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Schweiz Kantone Bern und Jura
Kanton Bern: Konkordat über den Kantonswechsel von Moutier
Informationen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Bern im Zusammenhang mit der Volksabstimmung
September 2024
Bern und Jura Moutier-Konkorat
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Berner Jura und Kanton Jura
Kantonszugehörigkeit von Moutier
Konkordat über den Kantonswechsel von Moutier

22. September 2024: Volksabstimmungen über das Konkordat in den Kantonen Bern und Jura

Informationen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Bern im Zusammenhang mit der Volksabstimmung

Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura

Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke)

1. Vorlage:

Artikel 84 der Kantonsverfassung erwähnt die drei Amtsbezirke des Berner Juras und damit auch den Amtsbezirk Moutier. Wenn die Gemeinde Moutier zum Kanton Jura wechselt, ist es nicht sachgerecht, dass weiterhin ein Amtsbezirk des Kantons Bern den Namen «Moutier» trägt. Die Kantonsverfassung soll daher angepasst werden.

Dies wird zum Anlass genommen, im ganzen Kanton auf die Einteilung des Kantonsgebiets in Amtsbezirke zu verzichten. Mit der Reform der dezentralen Verwaltung 2010 wurden die Verwaltungsregionen und Verwaltungskreise eingeführt. Die Amtsbezirke haben heute keine Funktion mehr als Gebiets- und Verwaltungseinheiten des Kantons. Deshalb sollen sie aus der Verfassung gestrichen werden.

Die Verfassungsänderung kann unabhängig davon in Kraft treten, ob Moutier zum Kanton Jura wechselt oder beim Kanton Bern bleibt (Abstimmung über Vorlage 2).

2. Vorlage:

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Moutier haben sich am 28. März 2021 für den Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Jura ausgesprochen. Die beiden Kantonsregierungen erarbeiteten in der Folge einen interkantonalen Vertrag, ein sogenanntes Kon.kordat. Dieses regelt die wichtigsten Punkte des Kantonswechsels. Unter anderem stellt es sicher, dass die öffentlichen Dienstleistungen beim Kantonswechsel nahtlos weiter angeboten werden. Teil der Abmachung zwischen den beiden Kantonen ist zudem die Übertragung der Grundstücke in Moutier, die dem Kanton Bern gehören.

Das Konkordat beendet die Jurafrage. Es legt fest, dass die beiden Kantone ihre territo.rialen Streitigkeiten hinter sich lassen und die gemeinsame Kantonsgrenze respektieren.
Die Stimmberechtigten der Kantone Bern und Jura stimmen gleichzeitig über die Vorla.ge ab. Das Konkordat muss von beiden Kantonen angenommen werden. Anschliessend muss die Gebietsänderung vom Bundesparlament genehmigt werden, bevor Moutier wie beabsichtigt auf den 1. Januar 2026 den Kanton wechseln kann.

Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke)

Da die Amtsbezirke heute keine Rolle mehr spielen, sollen sie aus der Verfassung gestrichen werden. Anlass für diese Änderung ist der Kantonswechsel von Moutier. Änderungen der Kantonsverfassung müssen zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Deshalb kommt es zur Volksabstimmung.

Hintergrundinformationen

Die Stimmberechtigten von Moutier haben sich am 28. März 2021 für den Wechsel ihrer Gemeinde zum Kanton Jura ausgesprochen. Die Kantone Bern und Jura regeln diesen Kantonswechsel in einem Konkordat. Über dieses Konkordat stimmen die Stimm.berechtigten der beiden Kantone in einer separaten Vorlage ab (siehe Vorlage 2). Kommt es zum Kantonswechsel, drängt sich auch eine Änderung der bernischen Kantonsverfassung auf. Darum geht es bei dieser Vorlage (Vorlage 1).

