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Geomorphologie:
Massenbewegungen
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Gefahrenkarten:
Stand der Kartierungsarbeiten
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Rund
fünfzig Prozent der Gefahrenkarten sind im Juni 2008 realisiert, 20
Prozent mehr als 2006. Das zeigt die neue Erhebung des BAFU über den
Stand der Gefahrenkartierung.
Gefahrenkarten
zeigen, wo in der Schweiz Siedlungen von Hochwasser,
Lawinen, Rutschungen und Felsstürzen bedroht sind.
Die
neue übersicht über den Stand der Gefahrenkartierung zeigt, dass
knapp 50 Prozent der Gefahrenkarten realisiert sind. Das sind 20 Prozent
mehr als bei der letzten Erhebung 2006.
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Neu
ist auf dem Internet der Stand der Gefahrenkartierung
pro Kanton und Gemeinde ersichtlich.
In
den letzten zwei Jahren haben die Kantone bei der Gefahrenkartierung grosse
Anstrengungen unternommen. Die Hochwasser 2005 und 2007 haben Behörden
und Bevölkerung zusätzlich sensibilisiert. Der Bund setzt alles
daran, dass bis 2011 gesamtschweizerisch Gefahrenkarten vorliegen. Werden
die Arbeiten in diesem Rhythmus fortgesetzt, kann dieses Ziel voraussichtlich
erreicht werden.
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Gefahrenkarten:
Grundlage für die Planung
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Gefahrenkarten
zeigen auf, welche Siedlungsräume durch Naturgefahren bedroht sind.
Aus ihnen lässt sich ablesen, welche Flächen überschwemmt
werden können, wo Lawinen herunterkommen oder welcher Hang ins Rutschen
geraten kann. Sie geben zudem auch Informationen, wie häufig und intensiv
die Ereignisse in einem Gebiet auftreten können.
Gefahrenkarten
und deren Grundlagen dienen der Nutzungsplanung um Gefahrengebiete zu meiden
und der Planung von technischen Schutzmassnahmen. Zudem sind sie ein wichtiges
Instrument bei der Notfallplanung.
Die
vorliegende übersicht erlaubt es allen, sich über den Stand
der Gefahrenkartierung in ihrem Kanton oder ihrer Gemeinde zu informieren.
Sie ist auf der BAFU-Homepage unter dem Thema Naturgefahren zu finden.
Einsicht in die Gefahrenkarten kann beim Kanton oder direkt bei der Gemeinde
genommen werden.
Die
Kenntnis der Gefahrensituation ist der erste Schritt für persönliche
Vorsorgemassnahmen.
Weitere
Auskünfte dazu erteilen die kantonalen Naturgefahrenfachstellen, Gemeinden
oder die Versicherungen.
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Quelle:
Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz, Juni 2008 |
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