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E-Voting Nationalratswahlen 2015 mit dem elektronischen Stimmkanal
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E-Voting (Vote électronique)
Nationalratswahlen 2015

Nationalratswahlen mit dem elektronischen Stimmkanal

Die Kantone Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg werden bei den Nationalratswahlen den elektronischen Stimmkanal anbieten. Der Bundesrat hat die Gesuche der vier Kantone bewilligt. Keine Bewilligung erhielten die Kantone des Consortiums Vote électronique.

In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg werden alle registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten (rund 34'000) per Internet an den Nationalratswahlen teilnehmen können. Rund 96'000 Stimmberechtigte, die in den Kantonen Genf und Neuenburg wohnhaft sind, werden ebenfalls elektronisch wählen können. Der Bundesrat hat die Gesuche dieser vier Kantone an seiner Sitzung vom 12. August 2015 bewilligt.

Bei den Nationalratswahlen 2011 hatten 22'000 Stimmberechtigte der Kantone Aargau, St. Gallen, Graubünden und Basel-Stadt elektronisch wählen können. Im Gegensatz zu 2011, als alle involvierten Kantone nur Auslandschweizer Stimmberechtigte in die Versuche einbezogen haben, werden 2015 zum ersten Mal auch Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Inland elektronisch wählen können.

Systeme erlauben individuelle Verifizierung der Stimmabgabe

Bei den Nationalratswahlen 2015 kommen für den elektronischen Stimmkanal zwei Systeme zum Einsatz. Sowohl dasjenige des Kantons Genfs, das in Genf, Basel-Stadt und Luzern zur Anwendung gelangt, als auch dasjenige des Kantons Neuenburg gehören der sogenannten zweiten Generation an und sind individuell verifizierbar. Dank dem Einsatz von personalisierten Codes haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist.

Nicht bewilligen konnte der Bundesrat die Gesuche der Kantone des Consortiums Vote électronique für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der Nationalratswahlen 2015. Betroffen sind die Kantone Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau. Anfang Juli hat das Consortium die Bundeskanzlei über die Ergebnisse eines von ihm in Auftrag gegebenen externen Audits informiert. Dieses weist im System des Consortiums eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses nach. Diese Lücke kann technisch behoben werden, jedoch ist dies vor den Nationalratswahlen nicht mehr rechtzeitig möglich. Zudem erfüllt das System des Consortiums nicht alle Anforderungen der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe. Diese Bestimmungen sind seit dem 1. Juli 2015 zwingend zu erfüllen. Mit seinem Entscheid verfolgt der Bundesrat seine Strategie zur schrittweisen Einführung der elektronischen Stimmabgabe nach dem Ansatz «Sicherheit vor Tempo» weiter

Quelle: Text Bundeskanzlei, August 2015

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