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Mutmasslicher Wolfshybride durch die Wildhut erlegt |
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Ende vergangener Woche wurde ein mutmasslicher Wolfshybride im Churer Rheintal durch die Wildhut erlegt. Verschiedene Hinweise deuten darauf hin, dass das männliche Tier mit sehr auffälliger, beigefarbener Fellfärbung aus dem Piemont über das Tessin nach Graubünden eingewandert sein könnte. Die genetische Untersuchung wurde eingeleitet. Sie wird voraussichtlich im Mai weitere Erkenntnisse bieten.
Ende Dezember 2021 wurde der Kanton über Nachweise eines beigefarbenen Wolf‑Hund‑Hybriden bei Domodossola informiert. Laut den Informationen aus Italien deutete das aussergewöhnlich helle Erscheinungsbild und die räumliche Abfolge der Nachweise dieses Tieres stark darauf hin, dass es sich um einen abwandernden Nachkommen aus einer bekannten Wolf‑Hund‑Verpaarung in der Region Alessandria im Piemont handeln dürfte. Nachdem es im Verlauf des Januars einzelne Nachweise des vermeintlichen Hybriden zuerst in der Nähe von Domodossola und später im Tessin gab, traten in den vergangenen Wochen Hinweise auf, dass sich das Tier im Churer Rheintal aufhielt.
Jagdgesetzgebung des Bundes sieht bei Hybridverdacht die Entnahme vor
Aus der Sicht des Artenschutzes ist es wichtig, dass Hybridtiere erlegt werden, damit sie sich nicht reproduzieren können. Anderenfalls könnte dies zu langfristigen negativen Folgen für die Wolfspopulation führen. Nach eidgenössischer Jagdgesetzgebung sind deshalb mutmassliche Hybriden in begründeten Verdachtsfällen durch die kantonalen Vollzugsbehörden zu erlegen.
Beim Tier, das Ende vergangener Woche erlegt wurde, handelt es sich um ein Rüden noch unbekannten Alters. Eine DNA‑Probe des Tieres wird nun am Laboratoire de biologie de la conservation der Universität Lausanne genetisch untersucht. Der Abschuss des mutmasslichen Hybriden durch die Wildhut erfolgte in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt.
Genetische Untersuchung erhärtet den Hybridisierungsverdacht |
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Die Resultate der genetischen Untersuchungen des Ende März erlegten, mutmasslichen Hybriden liegen nun vor. Der Verdacht auf Hybridisierung konnte genetisch bestätigt werden.
Die genetische Untersuchung des Ende März erlegten, mutmasslichen Wolfshybriden bestätigte, dass es sich bei diesem besonders hell gefärbten Tier um einen Nachkommen einer Hund-Wolf-Verpaarung handelte. Die Untersuchungen des Laboratoire de biologie de la conservation in Lausanne sowie des Senckenberg Zentrums für Wildtiergenetik in Gelnhausen ergaben, dass es sich um ein Tier der zweiten Rückkreuzungsgeneration handelte, welche nach eidgenössischer Jagdverordnung der Population zu entnehmen sind.
Das Tier war vor dem Abschuss durch seine auffällig helle Färbung aufgefallen und wanderte mutmasslich über Norditalien und das Tessin in den Kanton Graubünden. Der Wolfsanteil im Erbgut des Hybriden stammt aus der italienisch-alpinen Population. Die genaue Herkunft des Tieres ist jedoch nicht bekannt. Es gibt keine Hinweise auf die Präsenz weiterer Hybriden im Kanton.
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Rudelbildung bei Wölfen |
Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen. |
Quelle: Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 6. September 2018 |
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