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Schlussbericht der Interjurassischen Versammlung 2009
Bericht der Versammlungsminderheit 2009
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Studie über die institutionelle Zukunft der interjurassischen Region
Schlussbericht der Interjurassischen Versammlung
Schlussbericht - Rapport final
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Quelle: Assemblée interjurassienne (AIJ) [frz]
Ideen zur Zukunft der Juraregion
Schlussbericht (deutsch)
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Schlussbericht der Interjurassischen Versammlung
Bericht der Versammlungsminderheit (Minderheitsbericht)

Gemäss ihrem Regelwerk «Cadre de référence pour l'étude institutionnelle de l'AIJ» (August 2006), wonach «die Versammlung gegebenenfalls unterlegene Minderheiten anhören und deren Bericht vorlegen kann», hat die IJV nach Abschluss der zweiten Lesung ihres Schlussberichts den von vier Mitgliedern der bernischen Delegation und von einem Mitglied der jurassischen Delegation verfassten Minderheitsantrag angehört.

In Ausführung des gemeinsamen Auftrags des Regierungsrates des Kantons Bern und des Staatsrates des Kantons Jura unter der ägide des Bundesrates an die Interjurassische Versammlung (IJV) zur Durchführung einer Studie über die institutionelle Zukunft der interjurassischen Region

Minderheitsantrag
den die Versammlungsminderheit nach der Genehmigung der zweiten Lesung des Schlussberichts eingereicht hat.

1. Einleitung
Die Interjurassische Versammlung (IJV) hat gemäss Auftrag, den sie am 7. September 2005 vom Regierungsrat des Kantons Bern und vom Staatsrat des Kantons Jura unter der ägide des Bundesrates erhalten hat, eine Studie über die institutionelle Zukunft der interjurassischen Region durchgeführt.

Die IJV hat am 22. April 2009 mit der doppelten Mehrheit ihrer bernischen und jurassischen Delegationen ihren Schlussbericht verabschiedet, den sie am 4. Mai 2009 ihren Auftraggebern übergeben wird.

Der vorliegende Minderheitsantrag stammt von folgenden IJV-Mitgliedern:

- Annelise Vaucher, BDP, Kanton Bern
- Sylvain Astier, FDP, Kanton Bern
- Marc Früh, EDU, Kanton Bern
- Claude Röthlisberger, SVP, Kanton Bern
- René Schaffter, SVP, Kanton Jura

Alle diese Mitglieder der IJV haben am 22. April 2009 den Schlussbericht der IJV abgelehnt und machen somit von der Möglichkeit Gebrauch, die ihnen in Ziffer 4.1 des «Cadre de référence pour l'étude institutionnelle de l'AIJ» (Referenzrahmen für die institutionelle Studie des IJV) vom 17. August 2006 geboten wird, der das ganze Vorgehen bestimmt und die besagt, dass «die Versammlung gegebenenfalls unterlegene Minderheiten anhören und deren Bericht vorlegen kann». Der Klarheit halber wird diese Gruppe von Personen im Folgenden als «Minderheitsfraktion» bezeichnet. Im Anhang sind die änderungsanträge aufgeführt, die zum vorliegenden Minderheitsbericht geführt haben.

Die Minderheitsfraktion lehnt den ganzen Schlussbericht ab, der das Ergebnis zahlreicher Beschlüsse ist, die weder ihren Anträgen noch ihren Sensibilitäten Rechnung tragen. Sie weist namentlich darauf hin, dass die Wirkungen des Sonderstatuts des Berner Juras praktisch nicht angesprochen wurden, und dies trotz des ausdrücklichen Auftrags, den die IJV von ihren Partnern erhalten hat. Sie ist in der Tat der Auffassung, dass die grosse Mehrheit der bernjurassischen Bürgerinnen und Bürger mit der heutigen Situation in der Region insgesamt zufrieden sind. Sie stellt fest, dass der Auftrag vom 7. September 2005 ganz klar nicht erfüllt worden ist, und bedauert, dass ein so grundlegendes Element in keinster Weise kommentiert wird.

Sie weist unter Bedauern weiter darauf hin, dass der Schlussbericht nur zwei institutionelle Varianten nennt und dass er stark auf die Gründung eines neuen, aus sechs Gemeinden bestehenden Kantons ausgerichtet ist, da der Status quo als solcher für die Mehrheit keine echte Alternative darstellt. Nach Ansicht der Minderheitsfraktion bleibt das Sonderstatut angesichts der heutigen Umstände und mit seinen Entwicklungsmöglichkeiten ganz offensichtlich die beste institutionelle Konstellation, die den heutigen und künftigen Interessen des Berner Juras am besten zu dienen vermag. Auf jeden Fall muss die institutionelle Zukunft des Berner Juras einzig und allein durch seine Bevölkerung bestimmt werden, ohne irgendeine Einmischung oder irgendeinen Druck von aussen sowie in Kenntnis aller Tatsachen.