Kein Amtsbezirk Moutier mehr

Die Kantonsverfassung erwähnt heute die drei Amtsbezirke des Berner Juras im Zusammenhang mit der Wahl für den garantierten Sitz des Berner Juras im Regierungsrat (Artikel 84). Wenn die Gemeinde Moutier den Kanton wechselt, ist die Bezeichnung «Amtsbezirk Moutier» nicht mehr sachgerecht: Es gäbe dann ein Gebiet mit dem Namen «Moutier», obwohl Moutier nicht mehr zum Kanton Bern gehört. Deshalb sollen die drei Amtsbezirke Courtelary, Moutier und La Neuveville ersetzt werden durch die 2010 ein.geführte Verwaltungsregion Berner Jura. Die Verwaltungsregion ist deckungsgleich mit den drei Amtsbezirken. Materiell ändert sich also nichts.

Amtsbezirke heute ohne Bedeutung

Mit der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wurden im Jahr 2010 die Ver.waltungsregionen und Verwaltungskreise eingeführt. Seither hatten die Amtsbezirke nur noch eine Bedeutung im Berner Jura und im Raum Biel/Bienne. Diese letzten Funktionen verloren sie im Jahr 2021 bei der Änderung des Gesetzes über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne. Deshalb sollen nun mit der Verfassungsänderung generell die Amtsbezirke aufgehoben und aus der Verfassung gestrichen werden. Dies betrifft die Bestimmungen zur Gliederung des Kantonsgebiets (Artikel 3) und zur dezentralen kantonalen Verwal.tung (Artikel 93).

Änderung wegen Kantonswechsel

Die vorliegende Verfassungsänderung wurde ausgelöst durch den geplanten Kantons.wechsel der Gemeinde Moutier. Sie kann aber auch dann in Kraft treten, wenn Moutier beim Kanton Bern bleibt. Die Amtsbezirke haben so oder so ihre Bedeutung verloren.

Sollten die Stimmberechtigten die vorliegende Verfassungsänderung ablehnen, hätte dies keinen Einfluss auf die Kantonszugehörigkeit von Moutier. Ob Moutier den Kanton wechselt oder nicht, wird mit der Abstimmung über das Konkordat (Vorlage 2) entschie.den.

Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung 2010

Mit der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wurde der Kanton Bern 2010 in fünf Verwaltungsregionen (Berner Jura, Seeland, Bern-Mittelland, Emmen.tal-Oberaargau und Oberland) und zehn Verwaltungskreise unterteilt. Diese traten an die Stelle der 26 Amtsbezirke. Seit 2010 spielten die Amtsbezirke kaum mehr eine Rolle. Sie hatten nur noch eine Bedeutung im Berner Jura und bis Ende 2021 im Raum Biel/Bienne. Heute haben die Amtsbezirke nur noch historischen Charakter, aber keine Funktion mehr als ordentliche Gebiets- und Verwaltungseinheiten des Kantons.

Die Gemeinde Moutier hat sich für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Der Kantonswechsel wird in einem Konkordat geregelt. Dieses zieht einen Schlussstrich unter die Jurafrage. Das bernische und das jurassische Parlament haben das Konkordat im März 2024 genehmigt. Es muss nun in beiden Kantonen den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Deshalb kommt es zur Volksabstimmung.

Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura

Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Moutier haben sich am 28. März 2021 mit 2114 zu 1740 Stimmen für einen Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Jura entschieden. Im Anschluss daran nahmen die beiden Kantone die Arbeiten auf, um die Grundzüge des Kantonswechsels zu regeln. Das Ergebnis der zwei Jahre dauernden Verhandlungen ist das vorliegende .Konkordat, das die Regierungen beider Kantone am 24. November 2023 unterzeichnet haben. Beide Kantonsparlamente haben das Konkordat im März 2024 genehmigt. Der Kantonswechsel soll auf den 1. Januar 2026 hin erfolgen.

