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Abwasserreinigungsanlagen - Mikroverunreinigungen

Nachrüstung von acht regionalen Abwasserreinigungsanlagen im Kanton Aargau geplant

Seit 2016 verpflichtet der Bund die Kantone, eine Planung zu erstellen und jene Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zu bezeichnen, die eine Behandlungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen (MV) einbauen müssen. Nach den geplanten ARA-Zusammenschlüssen soll diese Nachrüstung im Aargau auf acht regionalen ARA erfolgen. Die Umsetzung ist schrittweise zwischen 2018 und 2035 geplant.

Mikroverunreinigungen finden sich in zahlreichen Produkten des täglichen Lebens, so etwa in Medikamenten, Reinigungsmitteln oder Kosmetika, aber auch in Pflanzenschutzmitteln und industriellen Erzeugnissen. Diese gelangen unter anderem über gereinigtes Abwasser in die Gewässer. Bereits in sehr tiefen Konzentrationen können Wasserlebewesen sowie Trinkwasserressourcen beeinträchtigt werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Einträge von Mikroverunreinigungen durch Massnahmen in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) deutlich verringert werden können.

Seit 1. Januar 2016 sind die Kantone durch das Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV) verpflichtet eine Planung zu erstellen und jene ARA zu bezeichnen, die eine Behandlungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen einbauen müssen.

Gemäss den Bundesvorgaben sind ARA massnahmenpflichtig, die folgende Kriterien erfüllen:

ARA mit mehr als 80'000 angeschlossenen Einwohnern;
ARA mit mehr als 24'000 angeschlossenen Einwohnern im Einzugsgebiet von Seen;
ARA mit mehr als 8'000 angeschlossenen Einwohnern an Fliessgewässern mit einem Abwasseranteil von mehr als zehn Prozent;
ARA mit mehr als 8'000 angeschlossenen Einwohnern umgeben von besonderen hydrogeologischen Verhältnissen;
ARA mit mehr als 1'000 angeschlossenen Einwohnern mit Vorflutern in ökologisch sensiblen Gebieten.

Die nötigen Massnahmen sind bis Ende 2040 umzusetzen.

Aufrüstung auf acht regionalen ARA

Die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat den Handlungsbedarf in Bezug auf Mikroverunreinigungen bei allen ARA im Kanton Aargau nach den oben beschriebenen Kriterien bewertet. Daraus ergibt sich, dass 19 ARA im Kanton mit einer MV-Stufe nachgerüstet werden müssen. Durch die geplanten ARA-Zusammenschlüsse gemäss Richtplanauftrag beziehungsweise dem kantonalen Konzept Abwasserreinigung aus dem Jahr 2014 wird nicht jede ARA eine eigene MV-Stufe realisieren müssen.

Die Nachrüstung kann nach geplanten Zusammenschlüssen effizienter auf acht regionalen ARA erfolgen. Es sind dies die regionalen ARA Aarau, Aarburg (gemeinsam mit der ARA Erzo Oftringen), Baden, Hallwilersee/Seengen, Lenzburg, Muri, Oberes Surbtal/Ehrendingen und Reinach. Bei den ARAs Baden und Aarburg ist die Voraussetzung, dass bis 2035 die Schwelle von 80'000 angeschlossenen Einwohnern erreicht wird.

Falls die ARA Hallwilersee/Seengen an die ARA Lenzburg angeschlossen wird, ist dort keine eigene MV-Stufe erforderlich. Die Massnahmen in den betroffenen ARA werden nach ökologischen Prioritäten und in Abstimmung auf den Erneuerungsbedarf oder den Zeitpunkt der ARA-Zusammenschlüsse schrittweise zwischen 2018 und 2035 umgesetzt. Nach der Umsetzung der kantonalen Planung wird das Abwasser von rund 430'000 Einwohnerinnen und Einwohner (zwei Drittel der Bevölkerung) über eine MV-Stufe gereinigt, dadurch werden die Gewässer massgebend entlastet.

