Statistiken über die Schweiz: Bevölkerung
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Statistik Schweiz Bevölkerung
Wohnbevölkerung der Schweiz 2020 provisorisch 2021
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Staatskunde - Statistiken Schweiz
Ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 2020
provisorische Ergebnisse
Die Bevölkerung der Schweiz wächst trotz vermehrter Todesfälle

Gemäss den provisorischen Ergebnissen 2020 der Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) des Bundesamtes für Statistik (BFS) wuchs die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz per Ende 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,7% auf 8,7 Millionen Personen. Die Zahl der Todesfälle stieg auf 76 000 an, während die Eheschliessungen, Geburten und Scheidungen zurückgingen.

Am 31. Dezember 2020 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8 667 100 Personen, gegenüber 8 606 000 Ende 2019 (+61 100 Personen, +0,7%). Die Bevölkerungszunahme entspricht derjenigen von 2018 und 2019 und ist damit erneut eine der schwächsten der letzten zehn Jahre.

Stark rückläufige Auswanderungen

Die internationalen Wanderungen tragen zur Bevölkerungsentwicklung bei. 2020 verzeichnete die Schweiz 163 000 Einwanderungen (25 600 schweizerische und 137 400 ausländische Staatsangehörige) sowie 106 500 Auswanderungen (25 800 bzw. 80 700). Der Wanderungssaldo ist nach wie vor positiv (+56 500), doch im Vergleich zu 2019 wurde sowohl bei den Einwanderungen als auch bei den Auswanderungen eine Abnahme registriert (-3,9% bzw. -15,6%).

Im Jahr 2020 wanderten Schweizer Staatsangehörige im Vergleich zum Vorjahr häufiger ein (+6,7%) und weniger aus (-17,7%). Bei den Ausländerinnen und Ausländern gingen sowohl die Einwanderungen als auch die Auswanderungen zurück (-5,6% bzw. -14,9%).

Mehr Todesfälle und weniger Geburten

2020 sind in der Schweiz 76 000 Menschen gestorben, dies sind 8200 mehr als im Vorjahr (+12,1%). Diese starke Zunahme hängt mit der Covid-19-Pandemie zusammen. Bei den Männern erhöhte sich die Anzahl Todesfälle im Vergleich zu 2019 stärker als bei den Frauen (+14,6% gegenüber +9,9%). Bei den Personen ab 65 Jahren stiegen die Todesfälle um 12,7% von 59 400 im Jahr 2019 auf 66 900 im Jahr 2020. Zum Vergleich: Die Todesfälle von 0- bis 64-Jährigen nahmen lediglich um 8,2% zu, von 8400 auf 9100. Nahezu in allen Kantonen wurde ein Anstieg der Todesfälle verbucht. Einzige Ausnahme war der Kanton Nidwalden, in dem 2020 zwei Todesfälle weniger registriert wurden als 2019, was einem Rückgang von 0,6% entspricht.

Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geburten lassen sich erst ab Ende 2020 bzw. in den ersten Monaten 2021 eindeutig feststellen. Die Anzahl Geburten in der Schweiz ging von 86 200 im Jahr 2019 leicht auf 85 500 zurück (-0,8%). 72,4% der Geburten erfolgten innerhalb einer Ehe, 27,6% waren nicht ehelich. Gemäss den provisorischen Zahlen lag die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau 2020 bei 1,46. Einen Anstieg der Geburten gegenüber 2019 verzeichneten die Kantone Graubünden (+0,2%), St. Gallen (+1,0%), Solothurn, Nidwalden, Schaffhausen, Wallis, Schwyz und Obwalden (jeweils mehr als 2%).

Der Geburtenüberschuss - die Differenz zwischen Geburten und Todesfällen - belief sich 2020 auf 9500 Personen, gegenüber 18 400 im Vorjahr. Dieser Rückgang von 48% war hauptsächlich auf den Anstieg der Todesfälle zurückzuführen. Damit liegt der Geburtenüberschuss auf dem tiefsten Niveau seit 2004. In den Kantonen Tessin, Bern, Basel-Landschaft, Neuenburg, Graubünden, Jura, Basel-Stadt, Schaffhausen und Glarus war der Geburtenüberschuss sogar negativ, d.h. es starben mehr Menschen als Kinder geboren wurden.

Sinkende Lebenserwartung

Zwischen 2019 und 2020 sank die Lebenserwartung der Männer bei Geburt von 81,9 auf 81,1 Jahre (-0,8 Jahre), jene der Frauen von 85,6 auf 85,2 Jahre (-0,4 Jahre). Diese Abnahmen lassen sich mehrheitlich mit den steigenden Sterberaten im hohen Alter erklären. So ging die verbleibende Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren bei den Männern um 0,7 Jahre (von 20,0 auf 19,3 Jahre) und bei den Frauen um 0,5 Jahre zurück (von 22,7 auf 22,2 Jahre).