Formell gesehen behandelt der vorliegende Minderheitsbericht nur diejenigen Punkte im Detail, die in der ersten und in der zweiten Lesung angesprochen wurden.

2. Historischer Überblick

Ein kurzer historischer Rückblick drängt sich auf, um die ganze Problematik der institutionellen Zukunft des Berner Juras zu erhellen und um die eigentliche Frage, warum die Bevölkerung des Berner Juras im Kanton Bern lebt, zu beantworten.

Wer mit der Geschichte der Region vertraut ist, kennt das Gründungsjahr des sogenannten historischen Juras:
999. Damals vermachte König Rudolf III. von Burgund die Abtei Münster-Granfelden mit dem zugehörigen Besitztum dem Bistum Basel, das sich aus den Amtsbezirken Courtelary, Delsberg, Freiberge, Laufen, Münster, Neuenstadt und Pruntrut sowie aus der Stadt Biel und deren unmittelbaren Umgebung zusammensetzte.

Interessanterweise gehörten das Sankt-Immertal und Neuenstadt kirchenrechtlich zum Bistum Lausanne.

Zwischen dem 13. und dem 15. Jahrhundert schloss die Stadt Bern mit mehreren Städten im Süden des Bistums Bündnisse ab, die nach und nach in Burgrechtsverträge umgewandelt wurden. Diese garantierten den Vertragsparteien bei Konflikten eine gegenseitige militärische Unterstützung.

Diese Bündnisse schwächten die weltliche Macht der Fürstbischöfe über mehrere Städte. Biel, das später seinen Einfluss über das Erguel ausübte, schloss 1353 mit Bern einen solchen Burgrechtsvertrag ab, Neuenstadt folgte 1388 und Münster 1486. Das Gebiet, das fast ganz genau den heutigen drei Amtsbezirken Moutier, Courtelary und Neuenstadt (La Neuveville) entspricht, bildete vor der Reformation den sogenannten Schweizerboden des Fürstbistums Basel.

Die in Bern 1528 angenommene Reformation breitete sich im südlichen Teil des Bistums Basel ebenso rasch wie in der übrigen Schweiz aus. 1530 führte Guillaume Farel in Tavannes die Reformation ein. Das reformierte Gebiet entsprach fast ganz genau dem Schweizerboden des Bistums.

1792 bemächtigte sich Frankreich des Nordens des Fürstbistums Basel, und zwar bis hin zur Grenze des Schweizerbodens. Die protestantischen Regionen im Süden blieben verschont, wahrscheinlich aufgrund ihrer Bündnisse mit der schweizerischen Eidgenossenschaft (namentlich mit Bern und Freiburg). Daraufhin wurde die Raurakische Republik gegründet, die sich aus den heutigen Bezirken Delsberg, Pruntrut und Freiberge sowie aus La Courtine, dem Laufental und dem Birseck zusammensetzte. Sie wurde am 23. März 1793 aufgelöst und als «Département du Mont-Terrible» in Frankreich eingegliedert.

Der Schweizerboden und Biel wurden 1797 dem Département du Mont-Terrible zugeschlagen. Dieses wurde zwischen 1800 und 1814 ins Département du Haut-Rhin eingegliedert.

1815 wurde das Gebiet des Bistums Basel durch einen Beschluss des Wiener Kongresses in den Kanton Bern eingegliedert. Man erinnert sich an Berns Worte, der Wiener Kongress habe ihm «mit der Waadt den Weinkeller und mit dem Aargau die Vorratskammer geraubt, um es mit einem blossen Estrich [dem ehemals bischöflichen Jura], zu entschädigen».

Ab 1870 führt der Kulturkampf, der bekannte Konflikt zwischen dem ultramontanen Katholizismus und dem laizistischen Modernismus des 19. Jahrhunderts, zu tiefen Spaltungen und entfacht den Groll des katholischen Juras gegenüber dem protestantischen Bern, das von antiklerikalen Radikalen beherrscht wird.

