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Wildtiere:
Der Wolf in der Schweiz |
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Wölfe in der Schweiz Konzepte |
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Wildtiere Weitere Informationen |
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Schweiz: Konzept Wolf
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Abschussverfügungen |
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Einzelabschussbewilligungen |
Nach der geltender Gesetzgebung können bei der Präsenz eines Rudels keine Einzelabschussbewilligungen mehr erlassen werden. Die Bestandesreduktion erfolgt durch Regulation gemäss den Artikeln 4 und 4bis der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV). Die Antragstellung erfolgt über den Kanton und bedarf der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt. Die Regulationsquote hängt von der Anzahl der festgestellten und dokumentierten Jungtiere ab. Zudem muss gemäss Art. 4bis ein grosser Schaden an geschützten Nutztieren vorliegen (mind. 15 Tiere in 4 Monaten) oder eine Gefährdung der Bevölkerung oder eine Einbusse bei der Nutzung des kantonalen Jagdregals |
Die Abschussbewilligungen sind während 60 Tagen gültig, sofern sich in den Abschussperimetern noch Nutztiere und damit ein Schadenspotenzial befindet. |
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Die Jagdverordnung wurde 2021 revidiert. Die Voraussetzungen für eine Abschussbewilligung wurden geändert. |
Neu ab 15. Juli 2021: Revidierte Jagdverordnung |
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Quelle: Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 30. August 2016 |
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Der Wolf ist in der Schweiz geschützt, doch die Kantone können füreinzelne Wölfe, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten, eineAbschussbewilligung erteilen. Das Ziel ist die Vermeidung von weiteren Schäden.
Die Schadenschwelle liegt bei Gebieten, in dem der Wolf das erste Malauftritt (Nichtpräsenzgebiet Wolf) bei 25 gerissenen Nutztieren ineinem Monat oder 35 Nutztieren in vier Monaten. Weil der Wolf im GebietGurtnellen und Wassen westlich der Reuss erstmals auftrat, werden somitalle Risse gezählt. In den Folgejahren werden die Risse nur nochgezählt, wenn alle zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen werden oder die Tiere auf den Alpen nicht mit zumutbaren Massnahmen geschützt werden können. |
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Quelle: Text Kanton Uri, 15. Juli 2016 |
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2021: Revidierte Jagdverordnung |
Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und per 15. Juli 2021 in Kraft gesetzt.
Wolfsrudel dürfen gemäss der angepassten Jagdverordnung reguliert werden, nachdem 10 Schafe oder Ziegen gerissen worden sind. Bisher waren es 15 gerissene Tiere. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn die Bauern zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben (Umzäunung der Herden oder Schutzhunde). Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas ist die Schadenschwelle nun präzisiert: Zwei Risse reichen aus für einen Eingriff in ein Rudel. |
Quelle: BAFU , Bundesamt für Umwelt, 30. Juni 2021 |
Neu ab 15. Juli 2021: Revidierte Jagdverordnung |
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Konzept Wolf Schweiz |
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Quelle: BAFU |
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Konzept
Wolf 2016 |
Vollzugshilfe des BAFU zum Wolfsmanagement
in der Schweiz |
vom Januar 2016 |
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1,6 MB PDF-File |
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Quelle: BAFU |
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Konzept
Wolf 2010 |
Managementplan für den Wolf in der Schweiz |
vom 10. März 2008 - Stand 1. Mai 2010 |
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304
KB PDF-File |
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