionen allerdings nicht. So wurden Zweifel laut, ob das gewählte Betriebskonzept zum Fliegen komme. Kritische Stimmen erkundigten sich nach einer Ausstiegs-Strategie und danach, wie der Kanton im Fall eines Scheiterns schadlos gehalten werde. Angesichts der dominierenden Rolle der Stiftung als Ankermieter auf der Klosterinsel wurde auch angeregt, dass die öffentliche Hand (Kanton und/oder Gemeinde Rheinau) im Stiftungsrat Einsitz nehmen solle, was bislang nicht der Fall ist.

In baulicher und planerischer Hinsicht wurde bemängelt, dass der Kanton die Umnutzung ohne ein vorbildliches Energiekonzept projektiert habe. Kritisiert wurde überdies, dass für die Erschliessung sowohl in Bezug auf den öffentlichen wie auf den Privatverkehr, inkl. Parkierung, trotz langer Vorlaufzeit noch immer keine verbindliche Lösung gefunden wurde.

Gesamtbeurteilung:Projekt Musikinsel als Chance für die Wiederbelebung eines wertvollen historischen Kulturerbes

Trotz der verbleibenden Bedenken und offenen Fragen stellen sich sowohl die Kommission für Bildung und Kultur als auch die mitberichtende Kommission für Planung und Bau hinter den Antrag des Regierungsrates. Angesichts der komplexen Ausgangslage erachten sie die Wahl des Partners Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau wie auch die Beschränkung auf das Machbare insgesamt als sinnvoll. Mit dem einstimmig erfolgten Antrag stellen beide Kommissionen die Chancen in den Vordergrund, endlich einen ersten Schritt zur Wiederbelebung der Klosterinsel Rheinau machen zu können.

Quelle: Text Kantonsrat Zürich, Kommission für Bildung und Kultur, Juli 2012
Der Kantonrat des Kantons Zürich hat dem Kredit für den ersten Schritt zur Neunutzung der Klosterinsel Rheinau am 3. September 2012 mit grosser Mehrheit zugestimmt.

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