Die Historiker führen die heutige Form der Jurafrage im Allgemeinen auf die sogenannte Moeckli-Affäre zurück. Der bernische Grosse Rat hatte sich am 20. September 1947 gegen den Willen des Regierungsrates geweigert, dem aus dem Jura stammenden Regierungsrat Georges Moeckli die Bau- und Eisenbahndirektion anzuvertrauen, dies unter dem Vorwand, er spreche zu schlecht Berndeutsch, was zu Kommunikationsproblemen führen werde.

Der Separatismus gewann darauf an Ausmass und Intensität. Dies führte zu einer Verhärtung der Fronten zwischen den Verfechtern und den Gegnern des Verbleibs des historischen Juras innerhalb des Kantons Bern.1949 wurde das «Rassemblement jurassien» gegründet, und 1952 entstand die «Union des patriotes jurassiens».

Am 5. Juli 1959 lehnten die jurassischen Stimmbürger ein Gesetz knapp ab, mit dem eine Volksbefragung durchgeführt werden sollte, um die Bestrebungen und Erwartungen des jurassischen Volkes herauszufinden.

Am 1. März 1970 stimmte das Volk des Kantons Bern einem Zusatz zur bernischen Kantonsverfassung zu, in dem das vorgesehene Selbstbestimmungsverfahren in drei Abstimmungsetappen genau festgelegt wurde. Sowohl die Amtsbezirke im Norden als auch jene im Süden stimmten der Vorlage mit aufsehenerregenden Mehrheiten von fast 90 Prozent zu.

Am 23. Juni 1974 sprachen sich die Nordbezirke klar für eine Lostrennung vom Kanton Bern aus, während dies von den Südbezirken ebenso deutlich abgelehnt wurde. Das Ergebnis im gesamten historischen Jura ergab eine hauchdünne separatistische Mehrheit.

Am 16. März 1975 sprachen sich die Amtsbezirke Courtelary, Münster und Neuenstadt deutlich für einen Verbleib im Kanton Bern aus.

Im September 1975 stimmten die betroffenen Grenzgemeinden über ihre künftige Kantonszugehörigkeit ab.

Im September 1978 stimmte das Schweizer Stimmvolk mit 82,3 Prozent der Gründung des neuen Kantons Jura zu. Und schliesslich entschied sich das Laufental 1994 für einen Beitritt zum Kanton Basel-Landschaft.

Zu Beginn der 1990er-Jahre veröffentlichte die von Sigmund Widmer präsidierte und mit der Lösung der Jurafrage beauftragte Konsultativkommission des Bundesrates und der Kantone Bern und Jura einen Bericht, in dem die Autoren betonten, dass die Trennung des historischen Juras ein Fehler gewesen sei.

Am 25. März 1994 führte die vom Regierungsrat des Kantons Bern und vom Staatsrat des Kantons Jura unter der Federführung des Bundes unterzeichnete Vereinbarung zur Gründung der Interjurassischen Versammlung (IJV).

Am 7. September 2005 erhielt die IJV vom Regierungsrat des Kantons Bern und vom Staatsrat des Kantons Jura unter der ägide des Bundesrates den gemeinsamen Auftrag, eine Studie über die institutionelle Zukunft der interjurassischen Region durchzuführen.

3. Grundlegende Ungereimtheiten

Die Minderheitsfraktion möchte an dieser Stelle erklären, warum der Schlussbericht der IJV ihrer Ansicht nach teilweise parteiisch ist. Zwei wesentliche und mit Vorsicht zu geniessende Elemente müssen näher erläutert werden, um die Situation verstehen zu können.

A) Die Vereinbarung vom 25. März 1994 präzisiert im Kapitel über die Errichtung der Interjurassischen Versammlung als Forum des Dialogs (sic!): «Die Versammlung setzt sich neben dem Präsidenten aus 24 Mitgliedern zusammen. Dabei bezeichnet jede Regierung nach einem ihr als opportun erscheinenden Verfahren eine Delegation aus zwölf Mitgliedern. Für den Kanton Bern setzt sich die Delegation aus den zwölf Grossratsmitgliedern des Berner Juras (ohne Biel) zusammen. Bei Vakanzen ergänzt der Regierungsrat die Berner Delegation gegebenenfalls durch Personen gleicher politischer Zugehörigkeit wie die ursprünglich vorgesehenen Delegierten. Die jurassische Regierung bezeichnet eine Delegation aus zwölf Persönlichkeiten.»

B) Von Beginn an hat sich der Kanton Jura für die Option eines imperialistischen Kampfstaates entschieden: Annahme von Artikel 138 seiner Kantonsverfassung (der die Gewährleistung des Bundes nicht erhalten hat), verschiedene Angriffe gegenüber dem Berner Jura (Einheitsgesetz «Unir», Initiative «Un seul Jura» usw.) sowie wiederholte Botschaften der Regierung an das Parlament «über die Wiederherstellung der Einheit des Juras».

