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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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Wölfe in der Schweiz Meldungen
Graubünden Trotz verstärktem Herdenschutz Nutztierrisse Jul 2021
auf den Alpen
Graubünden Abschussgesuch für die Regulierung Aug 2021
des Beverinrudels
Abschussgesuch für zwei Jungwölfe aus dem Stagias-Rudel Sept 2021
abgelehnt
Graubünden Wölfe im Kanton Graubünden 2019
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Wölfe in der Schweiz
CH Juli 2021: Wölfe im Kanton Graubünden
Trotz verstärktem Herdenschutz Nutztierrisse auf den Alpen

In jüngster Zeit haben sich zusätzlich zu verschiedenen Gebieten in der Surselva und im Hinterrhein auch im Prättigau und in der Mesolcina vermehrt Risse von Nutztieren durch Wölfe ereignet. Dabei wurden zahlreiche Schafe und eine Ziege gerissen. Am Schamserberg wurden am 22. und 25. Juli 2021 auf unterschiedlichen Alpen ausserdem zwei Esel von einem Wolf zum Teil schwer verletzt. Am 23. Juli 2021 wurde auf dem Gemeindegebiet von Trimmis ein Kalb mit Verletzungen vorgefunden. Die Verletzungen wiesen auf die Einwirkung eines Wolfs hin.

Auf vielen Alpen im Kanton Graubünden wurden die Massnahmen zum Schutz der Nutztiere vor Wolfsrissen in diesem Jahr nochmals mit grossem Einsatz der Betriebsverantwortlichen sowie deren Helferinnen und Helfern verstärkt. Die Herdenschutzmassnahmen erweisen sich als notwendig. Sie sind auch dank der intensivierten Unterstützung der Herdenschutzberatung am Plantahof, der neuen Vorgehensweisen bezüglich der Auswahl und des Einsatzes von Herdenschutzhunden in Graubünden sowie der seit diesem Jahr neu festgelegten Regelung für Weidegeburten möglich. Trotzdem wurden in dieser Weidesaison bisher 106 Schafe und eine Ziege von Einzeltieren oder Wolfsrudeln gerissen. Diese Schadenszahlen entsprechen ungefähr jenen des Vorjahres.

Als besonders auffällig erweist sich ein Einzelwolf im Prättigau, der innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Schafe in einem geschützten Bereich gerissen hat. Am 22. und 25. Juli wurden auf unterschiedlichen Alpen am Schamserberg im Streifgebiet des Beverin Rudels ausserdem zwei Esel in einem umzäunten Bereich mit zum Teil schweren Verletzungen vorgefunden. Die Verletzungen wiesen eindeutig auf die Einwirkung eines Wolfs hin. Die Tiere wurden ins Tal in tierärztliche Behandlung gebracht. Zudem wurde am 23. Juli auf einer Alp im Valzeinatal auf dem Gebiet der Gemeinde Trimmis ein zehn Monate altes Kalb von einem Wolf verletzt. Das Kalb wurde ebenfalls in tierärztliche Behandlung gebracht. Es hatte sich in einer Herde von 21 Tieren aufgehalten. Das Ereignis hat sich nach heutigem Kenntnisstand ausserhalb des Streifgebiets eines Rudels ereignet.

Unterschiedliche Massnahmen innerhalb und ausserhalb des Streifgebiets eines Wolfsrudels

Für die raschere Entnahme von schadenstiftenden oder verhaltensauffälligen Wölfen hat der Bund mit Wirkung ab Mitte Juli 2021 die Schwellenwerte herabgesetzt, welche die Kantone zum Ergreifen von Massnahmen gegen Einzelwölfe oder zur Regulation von Wolfsrudeln nach Schadenereignissen ermächtigen. Es werden dabei aber nur gerissene Nutztiere angerechnet, die durch Herdenschutzhunde oder Elektrozäune genügend geschützt waren, und weitere einschlägige Vorschriften gemäss Bundesrecht vorausgesetzt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, setzt der Kanton Graubünden die möglichen Massnahmen um. Insbesondere ordnet er auch den Abschuss an.

