Naturwissenschaften
Energie - Umwelt
Elektrische Energie
vorangehende Seite Suche
end
Energie Schweiz Wasserkraft
Wasserkraftanlagen in der Schweiz
Kraftwerk Piora
 
 
Energie Schweiz Weitere Informationen
Energie
Weitere Informationen
Naturwissenschaften Geografie Klima
Schweiz: Hydraulische Erzeugung von elektrischer Energie
Kraftwerk Ritom (Kanton Tessin)

Kraftwerk Ritom

Grundsatzvereinbarung über die Erneuerung der Ritom-Konzession

Die SBB, der Kanton Tessin und das kantonale Elektrizitätswerk AET haben eine Grundsatzvereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Wasserkraft im Kraftwerk Ritom getroffen. Die Vereinbarung wurde vom SBB Verwaltungsrat gutgeheissen; der Tessiner Staatsrat genehmigte sie, nachdem der AET-Verwaltungsrat seine Zustimmung gegeben hatte.

Die SBB und der Kanton Tessin haben sich in einer Grundsatzvereinbarung über die Nutzung der Ritom-Wasserkraft geeinigt, welche die SBB bisher in alleiniger Kompetenz bewirtschaftet hat. Die vereinbarte Lösung sieht die Gründung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft für das Kraftwerk Ritom und die dortige Nutzung des Wassers vor. Das Wasser stammt nebst dem Kanton Tessin auch aus den Kantonen Uri und Graubünden (Zuflüsse in den Lago Ritóm).

Die künftige «Ritom SA», an der sich die SBB zu 75 Prozent und der Kanton Tessin zu 25 Prozent beteiligen, wird den Partnern dank des auf 80 Jahre ausgerichteten Konzessionsgesuchs langfristig Vorteile bringen.

Die SBB wird das bei der zuständigen Bundesbehörde eingeleitete Verfahren zur Inanspruchnahme der Ritom-Wasserkraft sistieren. Endgültig zurückziehen wird sie das entsprechende Gesuch, sobald der «Ritom SA» die Konzession erteilt wurde. Im Frühling 2011 will die SBB das endgültige Konzessionsgesuch für das Unternehmen «Ritom SA» beim Kanton Tessin einreichen. Die Erteilung der Konzession obliegt dem Tessiner Kantonsparlament.

Die getroffene Grundsatzvereinbarung umfasst für beide Parteien tragbare technische Lösungen für die bestehenden, gemeinsam zu bewirtschaftenden Anlagen. Sie trägt den Interessen des Kantons Tessin und der AET Rechnung, insbesondere durch deren Beteiligung in Höhe von 25 Prozent an der «Ritom SA». Die Betriebsgesellschaft wird die bestehenden und künftigen Wasserfassungsanlagen, Leitungen und Stauanlagen für die weitere Nutzung anteilsmässig bewirtschaften. Dank der Vereinbarung können der Kanton und die AET ihre Politik zur Förderung der einheimischen Produktion erneuerbarer Energie weiterführen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton gestärkt.

Für die SBB ist die Grundsatzvereinbarung ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Bahnstromversorgung im Tessin, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den künftigen Betrieb des Gotthard- und des Ceneribasistunnels. Die Züge der SBB fahren zu rund 70 Prozent mit praktisch klimaneutralem Strom aus Wasserkraftwerken. Die Grundsatzvereinbarung trägt erheblich dazu bei, dass die SBB diesen Umweltvorteil auch künftig für ihren Betrieb nutzen kann.

Quelle: Text SBB, 2011
Wasserkraftwerk Ritom (TI): Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplanung

Der Bundesrat hat am 12. September 2014 die vom Kanton Tessin eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für das Wasserkraftwerk Ritom genehmigt. Als Ausgleich für die vorgesehene Mehrnutzung von drei Bergbächen wird auf eine bestehende Wasserfassung verzichtet, was sich positiv auf den unteren Abschnitt der Garegna sowie auf den Ticino auswirkt. Dank dieser Planung kann das Wasserkraftwerk seine jährliche Energieproduktion um rund 6 Gigawattstunden erhöhen.

Die Planung sieht eine Mehrnutzung - sprich eine Absenkung der Restwassermengen - von drei Wildbächen vor, nämlich des oberen Abschnitts der Garegna, des Reno di Medel und des Riale La Foss. In der Höhe, auf der die Mehrnutzung erfolgt, weisen die drei Bäche ein starkes Gefälle und einen geringen ökologischen Wert auf. Als Ausgleich für diese Mehrnutzung wird eine bestehende Wasserfassung im unteren Abschnitt der Garegna nicht mehr genutzt und rückgebaut. Damit gelangt künftig mehr Wasser in die Garegna und in den Ticino unterhalb von Stalvedro, wodurch sich die Qualität der Fischlebensräume und der ökologische Zustand der beiden Gewässer im Allgemeinen verbessern dürfte.

Schutz- und Nutzungsplanung gemäss Gewässerschutzgesetz

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen eine Mindestrestwassermenge in Flüssen verbleiben muss, welche die Erhaltung der natürlichen Funktionen des Gewässers (z. B. Lebensraum für Flora und Fauna, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) gewährleistet. In gewissen Fällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Bedingung dafür ist jedoch, dass geeignete Ausgleichsmassnahmen getroffen werden. In diesem Fall sind der Umfang der Mehrnutzung sowie die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen in einer Schutz- und Nutzungsplanung festzuhalten, welche vom Bundesrat genehmigt werden muss.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU , 12. September 2014

Die Konzession für das Kraftwerk Ritom und die Nutzung des Wassers aus Lago Ritom ist 2005 abgelaufen. Der heutige Stausee soll nach Ideen der Betreibergesellschaft (bisher SBB, neu Ritom AG) in ein Pumpspeicher Kraftwerk umgewandelt werden.