Kantonale Grundstücke gehen an den Kanton Jura über

Damit die Gemeinde Moutier mit ihren rund 7'200 Einwohnerinnen und Einwohnern den Kanton wechseln kann, müssen viele Fragen geklärt werden. Als besondere Herausforderung kommt bei Moutier hinzu, dass die Gemeinde ein regionales Zentrum ist, in dem sich zahlreiche Verwaltungseinheiten und Kantonsliegenschaften befinden. Da der Kanton Bern für diese Liegenschaften keine Verwendung mehr haben wird, muss der Eigentumsübergang geregelt werden. Die beiden Kantone einigten sich auf folgende Lösung: Sämtliche bernischen Grundstücke (Gebäude, Strassen, Kunstbauten, Landflächen, Wälder, Gewässer usw.) gehen an den Kanton Jura über. Übertragen werden zudem auch einzelne Aktien und Genossenschaftsanteile von Gesellschaften, die einen Bezug zu Moutier oder zum Kanton Jura haben.

Ausgleichszahlung zu erwarten

Die Ausscheidung der Vermögenswerte geht vom Grundsatz aus, dass der Kanton Jura wegen des Wechsels von Moutier Anspruch auf einen Anteil am bernischen Vermögen hat. Dieser Anteil entspricht dabei dem Anteil der Bevölkerung Moutiers an der Gesamtbevölkerung des Kantons Bern («proportionaler Anteil»). Der Wert der übertragenen Grundstücke und Beteiligungen wird voraussichtlich grösser sein. Darum ist davon auszugehen, dass der Kanton Jura dem Kanton Bern einen Ausgleichsbetrag bezahlen muss. Dieser würde gemäss den per Ende 2023 gültigen Bilanz- und Bevölkerungszahlen rund 4,4 Millionen Franken betragen. Massgebend werden jedoch die Zahlen per Ende des Jahres vor dem Kantonswechsel sein.

Konkordat sorgt für Klarheit

Das Konkordat umfasst insgesamt 36 Artikel. Es stellt Rechtssicherheit her und gewähr.leistet, dass die staatlichen Leistungen nach dem Kantonswechsel möglichst nahtlos weiter erbracht werden. So bestimmt es unter anderem die Grundsätze für den Über.gang in den Bereichen Verwaltung, Steuern, Justiz, Schule oder Spitalwesen. Ausser.dem regelt das Konkordat, wie die Bevölkerung ihre wirtschaftlichen und beruflichen Tätigkeiten über den Kantonswechsel hinweg weiter ausüben kann. Auch im Bereich des Bürgerrechts und der politischen Rechte sorgt das Konkordat für Klarheit. Ins.besondere ermöglicht es den Stimmberechtigten von Moutier, bereits 2025 an den Gesamterneuerungswahlen des Kantons Jura teilzunehmen. Schliesslich bestimmt das Konkordat auch, wie in einer Übergangszeit nach dem Kantonswechsel die Leistungen aus dem nationalen Finanzausgleich zwischen den beiden Kantonen aufgeteilt werden.

Die weiteren Einzelheiten, die über die grundsätzlichen Regelungen des Konkordats hin.ausgehen, werden später in sogenannten Vollzugsvereinbarungen zwischen den beiden Kantonsregierungen festgelegt.

Was ist ein Konkordat?

Ein Konkordat ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Kantonen. Es wird von den beteiligten Kantonen gemeinsam erarbeitet, sie einigen sich auf den Inhalt. Der Vertrag stellt interkantonales Recht dar und kann nicht einseitig von einem Kanton abgeändert werden.

Karte «Geografische Lage der Gemeinde Moutier»

Die Landkarte fokussiert sich in ihrer Darstellung auf die zum Kanton Bern gehörende Verwaltungsregion Berner Jura und den ihr angrenzenden Kanton Jura. Innerhalb der Verwaltungsregion Berner Jura ist die Gemeinde Moutier eingezeichnet. Diese teilt eine Grenze mit dem Kanton Jura und würde sich beim Kantonswechsel in dessen Gebiet eingliedern.