Im Prättigau erachtet der Kanton die Voraussetzungen für den Abschuss des schadenstiftenden Einzelwolfs als gegeben. Die Vollzugsmassnahmen sind eingeleitet. Im Streifgebiet der beiden Wolfsrudel Valgronda und Stagias in der Surselva wurde die Schadensschwelle ebenfalls bereits erreicht. Für die Umsetzung muss allerdings noch feststehen, dass das Rudel auch in diesem Jahr reproduziert hat und wie viele Jungtiere geboren wurden. Erst ab diesem Zeitpunkt können Massnahmen ergriffen werden. Im Streifgebiet des Beverin Rudels sind die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses von Wölfen ebenfalls in Prüfung.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 27. Juli 2021
Das Beverin-Rudel, welches ein auffälliges Verhalten zeigt, wird vom Leitwolf M92 geführt.
EDU
ViaStoria: Kulturwege der Schweiz
ViaSpluga durch das Rheinwald GR

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CH August 2021: Wolf im Kanton Graubünden
Abschussgesuch für die Regulierung des Beverinrudels

Auf einer Alp am Schamserberg ist es zwischen der Hirtin und Wölfen zu zwei gefährlichen Begegnungen gekommen. Das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) hat nun beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Antrag zur Regulation des Beverinrudels gestellt. Da auch das Vatertier wiederholt ein sehr problematisches Verhalten aufzeigt, wurde auch ein Abschuss dieses problematischen Elterntieres beantragt.

Auf einer Alp am Schamserberg ist es kürzlich zwischen der Hirtin und Wölfen zu zwei gefährlichen Begegnungen gekommen. Beim ersten Ereignis war die Hirtin zum Rekognoszieren einer Weidefläche mit dem Hirtenhund unterwegs, als ein Wolf sie von hinten auf einer Distanz von circa zehn Metern überraschte und anknurrte. Die Hirtin verhielt sich entsprechend den Empfehlungen des AJF und machte laut auf sich aufmerksam. Daraufhin entfernte sich das Wildtier. Eine Woche nach diesem Vorfall befand sich die Hirtin wiederum im selben Alpgebiet, als sie von drei Wölfen überrascht wurde. Sie griffen den Hirtenhund an und entfernten sich erneut erst, nachdem die Hirtin mit bestimmter Stimme auf sich aufmerksam gemacht hatte. Später am gleichen Tag beobachteten die Hirtin und zwei Bauern aus der Entfernung am Begegnungsort mindestens sechs Welpen sowie fünf ausgewachsene Wölfe. Da sich die Vorfälle im Streifgebiet des Beverinrudels ereignet haben, ist davon auszugehen, dass es sich um Wölfe des Beverinrudels handelt, das sich in diesem Jahr wieder reproduziert hat. Die Bevölkerung am Schamserberg macht sich grosse Sorgen um die Sicherheit von Mensch und Tier.

Antrag zur Regulation des Wolfsrudels eingereicht

Nach Einschätzung der kantonalen Wildhut handelt es sich um zwei plausible Darlegungen sehr problematischen Verhaltens von Wölfen mit dem Potential zur Gefährdung von Menschen gemäss Definition des Konzepts Wolf Schweiz. Das AJF hat wegen dieser beiden Ereignisse mit aggressivem Verhalten von Wölfen nun beim BAFU einen Antrag zur Bewilligung einer Regulation des Beverinrudels gestellt. Zudem ist im Streifgebiet des Beverinrudels auch die Schwelle der Anzahl gerissener Nutztiere in konform geschützten Schaf- und Ziegenherden erreicht. Auch dieser weitere Grund lässt gemäss Antrag des AJF eine Bewilligung des BAFU für eine Regulierung des Wolfsrudels zu. Hinzu kommt, dass das Vatertier des Beverinrudels schon wiederholt ein problematisches Verhalten aufgezeigt hat, weshalb zugleich eine Bewilligung für den Abschuss auch dieses Elterntieres beantragt wird. Es ist davon auszugehen, dass die drei während dieser Weidesaison verletzten Esel und zwei verletzten Rinder möglicherweise auch zu Lasten dieses Rudels gehen.