Aus Billigkeitsgründen, auf demokratische Weise und nach dem Proporzsystem entsendet der Kanton Bern seine zwölf bernjurassischen Grossratsmitglieder in die IJV. Ganz anders der Kanton Jura, der sich das Recht vorbehält, Personen nach seinem Gutdünken zu ernennen. Die Spielregeln sind somit nicht für alle gleich!

Ausserdem wird die Ausrichtung der Geschäfte von den Kommissionen vorgegeben, im vorliegenden Fall von der Kommission «Institutionen». Auf dieser Ebene werden die Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit gefasst, im Gegensatz zur Plenarversammlung, in der die doppelte Mehrheit beider Delegationen erforderlich ist. Man braucht kein grosser Stratege zu sein, um zu verstehen, welchen Einfluss diese ungleiche Behandlung haben kann.

Es ist im übrigen interessant und aufschlussreich festzustellen, dass von der bernischen IJV-Delegation gerade die drei verbliebenen Mitglieder des bernischen Grossen Rates allesamt der Minderheitsfraktion angehören.

Die Minderheitsfraktion prangert schliesslich die Tatsache an, dass einer der Unterzeichner der Vereinbarung und des Auftrags seine einseitigen Annektierungsversuche fortsetzt, ohne dass irgendjemand, nicht einmal der Bund, daran Anstoss nimmt. Der bereits erwähnte Bericht «über die Wiederherstellung der Einheit des Juras»- dessen Titel allein zu Reaktionen führen müsste! - deckt auf, dass sogar die Einrichtung gemeinsamer Institutionen zur Realisierung des einzigen und zwanghaften Ziels einer bedingungslosen Wiedervereinigung beitragen soll (in den meisten Fällen schliessen die gemeinsamen Institutionen die Stadt Biel bzw. deren französischsprachige Bevölkerung aus, was zur Folge hat, dass der Berner Jura vom Kanton Bern abgetrennt wird).

4. Wesentliche Differenzen

Nach Abschluss der Arbeiten stellt die Minderheitsfraktion fest, dass der Auftrag nicht erfüllt worden ist.

4.1 Wirkungen des Sonderstatuts

Der Auftrag präzisiert unter Punkt 1.2 Folgendes: «Die beiden Kantonsregierungen erteilen der IJV den Auftrag, eine Studie über die Auswirkungen der direkten Partnerschaft, die sich aus den gemeinsamen interjurassischen Institutionen ergibt, sowie über die Wirkungen des Sonderstatuts, das mit dem entsprechenden bernischen Gesetz vom 13. September 2004 (SStG) geschaffen wurde, durchzuführen.»

Noch könnte man die Schwierigkeiten, die besagten Wirkungen zu messen, aufgrund der Tatsache, dass der Bernjurassische Rat (BJR) noch jung ist, verstehen. Indem die IJV hartnäckig behauptet, dass heute nur die gemeinsamen Institutionen geeignet seien, der interjurassischen Gemeinschaft zu dienen, geht sie nach Auffassung der Minderheitsfraktion einseitig und voreilig vor. Die Minderheitsfraktion vertritt ganz klar den Standpunkt, dass die Wirkungen des mit dem entsprechenden Gesetz vom 13. September 2004 (SStG) geschaffenen Sonderstatuts des Berner Juras aufgrund ihrer offensichtlichen Fähigkeit, den Erwartungen der bernjurassischen Bevölkerung zu entsprechen, ganz besonders hätten behandelt werden müssen.

Die Minderheitsfraktion ist der Auffassung, dass die IJV voreingenommen vorgegangen ist und so ihren Auftrag missachtet hat. Indem sie diese Frage umgangen hat, hat sie sich bewusst auf die Seite der autonomistischen Kräfte geschlagen, die behaupten, dass nur die Wiedervereinigung die angebliche «Jurafrage» zu lösen vermag.