Ende der Jurafrage

Das Konkordat beendet die Jurafrage. Beide Kantone verpflichten sich, ihre gegenseitigen Grenzen im Geiste des Bundesfriedens zu achten und alle territorialen Streitigkeiten endgültig zu beenden. Das Konkordat enthält deshalb auch die Bedingung, dass der Kanton Jura den Artikel 139 seiner Kantonsverfassung aufhebt. Dieser Artikel betrifft die Schaffung eines neuen Kantons, der das Gebiet des Berner Juras und des heutigen Kantons Jura umfasst.

So geht es weiter

Die Stimmberechtigten der Kantone Bern und Jura stimmen gleichzeitig am 22. September 2024 über das Konkordat ab. Es kann nur in Kraft treten, wenn beide Kantone Ja dazu sagen. Im Kanton Jura müssen die Stimmberechtigten zudem der Aufhebung von Artikel 139 der Kantonsverfassung zustimmen.

Auch im Kanton Bern soll die Kantonsverfassung vor dem Hintergrund des Kantons.wechsels angepasst werden (Vorlage 1). Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung für den Kantonswechsel von Moutier.

Abschliessend muss das Bundesparlament die Gebietsänderung genehmigen, bevor Moutier wie beabsichtigt am 1. Januar 2026 den Kanton wechseln kann.

Kantonszugehörigkeit von Moutier definitiv geregelt

Mit der Abstimmung über das Konkordat entscheiden die Stimmberechtigten der bei.den Kantone endgültig über die Kantonszugehörigkeit von Moutier. Lehnen die Stimm.berechtigten in einem der beiden Kantone das Konkordat ab, so kann Moutier nicht zum Kanton Jura wechseln. Die beiden Kantone haben vereinbart, dass das Verfahren zur Beilegung der Jurafrage auch in diesem Fall endet: Die Kantonszugehörigkeit vonMoutier und aller anderen Gemeinden des Berner Juras würde auch bei einem Nein zum Konkordat als definitiv geregelt gelten.

Jurafrage

Der Begriff «Jurafrage» steht für die Geschichte des Kantons Jura bis zu seiner Gründung im Jahr 1979 sowie den nachfolgenden Konflikt, in dem Teile der Bevölkerung eine Wiedervereinigung des neuen Kantons mit dem Berner Jura anstrebten. Im Jahr 2012 vereinbarten die Regierungen der beiden Kantone in einer Absichtserklärung unter Schirmherrschaft des Bundes, diesen Konflikt auf demokratischem Weg beizulegen.

In der Volksabstimmung vom November 2013 entschied sich der Berner Jura mit einem Nein-Stimmenanteil von 72 Prozent gegen eine Wiedervereinigung mit dem Kanton Jura und bestätigte somit seinen Verbleib beim Kanton Bern. Auch die Gemeinden Belprahon und Sorvilier votierten 2017 in Abstimmungen auf Gemeinde.ebene für einen Verbleib beim Kanton Bern. Lediglich die Gemeinde Moutierentschied sich im Jahr 2021 für einen Wechsel zum Kanton Jura (eine erste Abstimmung in Moutier im Jahr 2017 war vom Gericht für ungültig erklärt worden).

Mit der Abstimmung über das Konkordat endet der demokratische Prozess zur Beilegung der Jurafrage.

Quelle: Text Kanton Bern , Staatskanzlei , im September 2024
Zusammenfassung der Abstimmungsinformationen: RAOnline

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Moutier-Konkordat
RAOnline Downloads
Quelle: Kanton Bern
 
Vortrag der Staatskanzlei des Kantons Bern zum Moutier-Konkordat
Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier-Konkordat)
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République et Canton du Jura
 
Vortrag Kanton Jura zum Moutier-Konkordat
RAPPORT RELATIF AU PROJET DE CONCORDAT ENTRE LE CANTON DE BERNE ET
LA REPUBLIQUE ET CANTON DU JURA CONCERNANT LE TRANSFERT DE LA
COMMUNE MUNICIPALE DE MOUTIER DANS LE CANTON DU JURA

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Kanton Bern République et Canton du Jura [frz]
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