Auf kantonaler Ebene verringerte sich die Lebenserwartung der Männer bei Geburt in den Kantonen Obwalden (-2,5 Jahre), Tessin (-2,3) sowie Genf (-2,2) am stärksten, diejenige der Frauen in den Kantonen Jura (-1,8), Genf (-1,5) und Schwyz (-1,4).

Rückläufige Eheschliessungen und Scheidungen

Der Rückgang der Anzahl Eheschliessungen und Scheidungen im Lauf des Jahres 2020 hing vermutlich mit der Covid-19-Pandemie zusammen.

Es wurden 34 900 Ehen geschlossen, 10,4% weniger als 2019. Die Zahl der Eheschliessungen ging generell zurück, sowohl zwischen zwei Schweizer Staatsangehörigen (17 800; -5,2%) als auch zwischen ausländischen (5200; -15,6%) und zwischen gemischt-nationalen Paaren (11 900; -15,0%). Gemäss den provisorischen Zahlen waren Männer bei der Erstheirat im Durchschnitt 32,3 und Frauen 30,2 Jahre alt. Im Vergleich zu 2019 registrierten fast alle Kantone bei den Eheschliessungen rückläufige Zahlen; einzige Ausnahmen sind Nidwalden (+1,6%) und Graubünden (+2,0%).

2020 wurden 16 100 Scheidungen ausgesprochen; dies entspricht einer Abnahme um 4,7% im Vergleich zum Vorjahr. Während die Scheidungen von Schweizer und gemischt-nationalen Paaren gegenüber 2019 zurückgingen (-6,7% bzw. -7,4%), nahmen sie bei den ausländischen Paaren zu (+2,9%). Die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung stieg zwischen 2019 und 2020 von 15,4 auf 15,6 Jahre, was darauf hindeutet, dass sich mehr lang verheiratete Paare scheiden liessen.

Bei Fortsetzung der 2020 beobachteten Trends ist davon auszugehen, dass zwei von fünf Ehen (39,2%) irgendwann mit einer Scheidung enden. Nicht in allen Kantonen ging die Zahl der Scheidungen zurück. Schwyz, Solothurn, Uri, Bern, Jura, Luzern, Glarus, Basel-Landschaft, Obwalden und Appenzell Innerrhoden verbuchten mehr Scheidungen als 2019.

Lebenserwartung

Das BFS publiziert jedes Jahr Zahlen zur Lebenserwartung der Bevölkerung der Kantone. Die Zahlen basieren auf den in einem Zeitraum von zwei Jahren beobachteten Todesfällen, da insbesondere in kleinen Kantonen innerhalb eines Jahres oft nur wenige Todesfälle registriert werden. Wenn nicht genügend Beobachtungen vorliegen, kann die Sterberate nicht für alle Altersgruppen berechnet werden, was wiederum die Berechnung der Lebenserwartung verunmöglicht. Allerdings lassen sich aussergewöhnliche Entwicklungen wie die Auswirkungen einer Pandemie mit Indikatoren, die auf zwei Beobachtungsjahren basieren, nicht hervorheben. Deswegen hat das BFS für 2020 ausnahmsweise jährliche Sterbetafeln für die Kantone berechnet, anhand derer Veränderungen bei der Lebenserwartung von einem Jahr zum nächsten bestimmt werden können.


Sterblichkeit/Übersterblichkeit im Jahr 2020

Das Mortalitätsmonitoring des BFS überwacht fortlaufend die Sterblichkeit in der Schweiz insgesamt und in den Grossregionen, für die Altersgruppen 0–64 und 65+. Ergänzend zur Zahl der wöchentlichen Todesfälle wird ein Erwartungsbereich angegeben, der auf der für die Jahreszeit statistisch erwarteten Zahl von Sterbefällen beruht.

In Wochen, in denen die tatsächliche Zahl der Todesfälle oberhalb des Erwartungsbereichs liegt, wird Übersterblichkeit festgestellt.

Deren Ausmass wird berechnet, indem von der tatsächlichen die erwartete Zahl von Todesfällen subtrahiert wird.

Im Jahr 2020 kam es im Verlauf der ersten Welle der Covid-19-Pandemie vom 16. März 2020 (Woche 12) bis zum 19. April 2020 (Woche 16) zu einer Übersterblichkeit; in der Altersgruppe von 65 Jahren und älter starben rund 1'500 Personen (26%) mehr als erwartet, in der Altersgruppe unter 65 Jahren rund 100 Personen (12%) mehr.

