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Kantonswechsel von Moutier: weitere Übergangsmassnahmen ab 1. Juli 2025
Die Vorbereitungen für den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura schreiten voran. Der Regierungsrat des Kantons Bern und die Regierung des Kantons Jura haben im Hinblick auf den Kantonswechsel von Moutier sieben neue Vollzugsvereinbarungen verabschiedet. Diese Bestimmungen ergänzen das von den beiden Kantonen verabschiedete Moutier-Konkordat und sollen für die Bevölkerung einen reibungslosen Übergang gewährleisten.
Die beiden Kantonsregierungen haben sieben Vollzugsvereinbarungen verabschiedet, von denen einige am kommenden 1. Juli in Kraft treten werden. Darin werden folgende Themenbereiche geregelt:
Volksschule: Übergang vom bernischen zum jurassischen Schulsystem im August2026 und Stellung des Lehrpersonals Sekundarstufe II: Klärung der Aufnahmekriterien und der Schulorte für Lernende aus Moutier und aus dem Kanton Bern
Burgergemeinde: Integration in die jurassische Rechtsordnung, ähnlich wie bei der Einwohnergemeinde und gemäss dem Willen der Burgergemeinde Einbürgerungen: Automatische Übertragung der bei der bernischen Verwaltung hängigen Verfahren an den Kanton Jura
Belastete Standorte: Klärung des Umgangs mit und Begleitung der Sanierung des ehemaligen Industriegeländes «Fradec» gemäss den im Konkordat festgelegten Grundsätzen
Nummernschilder: Möglichkeit der kostenlosen Änderung bis zum 30. April 2026 für Halterinnen und Halter von Fahrzeugen mit Standort Moutier
Öffentliche Dienstleistungen: Verabschiedung mehrerer allgemeiner Grundsätze, um die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten, die von den Verwaltungen der beiden Kantone zugunsten der Bevölkerung erbracht werden.
Die Regierungen der Kantone Bern und Jura werden in den kommenden Monaten weitere Vollzugsvereinbarungen, die derzeit noch diskutiert werden, verabschieden. Der Kantonswechsel von Moutier erfolgt per 1. Januar 2026
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| Quelle: Text Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Bern und Jura, 2. Juni 2025 |
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