Die SBB und der Kanton Tessin haben sich in einer Grundsatzvereinbarung über die Nutzung der Ritom-Wasserkraft geeinigt, welche die SBB bisher in alleiniger Kompetenz bewirtschaftet hat. Die vereinbarte Lösung sieht die Gründung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft für das Kraftwerk Ritom und die dortige Nutzung des Wassers vor. Das Wasser stammt nebst dem Kanton Tessin auch aus den Kantonen Uri und Graubünden (Zuflüsse in den Lago Ritóm).

Funicolare - Standseilbahn

Zuflüsse in den Lago Ritóm

Das Wasser, welches in der unmittelbaren Umgebung des Lago Ritom gefasst wird, reicht nicht aus um den Staussee zu füllen. In einem rund 4,5 km langen Stollen wird das Wasser vom Unteralptal bei Andermatt (Kanton Uri) gefasst ins Canaria-Tal (Kanton Tessin) geleitet und von dort durch einen weiteren 2,5 km langen Stollen in den Lago Ritom (Kanton Tessin) geleitet.

Im Cadlimo-Tal (Kanton Tessin) besteht eine weitere Fassung, bei welchem das Wasser des Medelser Rhein statt in den nahen Stausee am Lukmanier (Kanton Graubünden) zu leiten, in einem rund 1,5 km langen Stollen dem Murinascia Grande im Tamina Tal (Kanton Tessin) zugeführt wird. Der Murinascia Grande bringt das Wasser in den Lago Ritom.

Das Wasser des Lago Cadagno und des Lago Tom (Kanton Tessin) wird dem Stausee direkt und ohne Stollen zugeleitet.

Zuflüsse in den Lago Ritom

Wasserkraftwerk Ritom (TI): Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplanung

Der Bundesrat hat am 12. September 2014 die vom Kanton Tessin eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für das Wasserkraftwerk Ritom genehmigt. Als Ausgleich für die vorgesehene Mehrnutzung von drei Bergbächen wird auf eine bestehende Wasserfassung verzichtet, was sich positiv auf den unteren Abschnitt der Garegna sowie auf den Ticino auswirkt. Dank dieser Planung kann das Wasserkraftwerk seine jährliche Energieproduktion um rund 6 Gigawattstunden erhöhen.

Die Planung sieht eine Mehrnutzung - sprich eine Absenkung der Restwassermengen - von drei Wildbächen vor, nämlich des oberen Abschnitts der Garegna, des Reno di Medel und des Riale La Foss. In der Höhe, auf der die Mehrnutzung erfolgt, weisen die drei Bäche ein starkes Gefälle und einen geringen ökologischen Wert auf. Als Ausgleich für diese Mehrnutzung wird eine bestehende Wasserfassung im unteren Abschnitt der Garegna nicht mehr genutzt und rückgebaut. Damit gelangt künftig mehr Wasser in die Garegna und in den Ticino unterhalb von Stalvedro, wodurch sich die Qualität der Fischlebensräume und der ökologische Zustand der beiden Gewässer im Allgemeinen verbessern dürfte.

Schutz- und Nutzungsplanung gemäss Gewässerschutzgesetz

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen eine Mindestrestwassermenge in Flüssen verbleiben muss, welche die Erhaltung der natürlichen Funktionen des Gewässers (z. B. Lebensraum für Flora und Fauna, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) gewährleistet. In gewissen Fällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Bedingung dafür ist jedoch, dass geeignete Ausgleichsmassnahmen getroffen werden. In diesem Fall sind der Umfang der Mehrnutzung sowie die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen in einer Schutz- und Nutzungsplanung festzuhalten, welche vom Bundesrat genehmigt werden muss.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU , 12. September 2014
Wasserkraft Schweiz Wasserkraftanlagen in der Schweiz
Energie Wallis Energielandschaft am Nufenenpass
Wasserkraft: Speicherkraftwerke
Talsperren Mauertypen - Staumauern und Stauseen Bilder und Daten
Wasserkraftanlagen in der Schweiz Statistiken
RAOnline Schweiz
Wandergebiet Ritóm-Piora
flag
Wasserkraftwerke in der Schweiz
Flusskraftwerke Rheinfelden AG
Rupperswil - Auenstein AG
Eglisau-Glattfelden ZH
Oberes Urner Reusstal UR
Wildegg-Brugg AG
Hagneck BE
Speicherkraftwerke Cleuson-Dixence VS
Lucendro TI
Lona und Mottec VS
Ova Spin GR
Altstafel und Griessee VS
Göschenen (Göscheneralp)
Pumpspeicherkraftwerke Lago Bianco GR
Linth - Limmern GL
Innertkirchen - Grimsel BE
Nant de Drance VS
Magpragg SG

nach oben

Pumpspeicherkraftwerke
Wasserkraftwerke Speicherkraftwerk
Wasserkraftwerke Flusskraftwerk
Elektrische Energie Produktion & Verbrauch
Kernenergie
Links
Externe Links
Bundesamt für Energie
Links zu Kraftwerksbetreibern
Externe Links
Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance Electricité Emosson
Industrielle Werke Basel IWB Alpiq
Forces Motrices Valaisannes FMV SBB
top
vorangehende Seite