4.2 Volksabstimmung

Indem die IJV befürwortet, dass der Jurakonflikt mit einer Volksabstimmung gelöst werden kann (vgl. Teil 3, Pkt. 3.5, Synthese der Bilanz - Teil 4, Ziff. 17 und 24 - Teil 4, Bst. G, Pkt. III des Schlussberichts), trägt sie den heutigen Gegebenheiten keinerlei Rechnung. Es ist angebracht, an dieser Stelle ganz bewusst zu erklären, dass weder die Kommission Widmer noch die Vereinbarung vom 25. März 1994 noch der Auftrag vom 7. September 2005 wahrscheinlich das Licht der Welt erblickt hätten, wenn man die Bevölkerung des Berner Juras in einer demokratischen Abstimmung gefragt hätte, ob die Gründung dieser Institutionen und die Ausarbeitung dieser Texte sachdienlich seien. Mit diesem Vorgehen hat man die bernjurassische Bevölkerung praktisch in Geiselhaft genommen, da man ihr nach und nach und auf beharrliche Art und Weise immer wieder eine Lösung aufzwingt, die sie gar nicht will.

Die Minderheitsfraktion ist im übrigen bass erstaunt, wenn nicht gar mehr, dass selbst der Präsident der IJV während des ganzen Prozesses diese sogenannte «Lösung», d.h. eine Volksabstimmung, befürwortet hat. Nun ist es aber gerade die anhaltende Weigerung seitens einer vom Kanton Jura unterstützten Minderheit, den an der Urne ausgedrückten Volkswillen zu akzeptieren, die Anfang der 1990er-Jahre der eigentliche Grund für die Einsetzung der mit der Lösung der Jurafrage beauftragten Konsultativkommission des Bundesrates sowie der Kantons Bern und Jura war.

Genau seit Beginn der 1990er-Jahre ist die Mehrheit der bernjurassischen Bevölkerung somit gezwungen, über ihre Vertreterinnen und Vertreter an politischen Reflexionen und Entwicklungen teilzunehmen, obwohl sie nie darum ersucht hat. Die Minderheitsfraktion ist der überzeugung, dass die Bernjurassierinnen und Bernjurassier
- namentlich über den Bernjurassischen Rat - wahrlich in der Lage sind, ohne irgendwelche Einflüsse von aussen, selbst über ihre Zukunft zu entscheiden.

4.3 Bernjurassischer Rat (BJR)

Die Minderheitsfraktion ist der Ansicht, dass es gerade am BJR ist, die Dinge nunmehr an die Hand zu nehmen. Dieser demokratisch gewählte Rat ist in der Tat der einzige wahre Verhandlungspartner der Region. Es ist demzufolge an ihm, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Da die Erneuerungswahlen für den BJR im März 2010 stattfinden werden, liegt es auf der Hand, dass bis dahin nichts unternommen werden sollte. Es muss darauf hingewiesen werden, wie absolut unseriös es ist, wenn die IJV vorschlägt, sich selbst um die Organisation der interaktiven Informationsveranstaltungen kümmern zu wollen. Mit diesem versuchten Handstreich versucht sie nicht mehr und nicht weniger, als die Debatten im Sinne ihrer Erwägungen zu beeinflussen, d.h. sie in Richtung einer längerfristigen Wiedervereinigung zu lenken.

4.4 Statistische Aspekte

Zu erwähnen ist auch, dass die Minderheitsfraktion formell die Streichung eines «weiteren Dokuments» verlangt hat, das sie als sehr tendenziös erachtet; es handelt sich dabei um das von der regionalen Stiftung für Statistik (FRS) erarbeitete Dok. 7.1 «Etude sur l'avenir institutionnel de la communauté interjurassienne des six districts

- Quelques aspects statistiques» (vgl. Anhänge und weitere Dokumente des Schlussberichts).
Obwohl die darin enthaltenen Zahlen korrekt scheinen, sind die entsprechenden Kommentare hingegen unhaltbar. Absolut inakzeptabel ist beispielsweise der auf Seite 9 unten stehende Vergleich zwischen dem bernjurassischen Pro-Kopf-Einkommen von 1998 (schlimmstes Krisenjahr) und dem jurassischen Pro-Kopf-Einkommen von 2004. Die Minderheitsfraktion ist der Ansicht, dass ein grosser Teil der im besagten Dokument gemachten Kommentare die auf diesem Gebiet geltenden Normen nicht einhalten. Dieses Dokument gehört somit nicht in eine Studie, die neutral und unparteiisch sein will.

Wenn man weiss, dass die FRS inzwischen die «Fondation interjurassienne pour la statistique (Fistat)» hervorgebracht hat - eine gemeinsame Institution der Kantone Bern und Jura, die in den Räumlichkeiten der jurassischen Kantonsverwaltung in Delsberg untergebracht ist - so darf man sich zu Recht fragen, welchen Nutzen eine solche Institution für den Berner Jura hat.

Quelle: Text Assemblée interjurassienne (AIJ) 2009

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