In der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie kam es vom 19. Oktober 2020 (Woche 43) bis zum 31. Januar 2021 (Woche 4) zu einer weiteren Periode mit Übersterblichkeit. Von Woche 43 bis einschliesslich der letzten Woche des Jahres 2020 (Woche 53) starben in der Altersgruppe 65 Jahre und älter rund 7'300 Personen (56%) mehr als erwartet und in der Altersgruppe unter 65 Jahren rund 200 Personen (11%) mehr (Stand 9. März 2021).

Die Übersterblichkeit entwickelte sich in beiden Wellen der Covid-19-Pandemie regional unterschiedlich. In der ersten Welle zeigte sich 2020 die Übersterblichkeit besonders ausgeprägt in der Genferseeregion und im Kanton Tessin. Demgegenüber ging die zweite Welle in allen sieben Grossregionen mit einer deutlichen und anhaltenden Übersterblichkeit einher, die sich bis in den Januar des Jahres 2021 fortsetzte.

Quelle: Text Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, 6. April 2021
Wohnbevölkerung der Schweiz 2019
Demografische Alterung der Schweiz - Alter und Soziale Sicherheit
Bevölkerungsentwicklung

Die Veränderung der Zahl der ständigen Wohnbevölkerung ist auf folgende Komponenten zurückzuführen:

1) Geburtenüberschuss,

2) Wanderungssaldo, inklusive Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung und

3) Bestandesbereinigungen.

Geburtenüberschuss: Differenz zwischen Geburten und Todesfällen.
Einwanderung: Effektive Einwanderung im betreffenden Kalenderjahr und Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung des gleichen Jahres.
Übertritt von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung: Die Personen mit einer gültigen Anwesenheitsbewilligung (Ausweis L, F oder N), die sich seit weniger als einem Jahr in der Schweiz aufhalten, zählen zur nichtständigen Wohnbevölkerung. Nach einem Aufenthalt von mindestens einem Jahr werden sie zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sofern ihre Anwesenheitsbewilligung noch gültig ist.
Wanderungssaldo: Differenz zwischen Ein- und Auswanderungen.
Bestandesbereinigung: Alle Veränderungen der Bevölkerungszahl, die nicht auf demografische Bewegungen zurückgeführt werden können.

Seit dem Statistikjahr 2013 präsentiert das BFS die Migrationszahlen in veränderter Form. Die Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung werden zur Einwanderung und somit auch zum Wanderungssaldo gezählt. Diese Änderung wurde rückwirkend ebenfalls auf die Jahre 2011 und 2012 angewandt.

Quelle: Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, April 2014

UN Trend für die Schweiz bis 2050 Vergleiche mit Deutschland und Österreich
UN DESA 2015 Entwicklung der Weltbevölkerung 2015 - 2050
Demografische Alterung - Soziale Sicherheit
Wohnbevölkerung Konfessionen

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Die neue Statistik der Personen und Haushalte (STATPOP)

Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems ersetzt seit diesem Jahr die neue (jährliche) Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) die bisherige Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP). STATPOP liefert Kennzahlen zum Bestand, zur Struktur (Alter, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit etc.), zur Entwicklung und zur räumlichen Verteilung der Bevölkerung sowie Angaben zur Zahl und Grösse der Haushalte.

Definition der ständigen Wohnbevölkerung

Die ständige Wohnbevölkerung wurde unter Berücksichtigung der internationalen Empfehlungen in der Verordnung über die eidgenössische Volkszählung vom 19. Dezember 2008 [SR 431.112.1], Art. 2 Bst. d, definiert. Sie umfasst alle Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit mit Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie die ausländischen Staatsangehörigen, die über eine Anwesenheitsbewilligung für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten verfügen oder sich seit mindestens zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten. Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter mit L-Ausweis sowie Personen im Asylprozess mit F- oder N-Ausweis, die innerhalb eines Kalenderjahres in die Schweiz einwandern, werden erst nach einem Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt. Diese Zuzüge werden zu den Einwanderungen gerechnet, sobald die betroffenen Personen eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten erreichen und zur ständigen Wohnbevölkerung übertreten.

Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen:

- alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz;
- ausländischen Staatsangehörigen, die über eine Anwesenheitsbewilligung für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten verfügen oder sich seit mindestens zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten;
- Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter mit L-Ausweis sowie Personen im Asylprozess mit F- oder N-Ausweis, die innerhalb eines Kalenderjahres in die Schweiz einwandern, werden erst nach einem Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt. Diese Zuzüge werden zu den Einwanderungen gerechnet, sobald die betroffenen Personen eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten erreichen und zur ständigen Wohnbevölkerung übertreten.
Quelle: Text Bundesamt für Statistik BfS, Schweiz, August 2016

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