Besorgnis über aktuelle Entwicklung des Verhaltens der Wölfe

Die zuständigen Behörden des Kantons stellen besorgt fest, dass sich Wölfe vermehrt auch in Herden von Tieren der Rinder- und Pferdegattung wagen und in diesen auch Tiere zum Teil sehr stark verletzen. Dies entspricht im Vergleich zur Gefährdungs- und Schadensentwicklung bei Schafen und Geissen einer neuen, schwerer wiegenden Eingriffstiefe. Hinzu kommt, dass sich in den letzten Wochen erstmals auch gefährliche Begegnungen zwischen Menschen und Wölfen ereignet haben. Die Entwicklung der verschiedenartigen Wolfsereignisse zeigt auf, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Herdenschutz und Wolfsmanagement der sehr schnellen Wolfsentwicklung hinterherhinken. Die zuständigen Behörden des Kantons ersuchen den Bund mit Nachdruck, die einschlägigen Vorschriften zum Abschuss von Wölfen in schweren Fällen wie zum Beispiel bei einer Gefährdung von Menschen zeitnah und effektiv zu flexibilisieren.

Quelle: Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, 25. August 2021
BAFU stimmt Abschussgesuch für drei Jungwölfe aus dem Beverin-Rudel zu

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung des Beverin-Rudels zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe zum Abschuss freigeben.

Am 23. August 2021 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels im Beverin-Gebiet. Begründet wurde dies mit fehlender Scheu der Wölfe vor Menschen sowie mit Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen. Mit dem Abschuss von Wölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Aufgrund der Prüfung der eingereichten Dokumente hat das BAFU dem Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe abschiessen. Aufgrund des Bundesrechts dürfen die Abschüsse aber nicht im Jagdbanngebiet erfolgen, und es ist davon abzusehen, das Vatertier abzuschiessen.

Nun kann der Kanton Graubünden eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.

Damit die vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, die Tiere also wieder scheuer werden, empfiehlt das BAFU in seiner Stellungnahme, dass die Jungwölfe wenn möglich aus einer Gruppe von mehreren Wölfen und nahe von Nutztierherden oder Siedlungen zu erlegen sind.

Wölfe in der Schweiz

Aktuell leben in der Schweiz rund 130 Wölfe und mindestens 11 Rudel; die Zahl nimmt zu.

Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.

Um der schwierigen Situation in den Gebieten mit stark wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern. Wölfe können lernen, den Herdenschutz zu umgehen und sich auf Risse von Nutztieren zu spezialisieren.

Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU , Amt für Jagd und Fischerei, 6. September 2021
Kanton ordnet Abschuss von drei Jungtieren aus dem Beverinrudel an

Aufgrund von drei gefährlichen Begegnungen zwischen Personen und Wölfen des Beverinrudels sowie infolge von Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dem Regulierungsgesuch des Kantons Graubünden zugestimmt. Der Vorsteher der Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Regierungspräsident Mario Cavigelli, hat unverzüglich den Abschuss von drei Jungwölfen aus dem Beverinrudel angeordnet.

Bereits in den letzten Jahren sind die Tiere des Beverinrudels negativ aufgefallen. Sie haben aus geschützten Herden Nutztiere gerissen. Auch im vergangenen Jahr hatten sie am Schamserberg einen Esel und ein Kalb und auf der Stutzalp oberhalb Splügen eine grosse Anzahl Schafe gerissen. Diesen Sommer ist es zu drei gefährlichen Begegnungen zwischen Personen und Wölfen gekommen und zu einer grösseren Anzahl an Rissen von Nutztieren, die durch Herdenschutzmassnahmen geschützt waren.