Die Mitfinanzierung des Bundes geht für die zusammengeschlossenen ARA nicht verloren. Sie wird im gleichen Rahmen für die Anschlussleitungen ausgerichtet. Die Investitionen werden vom Bund zu 75 Prozent mitfinanziert. Ein entsprechender Fonds wird über eine Abwasserabgabe von 9 Franken pro Person und Jahr gespeist, die der Bund seit 2016 bei den ARA erhebt.

Im Kanton Aargau wurde bereits Pionierarbeit geleistet

Auf der ARA Reinach wurde im Herbst 2016 im Zuge der Gesamterneuerung die MV-Stufe bereits realisiert.
Das realisierte Verfahren umfasst eine Ozonung (Behandlung des Abwassers mit Ozon) mit anschliessender Sandfiltration. Es handelt sich um die zweite Ozonung, welche in der Schweiz in Betrieb steht. Die Anlage erreicht eine sehr gute Eliminationsrate und stösst auf grosses Interesse bei der Forschung, den Kantonen, den Planern und anderen ARA, welche ebenfalls ausgerüstet werden müssen.
Ozon
Quelle: Text Kanton Aargau, 30. November 2018
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Abwasserreinigung

Die bereits heute zum Teil praktizierte Trennung von Regenwasser und Abwasser entlastet die Abwasserreinigungsanlagen deutlich. Die Zusammenlegung von kleineren Kläranlagen ermöglicht eine effizientere Reinigung. Neue Methoden müssen entwickelt werden, damit kleinste Mengen an Mikroverunreinigungen festgestellt und aus dem Abwasser entfernt werden können.

Blaues Wasser Unverschmutztes Wasser, das in Bächen und Flüssen abfliesst, bzw. in Seen oder im Grundwasser ruht (kann auch der Schneebzw. Gletscherschmelze entstammen) und irgendwann ins Meer fliesst.
Graues Wasser: Wassermengen, welche durch den Verbrauch verschmutzt werden, sodass sie nicht mehr nutzbar sind.
Grünes Wasser: Im Boden gespeichertes Regenwasser, das von den Pflanzen genutzt wird.
Quelle: Text aus Blanc Pascal und Schädler Bruno (2013): Das Wasser in der Schweiz - ein Überblick. Schweizerische Hydrologische Kommission

Arznei und Pestizide als neue Gefahren

Die Abwasserreinigung muss sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen. Bestimmte Stoffe wie Mikroverunreinigungen, Reste von Medikamenten, Chemikalien aus Waschmitteln, Hygieneartikel und Schönheitsprodukten lassen sich noch nicht oder nur mit kostspieligen Nachrüstungen aus dem Abwasser beseitigen. Bestandteile von Salben und Cremes gelangen über den Ablauf von Duschen ins Klärwasser. Medikamentenreste, welche nach der Einnahme durch den menschlichen Organismus unvollständig absorbiert oder abgebaut wurden, werden über das Spülwasser der Toiletten in die Kanalisation eingeleitet.

Wie Medikamentenreste können auch bestimmte Industrieabwässer nicht restlos durch Kläranlagen gereinigt werden können. Auch Pestizide (Pflanzenschutzmittel) sickern durch die Böden ins Grundwasser, wo sie in sehr geringen Konzentrationen nachweisbar sind.

Abwässer werden Kläranlagen zugeleitet, wo sie mechanisch, biologisch und chemisch behandelt werden, bevor man sie wieder in die Natur zurückleiten kann. Fast immer werden in den Abwasserreinigungsanlagen Mikroorganismen, z.B. Bakterien, zur Reinigung der Abwässer eingesetzt. Diese Mikroorganismen ernähren sich von den Schadstoffen und bauen sie dabei ab. Nicht alle flüssigen Abfällen, welche in der Industrie oder in den Hauhalten entstehen, sind für Bakterien abbaubar. Besondere Problemschadstoffe müssen daher beim Verursacher vorbehandelt werden.

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Weitere Informationen
Wasser
Umweltbericht «Umwelt Schweiz 2018»
Geologie und Geomorphologie
Ozeane: Meere und Küsten
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Eawag Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs
Kanton Aargau
Bundesamt für Umwelt BAFU Schweiz
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