Bund gibt Vorgehensweise vor

Gegen Wölfe und Wolfsrudel, die im Vergleich zu anderen Wölfen ein problematisches Verhalten aufzeigen und dadurch entweder eine Gefährdung des Menschen oder einen grossen Schaden trotz getroffener Herdenschutzmassnahmen verursachen, müssen regulatorische Massnahmen ergriffen werden. Die Kantone können mit vorheriger Zustimmung des BAFU befristete Massnahmen zur Regulierung von Beständen geschützter Tierarten wie dem Wolf treffen (Art. 4 Abs. 1 JSV). Das BAFU hat den Antrag des Kantons Graubünden gutgeheissen und die Zustimmung zum Abschuss von drei Jungwölfen aus dem Beverinrudel unter Schonung der Elterntiere erteilt. Die Abschussbewilligung beschränkt sich auf das Streifgebiet des Wolfsrudels Beverin, davon ausgenommen ist der Perimeter des Eidgenössischen Jagdbanngebietes. Die Voraussetzungen für den Abschuss des Vatertiers erachtet das BAFU als zurzeit nicht erfüllt.

Eingriff durch das Amt für Jagd und Fischerei

Das Amt für Jagd und Fischerei hat sich in den vergangenen Wochen auf diesen Eingriff vorbereitet. Die Wildhut wird die entsprechende Regulation vornehmen. Geplant ist ein rascher Eingriff. Es wird versucht, die Tiere im Rudelverbund zu erlegen, um eine zusätzliche vergrämende Wirkung zu erzielen.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, 6. September 2021

Regulierung des Beverinrudels - Stand der Umsetzung

Am 6. September 2021 verfügte der Kanton über die Regulierung des Beverinrudels. Bisher konnte die Wildhut zwei Jungwölfe erlegen.

Nach Anordnung des Abschusses von drei Jungwölfen des Beverinrudels ist es der Wildhut gelungen zwei Tiere zu erlegen. Diese werden im Tierspital der Universität Bern untersucht und an der Universität Lausanne genetisch identifiziert. Solange der Vollzug der Bestandesregulation andauert, werden keine weiteren Details zu Ort und Zeit der Aktionen bekannt gegeben. Das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) wird periodisch über das Fortschreiten der Umsetzung informieren.

In der Nacht vom 7. auf den 8. Dezember 2021 hat die Wildhut den 3. zum Abschuss freigegebenen Jungwolf um 3 Uhr morgens in der Nähe einer Siedlung in Gemeinde Muntogna da Schons (Schamserberg) im Val Schons (Sams) erlegt. Das Schams ist ein Tal, welches zwischen Thusis und Andeer verläuft. Zur Gemeinde gehören u.a. die Ortsteile Wergenstein, Mathon, Donat, Farden und Zillis. Die Viamala-Schlucht liegt im Schams.

Quelle: Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, 8. September und 8. Dezember 2021

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CH September 2021: Wolf im Kanton Graubünden
Abschussgesuch für zwei Jungwölfe aus dem Stagias-Rudel

BAFU lehnt Abschussgesuch für zwei Jungwölfe aus dem Stagias-Rudel ab

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat das Gesuch des Kantons Graubünden um eine Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen aus dem Stagias-Rudel abgelehnt. Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle, die für einen Eingriff erreicht sein muss.

Am 3. September 2021 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Stagias-Rudels. Die Prüfung der eingereichten Dokumente durch das BAFU hat ergeben, dass die Kriterien für einen Eingriff in das Rudel nicht erfüllt sind: Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren, die für einen Eingriff nötig sind. Grund dafür ist, dass nicht alle der vom Kanton angegebenen gerissenen Nutztiere geschützt waren. Das BAFU hat deshalb das Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung abgelehnt.

Das BAFU hat eine Verfügung erlassen. Der Kanton kann gegen den Entscheid des BAFU Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Am 6. September 2021 hatte das BAFU dem Abschussgesuch des Kantons Graubünden für drei Jungwölfe aus dem Beverin-Rudel zugestimmt.

Wölfe in der Schweiz

Aktuell leben in der Schweiz rund 130 bis 150 Wölfe und mindestens 13 Rudel; die Zahl nimmt zu.

Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfsbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.

Um der anspruchsvollen Situation in den Gebieten mit stark wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern. Wölfe können lernen, den Herdenschutz zu umgehen und sich auf Risse von Nutztieren zu spezialisieren.

Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.

Quelle: Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, 8. September 2021

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Wölfe im Kanton Graubünden
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Quelle: Kanton Graubünden Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Wölfe im Kanton Graubünden 2019
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Rudelbildung bei Wölfen
Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen.
Quelle: Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 6. September 2018
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